Bekomme ich trotz Rente Sozialleistungen?

Die Frage, ob man auch mit Rente Sozialleistungen bekommen kann, ist ziemlich komplex. Zwar werden die Sozialversicherungen, zu denen auch die Rente zählt, und die Sozialhilfe von den meisten Bürgern nicht als unterschiedliche Leistungen wahrgenommen, die rechtliche Situation ist aber anders. Die gesetzliche Rente ist eine Versicherungsleistung, die an ehemalige Beitragszahler ausgezahlt wird. Wie auch […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

01. Jul 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Rente Sozialleistungen

Die Frage, ob man auch mit Rente Sozialleistungen bekommen kann, ist ziemlich komplex. Zwar werden die Sozialversicherungen, zu denen auch die Rente zählt, und die Sozialhilfe von den meisten Bürgern nicht als unterschiedliche Leistungen wahrgenommen, die rechtliche Situation ist aber anders. Die gesetzliche Rente ist eine Versicherungsleistung, die an ehemalige Beitragszahler ausgezahlt wird. Wie auch bei einer privaten Versicherung richtet sich die Höhe nach den geleisteten Beiträgen. Wer nie in die Rentenkasse eingezahlt hat, erhält auch keine Rente. Wer wenig gezahlt hat, erhält eine geringe Rente, wer viel gezahlt hat eine Große. Die Sozialhilfe hingegen ist eine einseitige Leistung des Staates, die sich strikt nach der Bedürftigkeit des Empfängers richtet. Selbst wenn dieser niemals Abgaben oder Beiträge geleistet hat.

Und da Bedürftigkeit leider kein Alter kennt, müssen immer wieder auch Rentner Sozialhilfe beantragen, wenn die eigene Rente nicht ausreicht, die Grundkosten zu decken. Die sogenannte Grundsicherung. Daneben gibt es jedoch auch die Möglichkeit, eine Sonderrente zu erhalten, wenn gewisse Bedingungen erfüllt werden. Die Grundrente wurde eingeführt, um Menschen zu helfen, die lange Zeit Rentenbeiträge geleistet haben, aber kein hohes Einkommen hatte. Welche dieser Varianten besser geeignet oder überhaupt verfügbar ist, basiert auf den individuellen Lebensumständen.

Rente Sozialleistungen: Die Grundsicherung

Bei der Grundsicherung handelt es sich um eine reine Sozialleistung. Sie wird aus Steuern finanziert und ist von der Rentenkasse unabhängig. Auf sie hat man ausschließlich einen Anspruch, wenn man bedürftig ist und dies auch nachweisen kann. Sobald man sie beantragt hat, werden die eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse vom Sozialamt überprüft. Wobei dies auch die Ressourcen und Einkünfte eines etwaigen Lebenspartners mit einschließt. Liegt man dabei unter einem Grenzwert, kann die Rente aufgestockt werden. Das durch sie erzielte Niveau entspricht in etwa dem von „Hartz IV“. Der durchschnittliche Bruttobedarf bei der Grund­sicherung im Alter lag 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 831 Euro.

Voraussetzung und Antrag.

Neben der Bedürftigkeit, dem Unvermögen den eigenen Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln zu bestreiten, gibt es für die Grundsicherung auch noch eine weitere Voraussetzung. Man muss die reguläre Altersgrenze der Rente erreicht haben. Dies ist in der Regel das Alter von 67 Jahren.

Sollten beide erfüllt werden, kann man bei den zuständigen kommunalen Behörden einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Ihnen obliegen die Prüfung und Bewilligung der Sozialleistungen.

Ausnahmen

Es gibt dabei allerdings Ausnahmen, die zu der Ablehnung der Grundsicherung führen können. Insbesondere wer die eigene Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht hat, ist von den Sozialleistungen ausgenommen. Auf diesem Wege soll verhindert werden, dass Leute kurz vor dem Ruhestand ihr Vermögen an Familienmitglieder oder Vertraute abgeben, um zusätzliches Geld von Staat zu erschleichen.

Erwerbsminderung.

Grundsicherung wird ebenfalls gezahlt, wenn die Rente nicht aus Altersgründen, sondern wegen Erwerbsminderung gezahlt wird. In diesem Fall entfällt natürlich die Altersvorgabe. Ziel ist es ebenfalls, die grundlegenden Lebenskosten zu decken.

Welche Einkommen werden auf die Grund­sicherung angerechnet?

Da es sich um eine Sozialleistung handelt, werden fast alle Formen von Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet. Miet- und Pachteinnahmen. Zinsen und Dividenden. Auch Unterhaltszahlungen eines ehemaligen Ehepartners. Sie alle können die Höhe und das Erhalten der Grundsicherung infrage stellen.

