Rentenversicherung Selbstständige: Was tun?

Welche Rentenversicherung Selbstständige auswählen sollten, ist keine einfache Frage. Die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ist fast vollkommen auf Angestellte und Beamten zugeschnitten. Freiberufler und Selbstständige werden nur in eng umrissenen Ausnahmen abgesichert, weshalb ihre Altersvorsorge mit besonderer Sorgfalt geplant werden muss. Nicht Pflichtversichert Die offensichtlichste Eigenart ist die Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

25. Apr 2022

Lesezeit: ca. 6 Minuten

Rentenversicherung Selbstständige: Was tun?

Welche Rentenversicherung Selbstständige auswählen sollten, ist keine einfache Frage. Die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland ist fast vollkommen auf Angestellte und Beamten zugeschnitten. Freiberufler und Selbstständige werden nur in eng umrissenen Ausnahmen abgesichert, weshalb ihre Altersvorsorge mit besonderer Sorgfalt geplant werden muss.

Nicht Pflichtversichert

Die offensichtlichste Eigenart ist die Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenkasse. Von speziellen Ausnahmen abgesehen, zahlen Selbstständige keine Rentenbeiträge. Was zwar gut für das verfügbare Einkommen ist, gleichzeitig aber ein Fehlen von Rentenansprüchen bedeutet. Will man eine Altersversorgung haben, muss diese komplett aus Eigeninitiative aufgebaut werden.

Großer Nachteile bei der Absicherung

Dabei sollte nicht vergessen werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung weitere Leistungen hat, welche über die Altersabsicherung hinausgehen. Hinterbliebenenversorgung und Erwerbsunfähigkeitsrente sind die wichtigsten Beispiele. Die Angehörigen eines Pflichtversicherten haben durch Witwen- und Weisen Renten zumindest eine Hilfestellung. Wer durch Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig wird, erhält ebenfalls eine Rente, die zumindest einige der Ausgaben und Kosten begleichen kann. Selbstständige sind auch hier zur Eigenverantwortung und Vorsorge verpflichtet.

Geschäftsführender Gesellschafter als Alternative

Insgesamt sind die Beschränkungen für Selbständige ausgesprochen schwerwiegend. Es soll hier zwar aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten sie dennoch haben, dazu zählt aber auch eine radikal andere Lösung: Es ist eine Überlegung wert, ob man nicht seinen Status als Freischaffender aufgibt und stattdessen ein Ein-Personen-Unternehmen mit sich selbst als Besitzer und einzigen Arbeiternehmer gründet.

Dies kann zum Beispiel eine Firma sein, bei der man die Rolle des Geschäftsführenden Gesellschafters einnimmt. Die Aufträge und Arbeiten würden dann formal über das Unternehmen laufen, welches seinerseits ein Gehalt auszahlt. Den Kunden würde im täglichen Geschäft kaum eine Änderung auffallen und man selbst würde sich als Arbeitnehmer für viele weitere Rentenversicherungen qualifizieren. Kostenverteilung und die Kontrolle über das offizielle Gehalt ermöglichen weitere Gestaltungsräume beim Vermögensaufbau. Auf der anderen Seite steigt der Verwaltungsaufwand an, wenn dies nicht gewollt ist, muss eine andere Lösung gefunden werden.

 

Rentenversicherung Selbstständige: Staatliche Angebote

Schwerer als der Verlust der Versicherungspflicht, die für manche sogar positiv ist, wiegt der Verlust von weiteren staatlich geförderten Rentenversicherung. Die sehr attraktive berufliche Altersvorsorge (bAV) ist keine Option. Durch das Fehlen einer Betriebszugehörigkeit ist es nicht möglich einen Vertrag abzuschließen, der eine solche zwingen voraussetzt. Wer noch eine bAV auf einem früheren Angestelltenverhältnis hat, darf sie zwar weiter besparen, erhält aber keinerlei Steuerbegünstigung.

Ähnliches gilt für die Riesterrente. Um als förderberechtigt zu gelten ist es in der Regel nötig Rentenversicherungspflichtig, oder zumindest dem gleichgestellt zu sein. Selbstständige fallenden also aus dem Rahmen. Es ist zwar erlaubt und möglich trotzdem einen Riestervertrag abzuschließen, es gibt aber weder Zulagen noch Steuerermäßigung.

Einzige Ausnahme ist Fall, wenn der Ehepartner einen förderberechtigten Riestervertrag hat, den dies mach auch einen Selbstständigen zum mittelbar Förderberechtigten. Als solcher kann man zumindest Zulagen erhalten, allerdings keine Steuerersparnis.

Die Optionen für eine von Staat gestützte Altersversorgung sind bei Selbständigen daher Freiwillige Beiträge oder Rürup.

Freiwillige Beiträge

Die einfachste Variante ist es sicherlich, die Rentenbeiträge, die Arbeiter verpflichtend einzahlen müssen, einfach freiwillig selbst zu zahlen.

Wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen auch nicht versicherungspflichtige Personen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung leisten.

