Was sind die Eigenschaften der Rentenversicherung Gesetzlich?

  Es gibt verschiedene Formen der Rentenversicherung Gesetzlich und Privat, doch für das Versorgungssystem in der Bundesrepublik Deutschland kommt keine an Bedeutung der staatlichen Rentenversicherung gleich. Für einen Großteil der Bürger ist es eine Pflicht in sie einzuzahlen und im Alter wird sie das Hauptstandbein der Altersvorsoge für sie sein. Trotzdem ist das Wissen über […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

16. Sep 2022

Lesezeit: ca. 9 Minuten

 

Rentenversicherung Gesetzlich

Es gibt verschiedene Formen der Rentenversicherung Gesetzlich und Privat, doch für das Versorgungssystem in der Bundesrepublik Deutschland kommt keine an Bedeutung der staatlichen Rentenversicherung gleich. Für einen Großteil der Bürger ist es eine Pflicht in sie einzuzahlen und im Alter wird sie das Hauptstandbein der Altersvorsoge für sie sein. Trotzdem ist das Wissen über ihre Struktur, die Vorgehensweise und die aus ihr entstehenden Ansprüche ausgesprochen beschränkt.

Von vielen Bürgern werden die Leistungen der Rentenkasse mit denen anderer Sozialversicherungen oder sogar der Sozialhilfe vermischt! Auch gibt es viele falsche Ansichten und Halbwahrheiten, die gerade bei der Altersvorsorge schwere Folgen haben können. Es ist daher wichtig zumindest die Grundprinzipien der Rente zu verstehen um für sich selber Fehler und unschöne Überraschungen zu vermeiden.

Im Folgenden werden daher der Aufbau und das Funktionsprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung vorgestellt. Dabei werden auch die Alternativen erwähnt werden und ein Überblick über die möglichen Leistungen erstellt, die weit über die Bloße Altersrente hinausgehen. Natürlich ist es in den allermeisten Fällen besser eine persönliche Beratung zur eignen Altersvorsorge zu erhalten, und wir sind gerne beriet jeden durch Rat und Tat zu unterstützen.

Rentenversicherung Gesetzlich: Die staatliche Rente

Fachlich ausgedrückt ist die gesetzliche Rente eine staatliche Pflichtversicherung im Umlagen System. Das bedeutet, dass alle Leistungen die man aus ihr enthält durch vorher geleistete Beiträge begründet werden müssen. Wer nie in die Rentenversicherung eingezahlt hat auch später keinen Anspruch auf Zahlungen aus ihr. Es ist eine Gemeinsamkeit mit anderen Versicherungen, wie etwa der Krankenversicherung und der Arbeitslosenversicherung, und gleichzeitig ein großer Unterschied zu rein staatlichen Hilfsleistungen, welche ausschließlich nach der Bedürftigkeit des Antragstellers entscheiden.

Umlagen System

Das Umlagen System beschreibt die Finanzierung der späteren Rente. Es ist bei privaten Rentenversicherungen üblich das eingezahlte Kapital zu verwenden um einen Gewinn zu erwirtschaften, der später genutzt wird um die Rente zu bezahlen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland gilt dies nicht mehr.

Zwar war auch hier die Rente ursprünglich im Kapitaldeckungsverfahren, seit den 1950ern verwendet sie jedoch die Umlage. Dabei werden die Beiträge der jetzigen Einzahler verwendet, um sofort eine Rente an die Bezieher auszuzahlen. Weder wird das Geld zwischengelagert, noch muss es investiert werden. Auf diese Weise ist die Rente weniger abhängig von guten Geldanlagen und der Entwicklung beim Zinsniveau.

Der große Nachteil ist die die Verletzlichkeit im Bezug auf den demographischen Wandel und das wirtschaftliche Wohlergehen der zukünftigen Einzahler. Damit Renten gezahlt werden können, ist es zwingend notwendig über genügen Beitragspflichtige und eine ausreichende Menge an Einnahmen zu verfügen. Sowohl einer sinken der Geburtenzahl, wie wir es in den letzten 50 Jahren erlebt haben, als auch wirtschaftliche Notsituationen für die Arbeitende Bevölkerung können zu einer Schieflage bei den Rentenkassen führen.

Daher wir dringend empfohlen weitere Maßnahmen zur Altersabsicherung durchzuführen und sich nicht ausschließlich auf die Staatliche Rente zu verlassen. Neben keinen Investitionen bietet sich dafür die private Rentenversicherung oder eine der steuerlich begünstigten Alternativen an.

Rentenkassen

Es ist außerdem erwähnenswert, dass es sich hier nicht um eine einzige große Versicherung handelt, sondern um einen Verbund von 16 einzelnen Kassen, die aber zusammenarbeiten und gemeinsam den Anforderungen an die Rente nachkommen. Die Zuständigkeiten sind dabei meist geographisch gegliedert. Ausnahmen sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Erstere fungiert als eine Art von Dachverband und übernimmt die gemeinsame Repräsentation, während letztere auf die Vereinigung der drei im Namen enthaltenden Rentenkassen zurückgeht und weiterhin die Angehörigen dieser Berufe betreut.

