Private Rentenversicherung: Auch für mich geeignet?

Eine private Rentenversicherung ist eine Maßnahme zur Altersvorsorge, die man selbstständig durchführen muss. Neben verschiedenen Rahmenverträgen mit staatlicher Förderung, ist es auch möglich sie als reine privat Verträge mit einem Anbieter abzuschließen. Fast immer haben sie Steuervorteile für den Sparer. Ursprünglich war das Angebot auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Lebensversicherungen begrenzt. Doch seit der […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

29. Jul 2022

Lesezeit: ca. 10 Minuten

Private Rentenversicherung: Auch für mich geeignet?

Eine private Rentenversicherung ist eine Maßnahme zur Altersvorsorge, die man selbstständig durchführen muss. Neben verschiedenen Rahmenverträgen mit staatlicher Förderung, ist es auch möglich sie als reine privat Verträge mit einem Anbieter abzuschließen. Fast immer haben sie Steuervorteile für den Sparer.

Ursprünglich war das Angebot auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Lebensversicherungen begrenzt. Doch seit der Rentenreform von 2005 wurde die Angebotspalette deutlich erweitert und bestehende Optionen rechtlich gestärkt und ausgebaut. Daher kann man heutzutage aus sehr verschiedenen Arten der privaten Rentenversicherung auswählen, um sie auf die eigenen Bedürfnisse abzustimmen.

Private Rentenversicherung: Das 3 Säulen Modell und die Reform von 2005

Zur Beschreibung der deutschen Altersvorsorge wird gerne das Modell von den drei Säulen/Schichten bemüht. Gemäß diesem lässt sich die Rente in drei Teile spalten: Der gesetzlichen Rente, der bAV und der privaten Vorsorge. Seine Gültigkeit war schon lange zweifelhaft und seit der umfassenden Umstellung von 2005 kann man es guten Gewissens eigentlich nicht mehr verwenden. Um die Realität abzubilden, muss man es erheblich modifizieren.

2005 und die Folgen

Mit der Zeit hatten die gesellschaftlichen Entwicklungen und der demografische Wandel die Probleme mit dem bestehenden Rentensystem offengelegt. Statt eine grundlegende Neustrukturierung durchzuführen, entschloss dich die Politik, die Gefahr von wachsender Altersarmut mit einer Förderung der privaten Altersvorsorge zu bekämpfen und die Abhängigkeit von der staatlichen Rente zu reduzieren.

Dafür wurden mehre Gesetzesänderungen bewirkt, die eng zusammenhängen. Die Rente wurde steuerpflichtig, um wiederum Steueranreize für die private Rentenversicherung zu ermöglichen. Der Anspruch bAV wurde rechtlich untermauert und ihre Möglichkeiten erweitert. Riester- und Basisrente wurden vollkommen neue Angebote erschaffen und aus der an Zinsen gebundenen Lebensversicherung wurde die am Aktienmarkt investierte Rentenversicherung entwickelt.

Die neuen 3 Säulen

Heute würde sich das 3 Säulen Modell so gliedern: Die gesetzliche Rente, staatlich geförderte Renten, rein private Renten. Es wird dabei erwartet, dass Bürger sich dabei nicht nur auf das Rentensystem verlassen, sondern selber aktiv werden, um für sich selber die beiden anderen Säulen stärken. Es ist damit sehr wichtig, die verschiedenen Produkte zu kennen und zu nutzen.

Private Rentenversicherung: Die Rürup- oder Basisrente

Die Basisrente, auch nach ihrem Erfinder als Rürup bekannt, ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung, die sich vor allem durch die erheblichen Steuervorteile beim Befüllen des Vertrages auszeichnet. Sie ist praktisch allen zugänglich und von der Struktur her recht einfach. Sie soll eine kapitalgedeckte Alternative zum gesetzlichen Umlagen-System sein.

Vorgehen bei der Basisrente

Bei ihr wird ein Spar- und Investmentvertrag mit einer Bank oder Versicherung abgeschlossen, der den gesetzlichen Regeln für eine Basisrente unterliegt. Der Sparer kann nun weitgehend frei Geld in den Vertrag einzahlen, sowohl eine Einmalzahlung, eine regelmäßige Rate oder selbst schwankende Beiträge sind hier denkbar. Das so angesammelte Vermögen wird eingesetzt, um einen Gewinn zu erwirtschaften, welcher ebenfalls im Vertrag bleibt und so das Wachstum weiter beschleunigt.

