Wissenswertes über den Rentenversicherung Beitrag.

Praktisch alle Formen der Rente sind, direkt oder indirekt, von der Höhe der geleisteten Beiträge abhängig. Beiträge bestimmen nicht nur die Höhe der Rente, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit während des Einzahlens. Eine bedeutende Teilung ist die zwischen der  gesetzlichen Rente und  freiwilligen privaten Rentenversicherungen. Der Rentenversicherung Beitrag ist das Gegenstück zur späteren Auszahlung. Praktisch […]

post-thumb
Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

09. Sep 2022

Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wissenswertes über den Rentenversicherung Beitrag.

  • Praktisch alle Formen der Rente sind, direkt oder indirekt, von der Höhe der geleisteten Beiträge abhängig.
  • Beiträge bestimmen nicht nur die Höhe der Rente, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit während des Einzahlens.
  • Eine bedeutende Teilung ist die zwischen der  gesetzlichen Rente und  freiwilligen privaten Rentenversicherungen.

Der Rentenversicherung Beitrag ist das Gegenstück zur späteren Auszahlung. Praktisch alle Formen der Rente sind, direkt oder indirekt, von der Höhe der geleisteten Beiträge abhängig. Zugleich sind sie auch eine der unangenehmeren Bestandsteile der Altersvorsorge, denn sie verlangen einen Verzicht in der Gegenwart für ein Leistungsversprechen in der Zukunft. Dass es eine große Menge an Vorgaben, Grenzen und Unterschiede gibt, verkompliziert die Lage nur und führt bei vielen Bürgern zu Verwirrung, Frustration und damit auch Desinteresse.

Dennoch ist es wichtig, sich hier zu informieren und die eigenen Wissenslücken zu schließen. Angemessene Beiträge bestimmen nämlich nicht nur die Höhe der Rente, sondern auch die wirtschaftliche Tragfähigkeit während des Einzahlens. Außerdem gibt es eine Reihe an Spar- und Optimierungsmöglichkeiten, deren zielgerichtetes Ausnutzen häufig entscheidend für die Rentabilität der Rentenversicherung an sich sind.

Selbstverständlich, kann der folgende Text nur einen allgemeinen Überblick bieten. Bei individuellen Fragen freuen wir uns aber, diese in einem direkten Gespräch mit dir zu besprechen und allen deinen Wünschen Rechnung zu tragen. Alle Gespräche mit und sind kostenfrei und unverbindlich, denn unser Ziel ist es vor allem dir weiterzuhelfen.

Rentenversicherung Beitrag: Die gesetzliche Rentenversicherung

Eine inhaltlich bedeutende Teilung ist die zwischen der vorgeschriebenen gesetzlichen Rente und den freiwillig abschließbaren privaten Rentenversicherungen. Eine Trennung, die auch für die Beiträge relevant ist.

Fast alle Arbeitnehmer, und damit ein Großteil der Bevölkerung, sind als Pflichtversicherte in dem staatlichen Rentensystem. Ihr Rentenversicherung Beitrag ist somit eine Form der Zwangsabgabe, um den es keinen Weg herumgibt. Von jedem monatlichen Gehalt, müssen 18,6 Prozent des Bruttolohns in die zuständige Rentenkasse gezahlt werden. Wobei der Arbeitnehmer 9,3 Prozent selber übernimmt und die andere Hälfte dem Arbeitgeber überlässt.

Rentenansprüche und Beiträge

Dafür erhält man wiederum sogenannten Rentenansprüche. Dabei handelt es sich um das persönliche, unverfallbare und lebenslang gültige Recht, im Leistungsfall eine Rente ausgezahlt zu bekommen. Wie viele dieser Ansprüche man erhält, wird im nahezu ausschließlichen Maße von den entrichteten Beiträgen bestimmt. Jemand, der insgesamt mehr einzahlt, wird am Ende des Berufslebens auch ein Anrecht auf eine höhere Rente haben. Während jemand mit nur ausgesprochen geringen Beiträgen nur eine unzureichende Ruhestandzahlung erhalten kann.

Zwar gibt es besondere Maßnahmen wie die noch ziemlich junge Grundrente und die allgemeine Grundsicherung für Bedürftige, doch dies sind Sonderfälle. Alle regulären Leistungen der Rentenkassen, von der normalen Altersrente über Frührente, Erwerbsminderungsrente, bis hin zur Witwen- und Waisenrente, werden von der Summe der Gesamtbeiträge bestimmt.