Rentenversicherung Gesetzlich: Beiträge zu Rente

Wichtiger Bestandsteil der Rente und zugleich unbeliebteste Eigenschaft, sind die Beiträge. Alle Pflichtversicherten müssen einen Teil ihres Gehalts in die Rentenversicherung einzahlen und haben eigentlich keine Möglichkeit um diese Abgabe herum zu kommen. Insgesamt 18,6 Prozent müssen als Beitrag geleistet werden. Wobei nur die Hälfte (9,3 Prozent) offiziell vom Arbeitnehmer zu zahlen ist. Die andere Hälfte wird direkt vom Arbeitgeber aufgebracht.

Pflichtbeiträge und Rentenansprüche

Es ist wichtig zu wissen, dass die Höhe der Beiträge von entscheidender Bedeutung für die spätere Höhe der Renten ist! Jede Zahlung die man in die Rentenkassen vornimmt, wird verwendet um sogenannte Rentenansprüche zu erwerben. Welche festlegen, wie viel Geld man im Alter schließlich erhält. Je mehr Rentenansprüche man ansammelt, desto mehr erhält man zum Schluss als Rente. Die Ansprüche sind dabei direkt mit der Person verbunden und gelten ein Leben lang.

Auswirkungen auf die Auszahlung

Es besteht somit ein Zusammenhang zwischen den lebenslangen Durchschnittseinkommen und der späteren Auszahlung. Allerdings glauben einige Bürger, dass es von besonderer Bedeutung wie viel man im letzten Jahr vor der Rente verdient hat und die mangelnden Einzahlungen in jungen Jahren weniger schwer wiegen als Beitragseinbrüche im Alter. Diese Annahmen sind inkorrekt.

Grundsätzlich zählt für die spätere Rente jeder Beitrag gleich viel, jemand der erst spät viel Geld einzahlt wird nicht belohnt, jemand der schon früh große Zahlungen geleistet hat wird nicht bestraft. Wichtig ist nur die Gesamtsumme der Einzahlungen. Eine Phase von geringen Beiträgen, sei es im Alter oder in der Jugend, senk somit zwar die endgültige Rente, kann aber auch wieder ausgeglichen werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Allerdings gibt es eine Besonderheit, die gerade Besserverdiener beachten müssen: Die Beitragsbemessungsgrenze. Es gibt bei den Beiträgen in die Rentenkassen eigentlich keine Untergrenze, wer ein Gehalt erhält hat in die Rentenversicherung einzuzahlen. Auf der anderen Seite der Gehaltsliste, gelten aber andere Regeln. Wer mit seinem Lohn über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, muss für den mehrverdienst nicht länger einen Rentenbeitrag leisten. Es handelt sich somit um eine Deckelung der erlaubten Einzahlungen.

Hintergrund dieser Regel ist es, die Ansammlung von übermäßigen Rentenansprüchen zu vermeiden und die Betroffenen satt dessen zu einer privaten Altersvorsorge zu ermuntern. Momentan (2022) liegt sie bei 6.750 Euro im Monat (Neue Bundesländer) oder 7.050 Euro im Monat (Alte Bundesländer). Wie man sehen kann, dürften sie nur für recht wenige Beitragszahler von Bedeutung sein.

Freiwillige Beiträge

Wer es wirklich möchte, darf auch freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung vornehmen. Ab dem 16. Lebensjahr, darf jeder Einwohner der Bundesrepublik Beiträge leisten. Diese werden immer in monatlichen Raten gehandhabt und dürfen sowohl in ihrer Häufigkeit, als auch in ihrer Höhe weitgehen frei ausgewählt werden. Derzeit dürfen freiwillige Beiträge zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro pro Monat betragen.

Einmal eingezahlt, werden sie genauso wie die Pflichtbeiträge verwendet. Sie sind werden gegen Rentenansprüche getauscht, die eine persönliche und lebenslange Rente garantieren. Weder dürfen sie wieder aus der Kasse entnommen werden, noch kann man sie für etwas anderes Verwenden.

Positiv ist aber anzumerken, dass die freiwilligen Beiträge von der Steuer abgesetzt werden dürfen. Man kann somit beim vergrößern seiner eigenen Rente Steuern sparen und den Staat auf diese Weise in die Pflicht nehmen.

Beitragszeiten

Es ist extrem wichtig den Unterschied zwischen Beiträgen und Beitragszeiten zu kennen. Beiträge sind die Tatsächlich gezahlte Summe, sie bestimmen später die Höhe der Rente. Beitragszeiten hingegen, sind die Abschnitte in denen man in die Rentenkasse gezahlt hat; Sie haben keine direkten Auswirkungen auf die höhe der Rente, legen aber fest wehr eine Rente überhaupt erhalten kann.

Neben den eigentlichen Beitragszeiten, in denen man wirklich Rentenbeiträge gezahlt hat, gibt es noch eine Reihe von Anrechnungszeiten, die von der Rentenversicherung gewährt werden, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist. Hierzu gehören Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten, die Kindererziehung oder Phasen mit Arbeitslosengeld I.