Eine Ausnahme gibt es nur bei den Renten aus alternativen Quellen. Damit sind die verschiedenen Arten der staatlich geförderten und privaten Altersvorsorge gemeint. Basisrente, Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge, eine private Rentenversicherung, aber auch freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse. Die von ihnen bezogenen Leistungen sind bis zu einem monatlichen Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei. Und darüber gehende Beträge werden nur zu 70 % gezählt. Bei einer Zusatz-Rente von 200 Euro im Monat blieben also 130 Euro frei.

Auch wird nicht das volle Bruttoeinkommen berücksichtigt. Steuern und Beiträge zu den Sozialversicherungen, vor allem Krankenkasse und Pflegeversicherung, werden vorher abgezogen. Und es dürfen ebenfalls einige private Versuchungen, wie Haftpflicht und Hausrat, gelten gemacht werden.

Rente Sozialleistungen: Grundrente

Die andere Unterstützung würde bedürftige Rentner ist die Grundrente. Bei ihr handelt sich streng genommen um eine Rente und keine Sozialleistung. Um sich für sie zu qualifizieren, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Wozu auch eine Beitragszeit in der Rentenkasse von mindestens 33 Jahren gehört. Sie wurde erst vor kurzem eingeführt und soll vor allem Frauen helfen. Diese sind statistisch gesehen häufiger in Teilzeit Beschäftigungen und haben daher zwar viele Beitragszeiten, aber nur geringe Ansprüche. Allerdings ist die Grundrente selber vollkommen geschlechtsneutral und kann von Männern und Frauen gleichermaßen genutzt werden.

Beitragszeiten

Dabei ist dies nur das erste Datum, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Erst mit 35 Beitragsjahren kann sie im vollen Umfang genutzt werden. Welche Zeiten hier gelten dürfen, unterscheidet sich von der normalen Rentenversicherung. Pflichtbeitragsjahre, Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen, Zeiten mit Krankengeld oder Übergangsgeld, dürfen alle eingebracht werden. Auch wer als Minijobber gearbeitet hat, darf hoffen, dass diese Monate als Grundrentenzeit anerkannt werden. Jedoch zählen weder Arbeitslosengeld I noch Leistungen des Jobcenters (wie Hartz IV) als legitime Beitragszeiten. Eine lange Arbeitslosigkeit kann daher die Chance auf eine Grundrente vernichten.

Durchschnittseinkommen

Außerdem muss das Einkommen der Betroffenen in einem Korridor zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes liegen. Wer zu wenig oder Zuviel verdient hat, verliert den Anspruch auf Grundrente.

Die genaue Summe ergibt sich aus der Verbindung vom Durchschnittsverdienst zum Entgeltpunkt der Rentenversicherung: Der durchschnittliche Verdienst im Jahr 2019 betrug 38.901 Euro. Wer genauso viel in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verdient hat, erhielt hieraus exakt einen Entgeltpunkt für die spätere Rente. Weniger als 30 Prozent davon (11.679, 30 Euro) oder mehr als 80 Prozent (31.120,80 Euro) an Einkommen, schließt von der Grundrente aus. Wobei selbstverständlich das komplette Erwerbsleben berücksichtigt und ein Durchschnitt gezogen wird.

Weitere Einkünfte

Wie die Grundsicherung setzt auch die Grundrente ein gewisses Maß an Bedürftigkeit voraus. Nur wenn das komplette Einkommen im Monat unter 1250 Euro liegt, wird die Grundrente in vollem Umfang greifen. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 1950 Euro. Wer höhere Einnahmen hat, muss diese auf die Grundrente anrechnen lassen.

Dafür muss man aber keine Vermögensprüfung über sich ergehen lassen. Selbst wer ein erhebliches Vermögen besitzt, kann, sofern es kein Einkommen generiert, die Rente erhalten. Ein Umstand, der nicht nur bei großen Bargeldbeständen, sondern vor allem bei selbstgenutztem Immobilieneigentum relevant ist. Sozialleistungen würden den Verkauf verlangen, die Grundrente nicht.

Rente Sozialleistungen: Können Grundsicherung und Grundrente kombiniert werden?

Ja. Wer auch nach dem Zuschuss durch die Grundrente immer noch bedürftig ist, hat immer die Option, die Grundsicherung zu beantragen. Genauso kann es aber auch passieren, durch die Grundrente den Anspruch auf Grundsicherung zu verlieren. Das genau der beste Weg ist, hängt von den persönlichen Umständen ab.

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