Höhe und Beitragsbemessungsgrenze

Die Untergrenze für die Pflichtbeiträge wird dabei durch das Gehalt bestimmt. Sogar ein Minijob, der pro Monat nur ein paar Euro einbringt, führt zu Rentenbeiträgen. Allerdings hätte hier der Arbeitnehmer noch die Erlaubnis auf die Einzahlung zu verzichten; ein Gestaltungsspielraum der bei einer vollständig sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nicht mehr besteht. Generell gilt, dass alle Arbeitnehmer in das Rentensystem einzahlen müssen.

Auf der anderen Seite der Gehaltsliste geht es aber anders zu. Grund hierfür ist die Beitragsbemessungsgrenze. Eine Obergrenze, die alle Beiträge in die Rentenversicherung nach oben hin limitiert. Wer es schaffen sollte mehr als sie zu verdienen, muss nicht mehr höheren Einzahlungen in Kauf nehmen, sondern friert auf gewisse Weise den Beitrag auf dem maximalen Niveau ein. Dafür erwirbt man aber auch nicht mehr Rentenansprüche. Die Beitragsbemessungsgrenze ist somit auch eine Methode, die Höhe der Rente einzuschränken.

Seit dem 1. Januar 2022 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung in den neuen Bundesländern bei 6.750 Euro im Monat und in den alten Bundesländern bei 7.050 Euro im Monat. Daraus ergibt sich auch die maximal mögliche Rente! Ein Arbeiter, der von 1977 bis 2021 in jedem seiner 45 Arbeitsjahre ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat und in den Altenbundesländern lebte, könnte im Jahre 2022 eine Höchstrente von 2.961,90 Euro brutto oder 2.636,09 Euro netto erhalten.

Pflichtbeiträge, Sonderzahlungen und freiwillige Beiträge

Als vorgeschriebene Abgabe gibt, es wenig, was man als Pflichtversicherter mit den Beiträgen machen kann. Sie werden automatisch vom Gehalt abgezogen und stehen nicht mehr weiter zur Verfügung. Doch bei den anderen Arten der Einzahlung sieht die Lage schon ganz anders aus.

Sonderzahlungen

Bei Sonderzahlungen handelt es sich um Beiträge, die ein bereits Pflichtversicherter aus eigenem Antrieb zusätzlich in die Rentenkasse einzahlt. Einmal investiert verhalten sie sich genauso wie die gewöhnlichen Beiträge. Man erhält eine im Gegenzug weitere Rentenansprüche, welche die Höhe einer möglichen Rente weiter vergrößern. Eine Rückerstattung oder anderweitige Verwendung des Geldes sind nicht möglich.

Sie dürfen ab dem 50. Lebensjahr getätigt werden und haben den Zweck, die Abschläge einer Frührente auszugleichen. Normalerweise wird jeder Monat, den man früher in Rente geht, mit einem Abschlag von 0,3 Prozent bedacht, bis zu einem maximalen Wert von 10,8 Prozent. Eine Einbuße, die durch die Sonderzahlungen abgeschwächt und nivelliert wird.

Erfreulicherweise, darf das hierfür verwendete Geld von der Steuer abgesetzt werden. 25.787 Euro pro Jahr für Singles, 51.574 Euro für Ehepaare, können verwendet werden, um die eigene Rente zu erhöhen und die Steuern zu senken.

Freiwillige Beiträge für die Rentenversicherung und die Steuererklärung

Als dritte Form von Rentenversicherung Beitrag gibt es noch die freiwilligen Beiträge. Jeder in Deutschland Lebende darf ab dem 16. Lebensjahr Beiträge zahlen. Und auch hier ist die Verwendung wieder die gleiche: lebenslange Rentenansprüche für weitere Einzahlungen. Wobei dies gerade für Selbstständige ein Vorteil sein kann, denn sie erhalten Zugang zu sämtlichen Leistungen der Rentenkassen und können ihre Beitragszeiten erfüllen.

Wann und wie man die zusätzlichen Beiträge entrichten möchte, ist dem jeweiligen Sparer freigestellt. Es gibt zwar Vorgeben zur Höhe der einzelnen Zahlung, sie muss zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro pro Monat betragen, doch darf man selber bestimmen, in welchen Monaten man sie zahlen will. Ob man eine permanente geringe Rate bevorzugt, oder mit einem Schlag einen riesigen Rentenanspruch erwerben möchte, kann man nach den eignen Vorlieben ausgestalten.

Auch diese Summen dürfen in der Steuerklärung gelten gemacht werden. Man kann sie dort in Zeile 6 eintragen und als weitere Versorgungsaufwendungen gelten machen. Wodurch sich natürlich die Steuerlast insgesamt mindert. Man lässt seine Rente also zum Teil vom Staat mit bezahlen.