Sobald jetzt der Vertrag ausläuft, wird das angesparte Vermögen verwendet, um eine lebenslange Leibrente für den Anleger auszuzahlen. Ihre Höhe richtet sich nach dem insgesamt angesammelten Betrag.

Anlagestrategie der Basisrente

Wie das Geld genau angelegt wird, kann der Anleger selber entscheiden. Die meisten Anbieter haben eine breite Auswahl an verschiedenen gemanagten Fonds, Strategien und ETFs, aus dehnen man auswählen kann. Von einer vollständigen Investition in extra sichere Staatsanleihen, bis zu einem reinen Erwerb von hochriskanten Aktienfonds, ist jede Form von Geldanlage denkbar. Wobei die Option zum Umschichten während der Laufzeit eigentlich die Regel ist.

Steuervorteil

Das Hauptargument für die Basisrente ist die Möglichkeit für eine erhebliche Steuerersparnis. Im Jahre 2022 dürfen pro Person bis zu 25.639 EUR von der Steuer abgesetzt werden. Momentan wird der Betrag zwar nur zu 94 % berücksichtigt (eine Nebenfolge der Steuerpflicht für Renten), allerdings wird sie schon 2025 zu 100 % und damit vollständig absetzbar sein. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren, können sogar bis zu 51.278 EUR gelten gemacht werden.

Dafür muss auf der anderen Seite die Rente bei der Auszahlung vollständig als Einkommen angegeben und versteuert werden. Sie ist damit vor allem für Besserverdiener interessant, die während der Berufstätigkeit eine hohe Abgabenlast tragen müssen, aber wenige andere Einkommensquellen besitzen.

Unflexibel

Den Vorteil bei der Steuer erkauft man sich mit einer mangelnden Flexibilität des Vertrages. Einmal abgeschlossen, ist eine Basisrente unkündbar, und eingezahltes Geld darf nicht mehr aus ihr entnommen werden. Der einzige erlaubte Verwendungszweck ist die Finanzierung der späteren Rente und nur für ihn darf das Geld verwendet werden. Es ist daher auch gegen Insolvenzen und Zahlungsunfähigkeit geschützt, darf aber auch bei Notfällen nicht verwendet werden.

Bei der Auszahlung gibt es ebenfalls Einschränkungen. Im Gegensatz zu anderen Produkten darf nicht einmal ein Teilbetrag ausgegeben werden. Es ist wirklich nur eine lebenslange Leibrente möglich. Sollte man versterben, kann zwar eventuell der Ehepartner den Vertrag übernehmen, alle sonstigen Erben sind jedoch außen vor. Sie erhalten keinerlei Leistung und das Vermögen fällt stattdessen der „Gemeinschaft der Versicherten“ zugute.

Wer sein Geld für andere Zwecke verwenden will, oder großen Wert auf die Weitergaben des eignen Besitzes an die Erben legt, sollte eine Alternative in Betracht ziehen.

Private Rentenversicherung: Die Riester-Rente

Ein Rahmenvertrag, der zwar ziemlich komplex ist, dafür aber auch für fast alle Lebensumstände verwendet werden kann, ist die Riester-Rente. Sie ist ein flexibles und anpassungsfähiges Anlageprodukt. Das nicht nur Besserverdienern, sondern auch ärmeren Anlegern und vor allem Familien, den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge ermöglichen soll.

Um dies zu gewährleisten, verwendet sie eine Kombination aus steuerfreien Beiträgen und zusätzlichen staatlichen Zulagen. Dabei kann das Geld größtenteils frei nach den Vorstellungen des Anlegers verwendet werden. Im Ruhestand erhält man dann eine zu versteuernde Rente, wobei 30 % der Summe auch als Einmalzahlung ausgeschüttet werden dürfen.

Vorbedingungen und Beiträge der Riester-Rente

Leider ist die Riester-Rente weit weniger zugänglich als die Basisrente. Um sie als unmittelbar Berechtigter besparen zu können, muss man in der gesetzlichen Rentenkasse pflichtversichert oder ein Beamter sein. Selbständige und von berufsständischen Versorgungswerken Betreute können nicht direkt vom Vertrag profitieren. Allerdings ist es möglich als mittelbar Berechtigter Zulagen zu erhalten, wenn man mit einem unmittelbar Berechtigten verheiratet ist.

Außerdem setzt die Riester-Rente beim befüllen und nutzen einen Wohnsitz in der EU voraus. Wer seinen Ruhestand in weiteren Ausland verbringen möchte, müsste aller Zulagen und Vorteile zurückerstatten, was eine Rente sinnlos macht.

