Wann kann ich in Rente gehen nach 45 Arbeitsjahren?

Als langjährig versicherter Arbeitnehmer:in kannst Du schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen, unter bestimmten Voraussetzungen:
Diese Regelung gilt für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1964 geboren sind, und das 63. Lebensjahr vollendet haben. Zusätzlich muss eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt sein.
Bist Du vor dem 1. Januar 1953 geboren, hast Du Anspruch auf ungekürzte Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres. Für alle, die danach geboren sind, wird die Altersgrenze schrittweise angehoben – ab Jahrgang 1964 und später gilt dann das 65. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenstart.

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