Rentenversicherung Gesetzlich: Leistungen der Rentenversicherung

Den geleisteten Beiträgen stehen die Leistungen der Rentenkasse entgegen. Wobei nicht nur die Versorgung im Alter abgesichert wird, sondern auch die Hinterbliebenen Unterstützung erhalten und Menschen mit einer medizinische begründeten Erwerbsminderung Hilfe erfahren.

Die reguläre Altersrente

Am Bekanntesten ist natürlich die Kernleistung der Rentenkassen, die reguläre Altersrente ab 67 Jahren. Um sie zu bekommen muss man mindestens 5 Beitragsjahre im Rentensystem angesammelt haben. Dafür bekommt man ab dem Erreichen der Altersgrenze eine lebenslange Rente ausgezahlt. Deren Höhe basiert auf den Beiträgen und wird regelmäßig mit der Renteninformation mitgeteilt.

Frührente

Wer nicht solange Warten möchte, kann eine Frührente beantragen. Hier verlangt die Rentenversicherugn 35 oder soager 45 Beitragsjahre als vorbedingung, je nachdam ob am als langjaährig Versicherter oder soagr als besonders Langjährig versichertert in den Ruhestand gehen möchte.

Der Vorteil als besonders lnagjährig versicherter ist, dass man keine reduktion der Renten hinnehmen muss. Nach 45 Jahren als Einzahler kann man auch vor dem 67 Lebensjahr eine Altersrente ohne Abschläge erhalten. Allerdings ist es sehr schwer die geforderten Ajhre auch voll zu bekommen. Denn hierzu muss man praktisch von Anfang an permanent Beiträge eingezahlt haben oder Anrechnungszeiten gesammelt haben. Nur wenige werden dies vor dem 67 Geburstag geschafft haben.

Folglich ist die Normale Frührente, die für langjährige Versicherte. Die meisten Bürger dürften sie schon mit 63 Jahren erhalten können. Dennoch sollte man sich diesen Schritt gut überlegen. Für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen. Bei einem Renteneintritt mit 63 bedeutet dies einen Abschlag von insgesamt 14,4, Prozent.

Erwerbsminderungsrente

Wichtig ist auch die Erwerbsminderugnsrente. Sie gibt es ebenfalls in zwei varianten. Die erstere ist die teilweise Erwerbsminderugngsrente. Um sie zu erhalten, darf man pro Tag nur für höchstens 6 Stunden zu einer Erwerbstätigkeit in der Lage sein. Sie soll den Betroffenen helfen durch eine Teilzeittätigkeit den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, weshalb sie nicht hoch ist, aber einen großen Zuverdienst erlaubt. Die volle Erwerbsminderungsrente hingegen wird allen gewährt, die maximal 3 Stunden an Tag arbeiten können.

Um diese Rente zu erahlten ist es notwendig insgesamt 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzhalen. Außerdem muss man in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang Beiträge entrichtet haben. Ihre Höhe orietiert sich auch an den angesammelten Rentenansprüchen. Sie wird normalerweise nur für 3 AJhre gewährt, kann aber 3 mal weiter verlängert werden. Sollte es danach immer noch keine Heilung gegeben haben, kann sie unbegrenzt erteilt werden. Sie wird in diesem Fall bis zum einsetzen der Altersrente gezahlt.

Rentenversicherung Gesetzlich: Ausnahmen von der Versicherungspflicht

Totz allem gibt es aber einige Leute, die nicht von der versicherugnspflicht in die gesetzliche Rentenversicherung betroffen sind. Zwar müssen sie den Beitrag nicht aufbringen, aber dies hat andere Folgen für sie, die nicht immer wünschenswert sind.

Berufsständische Versorgungswerke

Ärzte, Anwälte und viele Ingenouere werden häufig von von einem Berufsständischen Versorgungswerk betreut. Dabei ahndelt es sich um Kassen, welche die Rentenversicherung gesetzlich ersetzen. Sie sind weitgehen unabhängig, orientieren sich bei den Beiträgen und LEsitungen eng an den staatlichen Kassen.

Das gute ist, dass sie recht oft mit Kapitaldeckung arbeiten und dadurch von den zukünftigen Einzahlern unabhängig sind. Schlecht ist, dass die Betreuten nicht mehr als gesetzlich Pflichtversicherte zählen und daher keine Riestervertäge abschließen könnne.

Selbstständige und Freischaffende

Auch Selbständige sind befreit. Sie müssen in keinerlei Rentenversichung einzahlen. Sie erhalten aber auch keine Leistungen. Die Altersvorsorge ist damit für sie eine vollkommen eigenverantwortliche Aufgabe. Rürup-Rente und andere Produkte sind aus diesem Grund besonders beliebt bei dieser Gruppe.

Beamte

Als letztes gibt es noch Beamte. In Deutschland gilt der Grundsatz des Berufsbeamtentums. Das Dienstverhältnis zwischen Beamten und Staat gilt damit Lebenslang du  sie erhalten daher eine Pension nach dem Ende des Arbeitslebens. Das einzahlen in die Rentenversicheung wird ihnen erlassen.

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