Kann man die Rentenversicherung kündigen?

Die Rentenversicherung kündigen zu können, hängt vor allem von der genauen Art der Rentenversicherung ab. Während vollkommen private und nach Riester-Regeln aufgestellte Rentenversicherungen gekündigt werden dürfen, ist dies bei Rürup-Renten, bAVs und der gesetzlichen Rente grundsätzlich nicht möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen. Im Allgemeinen wird von einer Kündigung abgeraten, da sie fast immer mit erheblichen […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

19. Aug 2022

Lesezeit: ca. 9 Minuten

Kann man die Rentenversicherung kuendigen

Die Rentenversicherung kündigen zu können, hängt vor allem von der genauen Art der Rentenversicherung ab. Während vollkommen private und nach Riester-Regeln aufgestellte Rentenversicherungen gekündigt werden dürfen, ist dies bei Rürup-Renten, bAVs und der gesetzlichen Rente grundsätzlich nicht möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen.

Im Allgemeinen wird von einer Kündigung abgeraten, da sie fast immer mit erheblichen Vermögenseinbußen einhergeht und hinter den Erwartungen des Sparers zurückbleibt. Neben der Rückzahlung von staatlichen Vorteilen und Förderungen, müssen auch die Erstellung und Verwaltungskosten des Anbieters beglichen werden. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einer negativen Summe und der Pflicht zur Nachzahlung führen.

Stattdessen gibt es andere Vorgehensweisen, die eher zu empfehlen sind. In der Regel ist es ohne weiteres erlaubt die Rentenversicherung Beitragsfrei zu setzten und laufen zu lassen ohne selber weiter in den Vertrag einzahlen zu müssen. Wer sich trotz allem nicht von einer Kündigung abbringen lassen will, hat jeweils andere Vorgaben zu befolgen, je nach Art der Rentenversicherung.

Die gesetzliche Rentenversicherung kündigen

Kernstück des Rentensystems ist trotz aller Reformen und Veränderungen der letzten Jahre immer noch die gesetzliche Rente. Sie wird von den 16 Rentenkassen getragen und betreut die allermeisten Arbeitnehmer in der Bundesrepublik. Wir im allgemeinen Sprachgebrauch von der Rentenversicherung gesprochen ist fast immer gemeint. Die von ihr eingeforderten Zwangsbeiträge sind ein Ärgernis, gerade für jüngere Einzahler, um werden immer wieder kritisiert. Denn viele würden es bevorzugen bei der eigenen Altersvorsorge die Wahl zu haben und sich für andere Arten der Absicherung zu entscheiden. Eine Wahl, die sie unter den gegebenen Umständen nicht haben.

Geld, welches in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden ist, wurde bereits fest in einen Rentenanspruch umgewandelt und es besteht keinerlei Möglichkeit es wieder aus der Rentenkasse herauszubekommen. Dabei ist es auch unerheblich, ob der Beitrag verpflichtet oder aufgrund einer freiwilligen Sonderzahlung eingezahlt wurde. Alles im Rentensystem ist fest und eine Auszahlung ist nur im Rahmen einer Rente erlaubt. Zumindest sind diese Ansprüche unverfallbar, lebenslang gültig und gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit geschützt

Es soll nicht verschwiegen werden, dass es hier jedoch eine Ausnahme gibt. Doch die Vorgaben für eine Kündigung sind extrem speziell und fordernd. Ins Gewicht fallen sie eigentlich nur bei Zuwanderern oder Ausländern, die nur kurze Zeit in Deutschland arbeiten. Bürger hingegen werden praktisch nie die gegebenen Bedingungen erfüllen. Hintergrund ist die Mindestwartezeit für die reguläre Altersrente. Man muss mindestens 5 Jahre, als Beitragszeiten in der Rentenkasse vorweisen können, um sich für sie zu qualifizieren. Etwas, was der durchschnitte Deutsche bereits durch die Anrechnungszeiten für Schule, Ausbildung und Studium erfüllt.