Die genau Höhe dieser Einzahlungen kann selbst bestimmt und verändert werden, lediglich die Obergrenze mit 1.311,30 Euro pro Monat ist fest. Die Aufwendung dürfen von der Steuer abgesetzt werden, wodurch sie weniger auf dem Einkommen lassen als private Alternativen.

Es ist gerade für Selbständige nützlich, weil es für sämtliche Leistungen Staatsrente qualifiziert. Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenvorsorge werden durch sie zumindest teilweise abgedeckt. Außerdem wird durch regelmäßige Beiträge eine bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten. Zumindest in dieser Richtung stellt sie daher ein Rundumpaket dar.

Ein Problem könnte allerdings die Rentenversicherung selbst sein. Als Umlagesystem mit persönlichem Rentenanspruch ist sie in ihrer Durchführung extrem eingeschränkt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente, eine Einmalzahlung ist genauso wenig möglich wie das Vererben oder Abtreten des Anspruchs. Kritisch ist ebenfalls, die vollkommene Abhängigkeit vom deutschen Rentensystem. Man muss hoffen, dass es in Zukunft ausreichen Einzahler gibt, um die versprochenen Renten auch zu begleichen.

Die freiwillige Versicherung erfolgt grundsätzlich auf Antrag, Interessenten können sich unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 (Deutsche Rentenversicherung) informieren.

Rürup

Die Rüruprente war ursprünglich als Alternative zur freiwilligen Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung konzipiert. Der Hintergedanke war, das Umlageverfahren mit einer kapitalgedeckten Rente abzubilden. Dieses Altersvorsorgeprodukt wird von verschiedenen Finanzunternehmen angeboten und ist bis zu einem Jahresbetrag von 25.639 Euro ebenfalls steuerlich absetzbar. Abgesehen von der jährlichen Obergrenze ist dieser Vertrag sehr flexibel, wenn es um die Einzahlung geht. Größere Einmalzahlungen ohne weitere Verpflichtungen sind ebenso möglich wie Sparverträge.

Anders als die gesetzliche Rente basiert sie jedoch nicht auf dem Umlageverfahren, sondern auf dem kapitalgedeckten System. Das eingezahlte Geld wird angelegt und aus den Erträgen die künftige Rente erwirtschaftet. Damit ist es ganz einfach möglich, sein Geld für die Altersversorgung in Aktien und anderen Sachwerten anzulegen.

Sie teilt mit der staatlichen Rente aber den Nachteil der festen Verwendung. Es wird zwar eine lebenslange Rente garantiert, der Rentenanspruch jedoch auch hier an eine Person gebunden und kann nicht übertragen werden. Auch eine Einmalzahlung ist nicht möglich.

 

Rentenversicherung Selbstständige: Private Angebote

Wem die Einschränkungen im staatlichen Angebot zu weit gehen, muss sich den Privaten zuwenden. Diese werden aus dem bereits versteuerten Einkommen bezahlt, eine Steuerersparnis bleibt damit beim Einzahlen leider aus. Dafür sinkt die Abgabenlast bei der Auszahlung. Die Summe der eingezahlten Beiträge muss nicht erneut besteuert werden und steht nach bei Rentenbeginn dem Anleger steuerfrei zur Verfügung.

Private Rentenversicherung

Wer persönlich auf einen vertraglichen Rahmen Wert legt, sollte die private Rentenversicherung genauer betrachten. Als einfacher Rahmenvertrag zwischen Einzahler und Finanzinstitut kann sie eine Vielzahl an Wünschen und Optionen berücksichtigen. Sparplan oder Einmalzahlung, Rente oder Gesamtsumme, Art der Geldanlage. Fast alle Bedingungen sind auswähl- und so gut wie immer auch änderbar.

Ergänzend kommt noch eine Chance zum Steuersparen hinzu. Die 12/62 Regel. Sollte der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang bestanden und der Anleger sein 62. Lebensjahr erreichen, wird selbst vom Ertrag der Geldanlage nur die Hälfte versteuert. Bei einem guten Investment kann es sich hier um Summen handeln, welche die Steuerersparnis bei staatlichen Renten übertreffen!

Selbständige Investments

Selbstverständlich ist das eigenständige Investieren in verschiedene Geldanlagen eine Option, die auch für Selbstständige existiert. Der Favorit dürften hier wohl ETFs und Aktien sein, was bei dem breiten Angebot und hohen Bekanntheitsgrad niemanden verwundern dürfte. Aber auch Anleihen, Geldvermögen (in Devisen) oder Wertgegenstände wie etwa Gold können einen Nutzen haben.

Um Steuern zu sparen, könnten aber Immobilien von besonderem Interesse sein. Es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten, die Kosten für den Gebäudeerwerb und -unterhalt als Abschreibungen oder Werbekosten steuerlich gelten zu machen. Bei einer vermieteten Immobilie ist es sogar möglich, sämtliche Darlehnszinsen abzusetzen.

Mit der richtigen Zusammenstellung können also auch Selbständige gut und günstig für das Alter vorsorgen.

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