Die Höhe der Beiträge ist sowohl nach unten als auch nach oben gedeckelt. Pro Jahr muss mindestens ein Sockelbetrag von 60 Euro eingezahlt werden, um Zulagen berechtigt zu sein. Gleichzeitig sind maximal 2100 Euro pro Jahr steuerfrei, höhere Summen lohnen sich somit nicht. Wer die Zulagen dabei vollständig erhalten möchte, ist darauf angewiesen, mindestens 4 % des Bruttojahreseinkommens als Beitrag zu leisten. Wer unter dieser Marke bleibt, muss eine Reduktion der Zulagen hinnehmen. Allerdings gilt auch hier die Obergrenze von 2100 Euro pro Jahr.

Alle Beiträge dürfen dabei auch von der Steuer abgesetzt werden und erzeugen schon dadurch einen finanziellen Vorteil.

Familienförderung durch Zulagen

Insbesondere für Familien sind die Zulagen ein wichtiger Teil der Riester-Rente! Man erhält für jedes Kind, abhängig ob es vor oder nach 2008 geboren wurde, zwischen 185 Euro und 300 Euro im Jahr als Zulagen.  Hinzukommt der persönliche Zuschuss von 175 Euro, welcher jedem Riester-Sparer zusteht.

Es können hier erhebliche Summen an zusätzlichem Anlagekapital zusammenkommen. Zum Beispiel erhält eine Familie mit drei kleinen Kindern auf diese Weise 1075 € gutgeschrieben; doch muss selber nur den Sockelbetrag von 60 Euro aufbringen. Der außerdem steuerbefreit ist!

Die Kinderzulage selber ist abhängig, von der Kindergeldberechtigung der Nachkommen. Zwar wird ein Ende mit der Volljährigkeit angestrebt, in den meisten Fällen kann die Unterstützung aber bis zum 25. Geburtstag erfolgen.

Kündigung und Todesfall

Ein weiterer Vorteil der Riester-Rente ist die Möglichkeit zur „förderschädlichen Verwendung“. Andere Rentenprodukte wie die Basisrente oder die betriebliche Altersvorsorge sind sehr streng bei der endgültigen Verwendung des angelegten Geldes. Einmal investiert ist es dafür vorgesehen dem Sparer eine persönliche Leibrente zu finanzieren. Sollte man das Vermögen auf andere Art verwenden wollen, etwa wegen eines Notfalls oder wegen einer größeren Anschaffung, ist dies nicht möglich. Um es besteht die Gefahr, dass bei einem vorzeitigen Tod das Geld an den Anbieter fällt und die Hinterbliebenen nichts erhalten.

Bei Riester ist dies nicht so. Man darf jederzeit den Vertrag kündigen, was die Ausschüttung der Beiträge und Gewinne bewirkt. Zwar ohne Steuervorteile und Zulagen, aber man erhält zumindest etwas. Mit dem Rest kann man nach Belieben verfahren.

Und auch im Todesfall ist das Geld nicht verloren, sondern kann auf die gleiche Weise an die Erben ausgeschüttet werden.

Private Rentenversicherung: Die bAV

Eine wichtige und sehr traditionsreiche Institution der Altersvorsorge in Deutschland ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie gibt den Arbeitnehmern die Gelegenheit, etwas für die Alterssicherung zu tun und dabei noch Steuern zu sparen!

Auch hier wird, wie für eine private Rentenversicherung üblich, das investierte Geld gesammelt und angelegt, um im Ruhestand eine Rente zu ermöglichen. Allerdings gilt bei ihr die Besonderheit, dass der Vertrag eigentlich nicht vom Sparer, sondern von dessen Arbeitgeber abgeschlossen wird. Dafür erhält man aber die Gelegenheit, nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben zu sparen.

Entgeltumwandlung

Der Kern einer bAV ist dabei die sogenannte Entgeltumwandlung. Sie ist es, auf die eine Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Im Prinzip wird hier vom Arbeitgeber ein Teil des Gehalts nicht an den Angestellten ausgezahlt, sondern noch vor der Versteuerung direkt in die bAV übertragen.

Ein Arbeitnehmer hat dabei Anspruch auf eine Umwandlung von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Also jährlich etwa 3.384 Euro (2022). Wobei nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben gespart werden. Wer möchte, kann sogar noch mehr Geld in den Vertrag einzahlen. Zwar sind wieder Zahlungen in die Sozialkassen fällig, aber abhängig vom gewählten Durchführungsweg der bAV ist dieser Beitrag entweder bis zu 8 % der BBG oder selbst ohne Obergrenze, steuerfrei.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber auch einen Teil der von ihm eingesparten Sozialversicherungsbeiträge weiterleiten und einen Zuschuss in Höhe von 15 % des sozialversicherungsfreien Entgelts in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.