Wer diese 5 Jahre aber nicht voll hat, darf die geleisteten Beiträge zurückverlangen und beendet damit die eigene Beziehung zum bundesdeutschen Rentensystem. Streng genommen ist damit eine Kündigung dieser Rentenversicherung also möglich, aber kaum erreichbar.

Die berufsständische Rentenversicherung kündigen

Eine besondere Rolle spielen berufsständische Versorgungswerke. Sie entsprechen zwar in vielen Beziehungen der gesetzlichen Rentenversicherung, sind aber nicht das Gleiche. Sie sind, wie es der Name schon sagt, nach gewissen Berufsgruppen sortiert und übernehmen für diese jeweils die Aufgaben der gesetzlichen Rente. Zwar ist bei ihnen eine Finanzierung durch Kapital-Deckung weit verbreitet, im Gegensatz zum staatlichen Umlagen-System, die versprochenen Leistungen und verlangte Beiträge nehmen diese aber als Vorbild. Wer von ihnen betreut wird, zählt offiziell nicht mehr als gesetzlich Pflichtversicherten, obwohl immer noch Zahlungen zu entrichten sind.

Sollte man mit dieser Situation unzufrieden sein, ist es erlaubt, die eigene Mitgliedschaft in einem Berufsständischen Versorgungswerk zu kündigen. Dies erfolgt durch einen eigenen Antrag. Ob dies ein kluger Schritt ist, steht auf einem anderen Blatt. Die meisten Arbeitnehmer würden ohne das Versorgungswerk wieder in die gesetzliche Rentenversicherung fallen. Einen Vorteil hätte man damit nicht, denn fast immer ist das Versorgungswerk die bessere Option zur Rentenversicherung.

Die staatlich geförderten Rentenversicherungen kündigen

2005 wurde eine Reihe von neuen Versicherungen eingeführt, um die Bürger weniger abhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung werden zu lassen. Zwar werden sie immer wieder als Formen der privaten Altersvorsorge bezeichnet, aufgrund der weitreichenden staatliche Förderungen und Vorgaben ist diese Zuordnung im besten Fall zweifelhaft. Sie alle haben die Aufgabe, den Ruhestand ihrer Anleger zu sichern, indem sie investiertes Geld verwenden, um es gewinnbringend anzulegen und mit dem auf diese Weise entstandenen Vermögen eine regelmäßige Leibrente im Alter zu finanzieren. Eine Kündigung ist dabei nicht vorgesehen und wird aktiv behindert.

Basisrente (Rürup) kündigen

Die auch als Rürup-Rente bekannte Basisrente ist vor allem durch ihren sehr einfachen Aufbau und das enorme Potenzial zur Steuerersparnis beliebt geworden. Besonders Besserverdiener profitieren von der Absetzbarkeit der Beiträge, welche bis zu 25000 Euro pro Person betragen können. Weder muss man sich um staatliche Zulagen kümmern, noch ist man auf die Kooperation seines Arbeitgebers angewiesen. Sie fußt auf einem simplen Vertrag zwischen Anleger und dem anbietenden Finanzinstitut. Sie ist auch als einzige Variante der geförderten Rentenversicherung für Selbstständige geeignet und wird bei diesen sehr gerne als Ersatz für die gesetzliche Rente verwendet.

Die andere Seite von ihr ist eine sehr starre Vorgabe bei der Verwendung des Vertragsvermögens. Einmal eingezahlt ist es genauso fest, wie eine Zahlung in die gesetzliche Rentenversicherung. Es ist ebenfalls gegen Insolvenz, Pfändung und Sozialhilfe geschützt. Eine freiwillige Entnahme aus dem Vertrag ist aber ebenfalls unmöglich. Es darf nur und ausschließlich verwendet werden, um als eine lebenslange Leibrente ausgezahlt zu werden.

