Kennt die Rente Mindestrente?

Es wird viele überraschen, dass die Rente Mindestrente im eigentlichen Sinne nicht vorsieht. Es gibt in der Bundesrepublik eine große Anzahl an Bürgern, die Anspruch auf Rente von nur ein paar Euro pro Monat haben oder haben werden. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Am tragischsten ist es natürlich, wenn man durch eine schwere Krankheit […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

11. Jul 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Es wird viele überraschen, dass die Rente Mindestrente im eigentlichen Sinne nicht vorsieht.

Es wird viele überraschen, dass die Rente Mindestrente im eigentlichen Sinne nicht vorsieht. Es gibt in der Bundesrepublik eine große Anzahl an Bürgern, die Anspruch auf Rente von nur ein paar Euro pro Monat haben oder haben werden. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig. Am tragischsten ist es natürlich, wenn man durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall bereits früh erwerbsunfähig geworden ist und nie die Gelegenheit hatte in die Rentenkasse einzuzahlen. Weit häufiger sind jedoch bewusste Entscheidungen im Erwerbsleben, die eine hohe Rente verhinderten. Dies kann der Fall sein, wenn man sich dazu entschlossen hat, sich ausschließlich um Haushalt und Kinder zu kümmern, oder wenn man als Selbstständiger tätig war.

Das jedoch nicht das vollständige Fehlen von Hilfsleistungen und Unterstützung für bedürftige Rentner bedeutet. Für sie gilt, was auch für alle Berufstätigen gilt, kann man den eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten, muss man sich um Sozialhilfe bemühen. Wobei dies streng genommen keine Rente ist.

Daneben, gibt es neuerdings auch die Grundrente. Sie ist zwar eine wirkliche Rente, der Name ist aber irreführend. Um sie zu erhalten, muss eine Reihe von Vorgaben erfüllt werden, wozu die meisten Leute, mit extrem geringen Renten, nicht in der Lage seien werden.

Im Folgenden sollen daher die Unterschiede und Bedingungen erläutert werden, um zu zeigen, ob und welche Art von Rente man eventuell bekommen könnte. Wobei es natürlich am allerbesten ist, gar nicht auf diese angewiesen zu sein, da man selber bereits genug vorgesorgt hat. Denn der Sinn dieser Maßnahme ist die Unterstützung von Bedürftigen mit Lebensnotwendigkeiten und nicht das Genießen des Ruhestandes.

Rente Mindestrente: Sozialhilfe für Rentner, die Grundsicherung

Wer im Alter Problem hat, die bloßen Lebenshaltungskosten zu bestreiten, darf sich an den Staat um Hilfe wenden. Durch den Erhalt einer Grundsicherung erhält man eine grundlegende Unterstützung. Allerdings handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Mindestrente, sondern um eine Sozialleistung. Den meisten Bürger ist der Unterschied nicht bekannt, obwohl er von großer Bedeutung ist. Die gesetzliche Rente zählt als eine Versicherungsleistung der Rentenkasse. Die an ehemalige Beitragszahler ausgezahlte Summe richtet sich nach den geleisteten Beiträgen. Wer keine Zahlungen in die Rentenkasse getätigt hat, erhält auch keine Rente. Wer viel gezahlt hat, erhält eine hohe Rente, wer wenig gezahlt hat eine Kleine. Die Sozialhilfe allerdings ist eine einseitige Leistung des Staates, die aus Steuermitteln bezahlt wird. Sie richtet sich nach der Bedürftigkeit des Empfängers.

Wer erhält Grundsicherung?

Einen Anspruch auf Grundrente hat man nur, wenn man wirklich bedürftig ist. Sie muss bei den kommunalen Behörden beantragt werden und verlangt nach einer vollständigen Offenlegung des eigenen Vermögens. Wobei auch Besitz und Einkommen eines möglichen Lebenspartners eingeschlossen werden. Liegen dabei die eigenen Vermögens- und Einkommensverhältnisse unter der Vermögensgrenze, erhält man Unterstützung bis zu dieser Höhe. Das durch sie erzielte Niveau entspricht in etwa dem von „Hartz IV“. 2020 lag der durchschnittliche Bruttobedarf bei der Grundsicherung im Alter bei 831 Euro.

Voraussetzung und Antrag

Neben der Bedürftigkeit gibt es außerdem eine Altersgrenze. Man muss bereits berechtigt sein, eine Altersrente zu beziehen. Was im Normalfall ein Alter von 67 Jahren erfordert. Eine Ausnahme gibt es

lediglich für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Als solcher darf man bereits früher Grundsicherung beantragen. Wobei sich der Charakter als Sozialhilfe zur Sicherung der Lebenskosten natürlich nicht ändert.