 

Beitragszeiten

Besondere Vorsicht ist jedoch bei den Beitragszeiten geboten! Viele Leute verwechseln oder vermischen sie mit den Beiträgen und geraten wegen Nichtigkeiten in Aufregung, oder wundern sich zum Schluss über die geringe eigene Rente.

Im Gegensatz zu einem weit verbreiteten Glauben gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen Beitragszeiten und Höhe der Rente. Sie dienen viel mehr dazu, einen Leistungsanspruch zu begründen und den Einzahler für eine Form der Rente zu qualifizieren. Schon nach 5 Jahren als Beitragszahler, kann man eine reguläre Altersrente erhalten, vorausgesetzt man ist über 67. Jahre. Die Frührente verlangt mehr, 35 oder 45 Jahre im Rentensystem.

Dabei wird noch einmal zwischen wirklichen Beitragszeiten, in denen man in die Rentenversicherung Beiträge gezahlt hat, und Anrechnungszeiten unterschieden. Letztere werden wegen verschiedenen ausbildungstechnischen und sozialen Tätigkeiten gewährt. So können etwa Ausbildung und Studienzeiten gezählt werden, oder die ersten 10 Jahre, die man mit der Kindererziehung verbracht hat. Von den Auswirkungen her sind beide Varianten aber gleich.

Beiträge zur Rentenversicherung bei Krankengeld und anderen Fällen

Dies bedeutet jedoch nicht, dass es keine Situation gibt, in der die Beiträge nicht trotzdem von einer anderen Partei gezahlt werden könnten. Bestes Beispiel ist ein Fall von längerer Krankheit. Sollte man nach einiger Zeit nicht mehr ein Krankheitsgehalt, sondern ein Krankengeld von der Kasse erhalten, übernimmt diese auch die Rentenbeiträge.

Und auch die Kindererziehung kann finanzielle Vorteile nach sich ziehen. Die Kindererziehungszeit darf nicht mit der Anrechnungszeiten verwechselt werden! Sie dauert zwar maximal 3 Jahre, in diesen wird der Begünstigte jedoch so behandelt, als sein ein Durchschnittseinkommen verdient worden. Der Rentenversicherung Beitrag wird hier direkt von Staat bezahlt.

Rentenversicherung Beitrag: Geförderte und private Rentenversicherungen

Natürlich gibt es neben der gesetzlichen Rentenversicherung auch die privaten Alternativen, deren Umgang mit den Beiträgen sich untereinander sehr unterscheidet. Tatsächlich gibt es einen sehr engen Zusammenhang zwischen der genauen Art der Rentenversicherung und den Optionen bei der Verwendung der Beiträge. Nicht nur die steuerliche Absetzbarkeit, sondern auch die erlaubte Höhe und weitere Zulagen sind bei jedem der Angebote verschieden.

Den Beitrag steuerlich geltend machen

Dabei ist die wohl wichtigste Unterscheidung die zwischen stattlich geförderten und rein privaten Renten. Eine vollkommen private Rentenversicherung ist eine Abmachung zwischen dem Sparer und dem Anbieter. Sie wird aus dem Nettoeinkommen bezahlt, welches ja schon besteuert wurde. Es gibt somit keine steuerliche Unterstützung in der Einzahlungsphase und die Beiträge können nicht steuerlich gelten gemacht werden.

Dem gegenüberstehenden die staatlich unterstützten Alternativen: Basisrente (auch Rürup genannt), Riester-Rente und bAV. Sie alle ermöglichen es beim Aufbau der Altersvorsorge Steuervorteile mitzunehmen und hierdurch eine insgesamt größere Rente zu bekommen, als es allein durch die eignen Mittel möglich werden. Für die meisten ist diese Sparmöglichkeit sogar der Hauptgrund für den Abschluss einer solchen.

 

Der Beitrag der fondsgebundene Rentenversicherung ist steuerlich absetzbar

Es ist übrigens vollkommen unerheblich, wie das in die Rente eingezahlte Geld angelegt wird. Ausschlaggebend für den Steuervorteil ist ausschließlich der geltende Rahmenvertrag. Ob eine Basisrente in riskante ETFs investiert oder in festverzinsliche Wertpapiere ist unerheblich. Ob eine bAV Aktienfonds oder Anleihen enthält, bleibt ohne Belang. Entscheidend ist immer nur die grundlegende Konstruktion.

