Wie wird Fachschule bei der Rente angerechnet?

Für jeden Kalendermonat einer Fachschulausbildung werden Deinem Rentenkonto gemäß § 74 SGB VI maximal 0,0625 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Pro Jahr werden also höchstens 0,75 Entgeltpunkte für die spätere Berechnung der Rente herangezogen.

Anerkannt werden dabei allgemeinbildende Schulen, Fachhochschulen und Hochschulen sowie berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Angerechnet werden alle Zeiten ab dem 17. Lebensjahr – diese Zeiten müssen aber der Rentenversicherung mitgeteilt werden.
Ausbildungen, wie der Besuch einer Technikerschule, werden bei der Rentenberechnung dagegen nicht mehr berücksichtigt.

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