Werden alle Einkommen angerechnet?

Wegen ihres Charakters als Sozialleistung verlangt die Grundsicherung eine Berücksichtigung fast aller Einkünfte. Von Arbeitslohn, über Mieteinnahmen, Dividenden und Zinsen bis hin zu Unterhaltszahlungen. Sie alle ermöglichen den eigenen Unterhalt und können somit gegen die Grundsicherung sprechen.

Nur Renten bilden hier eine Ausnahme. Dies bezieht sich auf die verschiedenen Arten der staatlich geförderten und privaten Altersvorsorge. Basisrente, Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge, eine private Rentenversicherung, aber auch freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse. Die auf diesem Weg bezogenen Leistungen sind bis zu einem monatlichen Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei. Alle höheren Beträge werden nur zu 70 % gezählt. Bei einer Zusatz-Rente von 200 Euro im Monat blieben somit 130 Euro frei.

Daneben können noch einige Kosten von den Bruttoeinkommen abgezogen werden. Steuern und Beiträge zu den Sozialversicherungen, vor allem Krankenkasse und Pflegeversicherung, werden vorher abgezogen. Und einige private Versuchungen, wie Haftpflicht und Hausrat, dürfen ebenfalls gelten gemacht werden.

Rente Mindestrente: Grundrente

Sehr häufig wird die Grundrente gemeint, wenn man von der Mindestrente spricht. Doch dieser Begriff ist nicht ganz korrekt. Zwar ist sie tatsächlich eine Rente, und keine Sozialleistung wie die Grundsicherung. Sie setzt aber einen komplexen Anforderungskatalog voraus, der ihren eignen Namen Lügen straft. Es handelt sich um eine spezielle Form der Altersrente, die insbesondere Teilzeitkräfte unterstützen soll, und nicht um eine grundlegende Hilfeleistung.

Beitragszeiten für die Grundrente

Zum einen muss man mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen könne, um zumindest einen Teil der Leistungen zu erhalten. Vollständig berechtigt, ist man aber erst nach 35 Jahren in der Rentenkasse. Allerdings gibt es bei diesen Beitragszeiten Unterschiede zur normalen Rente. Pflichtbeitragsjahre, Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Angehörigen, Zeiten mit Krankengeld oder Übergangsgeld werden wie gewöhnlich gezählt. Wie auch eine Tätigkeit als Minijobber. Nicht zählen aber Arbeitslosengeld I und Leistungen des Jobcenters (wie Hartz IV). Eine lange Arbeitslosigkeit kann diese Rente somit unmöglich machen.

Verpflichtendes Durchschnittseinkommen

Zusätzlich muss das vergangene Durchschnittseinkommen zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes liegen. Der durchschnittliche Verdienst im Jahr 2019 betrug 38.901 Euro. Weniger als 30 Prozent davon (11.679, 30 Euro) oder mehr als 80 Prozent (31.120,80 Euro) an Einkommen, schließt von der Grundrente aus. Wobei selbstverständlich das komplette Erwerbsleben berücksichtigt und ein Durchschnitt gezogen wird.

Bedürftigkeit

Neben den zeitlichen und finanziellen Vorgaben gibt es auch noch Vorgaben zur Bedürftigkeit. Um die volle Grundrente zu erhalten, muss das komplette monatliche Einkommen weniger als 1250 Euro betragen. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 1950 Euro. Was über dieser Summe liegt, wird auf die Grundrente angerechnet und kann diese reduzieren. Positiv ist jedoch zu vermerken, dass diese Überprüfung sich nur auf das Einkommen bezieht. Das Vermögen muss nicht offengelegt werden und es besteht auch kein Verzehrzwang für dieses.

Rente Mindestrente: Grundfreibetrag

Die letzte Form der Unterstützung, die man als Mindestrente bezeichnen könnte, ist der Grundfreibetrag. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine weitere Leistung, die Bedürftigen helfen soll, sondern um eine Steuergrenze. Rentner, der reguläre Rente unter ihr liegt, müssen keine Steuern auf sie bezahlen und auch keine Steuererklärung abgeben. Solange sie vom Finanzamt nicht direkt dazu aufgefordert werden.

Ihr Wert richtet sich nach den staatlichen Sozialhilfen und das dafür benötigte Einkommen. Aufgrund der Inflation und dem sich ständig verändernden Preisniveau wird der Grundfreibetrag fast jährlich neu angepasst. Im Jahre 2022 lag der Grundfreibetrag bei 9.984 € für Alleinstehende und 19.968 Euro für Verheiratete. Eine etwas höhere Summe als 2021, in dem die Summen noch bei 9.744 € sowie 19.488 Euro lagen.

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