Eine Kündigung des Vertrags im eigentlichen Sinne ist weder vorgesehen noch möglich. Es besteht lediglich die Option, den Vertrag im Nachhinein zu widerrufen. Dies kann erfolgen, wenn man beim Abschluss der Rentenversicherung schlecht beraten worden ist. Ein Widerruf stellt den Zustand vor Vertragsunterzeichnung wieder her. Es wird somit davon ausgegangen, dass es niemals eine Abmachung gegeben hat und der ursprüngliche Zustand wird wieder hergestellt. Als Sparer erhält man dabei alle geleisteten Beiträge zurück.

Es heißt aber auch, auf alle Investitionsgewinne zu verzichten. Zwar müssen auch die Vertragskosten nicht bezahlt werden, aber gerade bei älteren oder stark befüllten Renten, kann dies trotzdem ein Minusgeschäft sein. Hinzukommt der Verlust der Altersversorgung. Weshalb es in den meisten Fällen empfohlen wird satt dessen eine Beitragsfreistellung durchzuführen, bei der man die Profite behalten kann und weitere Belastungen zu tragen.

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen

Noch umständlicher und komplexer sind die Regelungen zur Beendigung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Nicht nur gibt es allgemeine gesetzliche Vorgaben zu dieser Form der Altersvorsorge, sondern es muss auch immer der jeweilige Durchführungsweg beachtet werden. Es gibt nicht nur einen Unterschied zwischen den unternehmensbasierten Varianten Direktzusage, Unterstützungskasse und den versicherungsbasierten Pensionsfond, Pensionskasse, Direktversicherung; sondern auch zwischen diesen.

Direktzusage

Bei der Direktzusage verspricht das Unternehmen dem Arbeitnehmer aus eignen Mitteln für eine Rente aufzukommen, sobald das Rentenalter erreicht wurde. Dieser Vertrag ist damit vor allem eine Abmachung zwischen Firma und Arbeiter, mit weitgehenden Freiheiten in der Ausgestaltung. Eine Kündigung der bAV ist in diesem Fall eigentlich möglich, wenn sich beide Parteien einig sind. Ein Verbot oder ähnliches gibt es nicht.

Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse wird die Verantwortung für die Rente vom Unternehmen an eine andere rechtliche Person abgegeben, wie ein spezielles Unternehmen oder einen Verein. Ansonsten gleicht die Aufstellung der Direktzusage. Für die Möglichkeit einer Kündigung gilt dies aber nicht. Wer sein Geld in eine Unterstützungskasse stecke, kann es nicht vorzeitig heraus erhalten. Eine Kündigung ist nicht erlaubt.

Pensionsfond, Pensionskasse und Direktversicherung

Bei den versicherungbasierten Optionen ist eine Kündigung nur sehr eingeschränkt durchführbar. Sie ist bei einer sogenannten Kleinstanwartschaft erlaubt. Wenn die zu erwartende Rente so gering ist, dass nur eine unerhebliche und geringfügige Summe ausmachen wurde, kann die bAV mit einer einzigen Zahlung beendet werden. Wie hoch dieser Betrag exakt ist, unterscheidet sich bei alten und neuen Bundesländern. Die alte BRD hat die Abfindungsgrenze 2022 bei 32,90 Euro pro Monat, die ehemalige DDR bei 31,50 Euro.

Theoretisch ist auch eine Kündigung bei größeren Vertragssummen erlaubt. Doch dabei verliert man alle Unterstützungen und Vorteile des ursprünglichen Vertrages, ohne das Geld ausgezahlt zu bekommen. Erst mit dem Ruhestand erhält man Zugang zum Vermögen. Also zu einem Zeitpunkt, an dem man den Vertrag auch regulär hätte auszahlen lassen können. Womit auch hier, die Kündigung weniger sinnvoll ist als bei einfache Beitragsfreistellung.