Rentenversicherung Beitrag: Die Basisrente

Das Vorgehen bei der Basisrente entspricht fast vollständig dem bei der gesetzlichen Rente. Kein Wunder, den sie wurde bewusst als Alternative zu dieser entwickelt und aufgestellt. Die Beiträge dürfen folglich recht frei ausgewählt werden. Eine Einzelzahlung ist genauso möglich, wie eine regelmäßige Rate. Selbst ein dauerhaftes oder vorübergehendes Aussetzen der Beiträge ist erlaubt. Einzige Grenze ist der maximal steuerlich absetzbare Betrag. 25.787 Euro pro Jahr für Singles, 51.574 Euro für Ehepaare, Beträge, die einem schon weiter oben begegnet sind.

Rentenversicherung Beitrag: Riester-Rente

Bei der Riester-Rente ist das ganze weitaus komplizierter. Denn diese Rentenversicherung verlässt sich nicht ausschließlich auf Steuervorteile wie die Basisrente, sondern verwendet dabei auch staatliche Zulangen, die es insbesondere Geringverdienern und großen Familien erlauben sollen, ebenfalls eine tragfähige Altersvorsorge aufzubauen. Pro Kind kann man bis zu 300 Euro pro Jahr erhalten! Und jeder mit einem gültigen Vertrag erhält automatischen eine persönliche Zulage von 175 Euro.

Jedoch muss man einen bestimmten Beitrag leisten, um diese zusätzlichen Fördermaßnahmen in der gesamten Höhe zu erhalten. Pro Jahr muss man mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro einzahlen, selbst wenn man kein eigenes Einkommen hat. Wer ein solches besitzt, muss immer jeweils einen Beitrag leisten, der 4 Prozent des Gesamteinkommens des letzten Jahres entspricht. Erst wenn dieser eigene Beitrag geleistet wurde, darf man die Zulagen vollständig beziehen.

Allerdings gibt es eine Obergrenze. Niemand muss mehr als 2100 Euro in den Vertrag einzahlen, egal wie hoch das wirkliche Einkommen ist. Auf der Kehrseite bedeutet dies aber auch, dass nur bis zu dieser Summe die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können.

Rentenversicherung Beitrag: bAV

Die Beiträge bei der bAV können entweder extrem einfach oder unglaublich kompliziert verarbeitet werden, je nachdem welche Art von Durchführungsweg man ausgewählt hat. Diese einzeln vorzustellen würde an dieser Stelle den Rahmen sprengen und es ist hier empfehlenswert, unsere Artikel speziell zu diesem Thema zu beachten.

Insgesamt kann man aber sagen, dass alle Formen von bAV nicht nur eine Steuerbefreiung, sondern auch Einsparungen bei den Sozialversicherungen ermöglichen; witziger Weise gilt dies auch für die gesetzliche Rente!

Es dürfen immer mindestens acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West steuerbefreit eingezahlt werden. 2022 beträgt der steuerfreie Höchstbetrag damit 6.768 Euro. Die Hälfte dieser Summe (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) reduzieren darüber hinaus die Beiträge in die Sozialversicherung. Die bAV ist somit die Rentenversicherung, die das meiste aus den Beiträgen herausholen kann.

Ähnliche Artikel

Was sind die Eigenschaften der Rentenversicherung Gesetzlich?

  Es gibt verschiedene Formen der Rentenversicherung Gesetzlich und Privat, doch für das Versorgungssystem in der Bundesrepublik Deutschland kommt keine an Bedeutung der staatlichen Rentenversicherung gleich. Für einen Großteil der Bürger ist es eine Pflicht in sie einzuzahlen und im Alter wird sie das Hauptstandbein der Altersvorsoge für sie sein. Trotzdem ist das Wissen über […]

Kann man die Rentenversicherung kündigen?

Die Rentenversicherung kündigen zu können, hängt vor allem von der genauen Art der Rentenversicherung ab. Während vollkommen private und nach Riester-Regeln aufgestellte Rentenversicherungen gekündigt werden dürfen, ist dies bei Rürup-Renten, bAVs und der gesetzlichen Rente grundsätzlich nicht möglich. Allerdings gibt es Ausnahmen. Im Allgemeinen wird von einer Kündigung abgeraten, da sie fast immer mit erheblichen […]

Private Rentenversicherung: Auch für mich geeignet?

Eine private Rentenversicherung ist eine Maßnahme zur Altersvorsorge, die man selbstständig durchführen muss. Neben verschiedenen Rahmenverträgen mit staatlicher Förderung, ist es auch möglich sie als reine privat Verträge mit einem Anbieter abzuschließen. Fast immer haben sie Steuervorteile für den Sparer. Ursprünglich war das Angebot auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und Lebensversicherungen begrenzt. Doch seit der […]

Bist du bereit, loszulegen?

Sichern Sie Ihre langfristige finanzielle Zukunft und beginnen Sie, mithilfe unserer intuitiven und leicht verständlichen mobilen App über potenzielle Investitionen zu lernen.