Die Rolle des Arbeitgebers

Offiziell ist nicht man selber der Vertragspartner, sondern die Firme, für die man arbeitet. Daher kann der eigene Boss auch die genauen Details der Altersvorsorge bestimmen. Dazu zählt etwa die genaue Anlagestrategie, etwaige Vertragspartner und vor allem auch der Durchführungsweg. Lediglich das Verweigern einer bAV ist ihm verboten.

Die Durchführungswege der bAV

Insgesamt gliedert die bAV sich in 5 unterschiedliche Durchführungswege: Direktzugsage und Unterstützungskasse basieren auf festen zusagen des Unternehmens. Pensionsfonds, Pensionskasse und Direktversicherung verlagern die Verantwortung für die bAV auf einen andren Anbieter; meist eine Versicherung oder Pensionskasse.

Zwischen ihnen allen gibt es erhebliche Unterschiede, deren Aufzählung hier zu weit gehen würde. Es ist aber gut zu wissen, dass die beiden erstgenannten keine Obergrenze bei der Steuerbefreiung kenn, dafür aber stärker an die Firma gebunden sind. Die anderen drei haben die Grenze von 8 % der BBG, bleiben aber flexibler und können auch zu einer neuen Arbeitsstelle mitgenommen werden.

Private Rentenversicherung: Rentenversicherungen ohne staatlichen Rahmenvertrag

Alle bis jetzt vorgestellte Produkte, waren staatlich gefördert und hatten dement entsprechend strikte gesetzliche Vorgaben, die den Gestaltungsraum des Anlegers einschränken. Daneben gibt es aber auch die rein private Rentenversicherung! Ihre Beiträge sind aus dem Nettoeinkommen zu begleichen und können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Dafür fallen im Alter, wenn die Rente ausgezahlt wird, auch weit geringere Steuern an.

Mehr Freiheit für die private Altersvorsorge

Der größte Vorteil für die private Rentenversicherung ist die enorme Flexibilität und Wandelbarkeit. Als Anleger kann man frei entscheiden, ob und bei welchem Anbieter man den Vertrag abschließen möchte. Man darf frei bestimmen, wie viel sie enthalten und in welchem Rhythmus die Beiträge erfolgen sollen. Fast immer kann man sie auch ausfallen lassen oder verändern.

Bei der Geldanlage, kann man frei wählen und die Anlageklasse besparen, welche einem am meisten zusagt. Braucht man das Geld früher als gedacht, sind entnahmen oder Vertrag kündigen möglich. Und wer im Alter doch keine Rente wünscht, darf sich das ganze Vermögen auch auf einen Schlag auszahlen lassen.

Steuerliche Behandlung

Einziger, aber in der Bedeutung erheblicher Nachteil, ist die mangelnde steuerliche Förderung beim Einzahlen. Gerade bei einem hohen persönlichen Steuersatz kann dies ein Nachteil sein. Allerdings gibt es einen Ausgleich bei der Auszahlung.

Rentenzahlungen aus einer privaten Rentenversicherung müssen nicht vollständig versteuert werden, sondern schlagen nur mit dem „Ertragsanteil“ zu Buche. Wie hoch dieser ist, basiert auf dem Lebensalter des Beziehers. Die Tabelle kann man in „Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 Arten der sonstigen Einkünfte“ nachlesen. Bereits ab 63 ist eine Privatrente zu 80 % steuerfrei!

12/62-Regel

Aber selbst Einmalzahlungen werden begünstigt. Grundlage ist die 12/62-Regel. Sie besagt, dass alle Beträge bei der Auszahlung zur Hälfte steuerfrei sind, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre lang gültig gewesen war und der Sparer bereits sein 62. Lebensjahr erreicht hat.

Die andere Hälfte darf dann mit dem persönlichen Steuersatz behandelt werden, was in Verbindung mit der Halbierung einen sehr großen Vorteil zur sonst fälligen Abgeltungssteuer bedeutet. Je nach Steuersatz können zwischen 2,5 % bis zu 25 % der Summe eingespart werden!

Der Verzicht auf eine staatliche Förderung macht somit die private Rentenversicherung in keiner Weise zu einer schlechten Wahl, sondern erhält sie als eine praktische und anpassungsfähige Alternative.

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