Riester Rentenversicherung kündigen

Vom Ruf her ist die Riester-Rente nicht die beste. Vielfach wird sie als übermäßig kompliziert und umständlich kritisiert. Vorwürfe, die nicht vollkommen von der Hand zu weisen sind. Beim Thema Kündigung tun sie dieser Rentenversicherung aber unrecht! Denn im Gegensatz zu ihren Mitbewerbern enthält die Riester-Rente ausdrücklich das Recht, den Vertrag kündigen zu dürfen. Weder gibt es besondere Fristen noch sind spezielle Gründe zu nennen.

Nachteil ist, dass dieses Vorgehen als föderschädliche Verwendung des Vertrages zählt. Man erhält alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet und auch den bis dahin erzielten Gewinn der Geldanlage, dafür sind die Kosten des Anbieters zu erstatten und ausnahmslos alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Die schlussendliche Summe ist aus diesen Gründen deutlich geringer als ursprünglich im Vertrag aufgeführte. Allerdings an es bei einer Investition, die ertragreich genug ist immer noch zu einem Gesamtgewinn kommen.

Dennoch gibt es auch hier weitere Vorgehensweisen, die unter den richtigen Umständen zu bevorzugen sind. Das Guthaben des Vertrages kann etwa auf den des Ehepartners übertragen werden. Oder man wandelt die Riester-Rente in einen Bauriester um. So kann er zum Erwerb einer eigenen Immobilie verwendet werden.

Die private Rentenversicherung kündigen

Die Kündigung einer privaten Rentenversicherung ist in der Regel ohne weiteres möglich und erfordert weder eine spezielle Form noch eine Begründung. Da es sich um einen rein privatrechtlichen Vertrag zwischen Sparer und Anbieter handelt, kann die private Rentenversicherung gekündigt werden, wenn es der Wunsch des Einzahlers ist. Zwar müssen auch hier die Erstellungs- und Vertriebskosten bezahlt werden, alle Beiträge und Gewinne sind aber auszuschütten.

Was nicht heißt, dass es keine Nachteile geben kann! Normalerweise werden die Kosten zu Beginn der Laufzeit mit den Einzahlungen verrechnet. Dies reduziert natürlich in der Anfangszeit der Rentenversicherung die Rendite und schmälert den Ertrag. Verluste bei der Ausschüttung sind nicht ausgeschlossen.

Die andere Gefahr ist die Berechnung der Gesamtrendite. Um das Produkt gut zu präsentieren, nutzen die meisten Anbieter Beispielrechnungen, die über einen langen Zeitraum eine gute Rendite zeigen. Wenn man die Altersvorsorge kündigen möchte, darf man nicht den eigentlichen Wert mit dieser Prognose verwechseln.

Lebensversicherung

Herkömmliche Lebensversicherungen verdienen hier eine gesonderte Betrachtung. Dabei handelt es sich oft um Kombinationsprodukte. Neben einem Sparvertrag für die Altersvorsorge beinhalten sie oft auch andere Versicherungen, beispielsweise zur Hinterbliebenen- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung. Bei einer Kündigung erhält man nur noch den sogenannten Rückkaufswert, verliert aber zugleich jeglichen Versicherungsschutz und die Altersvorsorge.

Um dem vorzubeugen und das Kapital trotzdem selbst zu nutzen, hat sich die Beleihung der eigenen Lebensversicherung durchgesetzt. Bei diesem in der Immobilienfinanzierung häufig angewandten Verfahren dient der Rückkaufswert der Lebensversicherung als Sicherheit für ein Darlehen. Gläubiger kann die Versicherungsgesellschaft oder ein Dritter sein. Zwar sind neben den Rentenbeiträgen nun auch Zinsen und Tilgung des Darlehens zahlen, allerdings hat dies meist sehr günstige Konditionen. Da keine Kündigung erfolgt, bleiben der Versicherungsschutz und der Anspruch auf Altersleistungen bestehen. Kredite sind daher eine gute Option, wenn man über ein ausreichendes Einkommen verfügen, aber plötzlich mit einem sehr hohen Kapitalbedarf konfrontiert ist.

 

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