Wie hoch ist der Rente Freibetrag?

Der Rente Freibetrag kann zwei unterschiedliche Sachen bedeuten. Den Grundfreibetrag oder den Rentenfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist die Untergrenze für die Besteuerung der Rentenleistungen, und seine Höhe ist von den Lebenshaltungskosten abhängig. Da sich diese mit der Zeit verändern und durch Inflation und wirtschaftlicher Entwicklung großen Schwankungen unterworfen sind, wird er regelmäßig angepasst. Er lag 2022 […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

25. Jul 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Rente Freibetrag

Der Rente Freibetrag kann zwei unterschiedliche Sachen bedeuten. Den Grundfreibetrag oder den Rentenfreibetrag. Der Grundfreibetrag ist die Untergrenze für die Besteuerung der Rentenleistungen, und seine Höhe ist von den Lebenshaltungskosten abhängig. Da sich diese mit der Zeit verändern und durch Inflation und wirtschaftlicher Entwicklung großen Schwankungen unterworfen sind, wird er regelmäßig angepasst. Er lag 2022 bei 9.984 € für Alleinstehende und 19.968 Euro für Verheiratete. Eine etwas höhere Summe als 2021, in dem die Summen noch bei 9.744 € sowie 19.488 € lagen. Womit er etwa dem Niveau der Sozialhilfe entspricht.

Der Rentenfreibetrag hingegen ist eine Sonderregelung, welche die Einführung der Steuerpflicht auf Renten etwas abschwächen sollte, um ihr die soziale Härte zu nehmen. Es beschreibt einen Anteil der Rente, welcher steuerbefreit ist. 2022 betrug er nur noch 18 % und bis 2040 wird er vollständig verschwinden.

Es gibt aber noch eine ganze Reihe an weiteren Grenzwerten, die für das Verständnis und den richtigen Umgang mit der Rente von Bedeutung sind. Wer im Alter auf den Grundfreibetrag angewiesen ist, wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch auf weitere Hilfen und finanzielle Freiräume angewiesen sein.

Rente Freibetrag: Grundfreibetrag

Wie schon einleitend erwähnt, ist der Grundfreibetrag die Untergrenze für die Steuerpflicht. Er entspricht weitgehend der Steuergrenze für die Einkommenssteuer. Wer mit seinem gesamten Einkommen, Rente und weitere Einkünfte, unter ihr liegt, muss weder eine Einkommenssteuererklärung abgeben, noch diese Abgabe entrichten.

Höhe

Der Betrag 9.984 € für Alleinstehende und 19.968 Euro für Verheiratete, wurde vom Gesetzgeber festgelegt und soll sicherstellen, dass die grundlegenden Lebensbedürfnisse sichergestellt werden können und die Steuer niemanden in die Bedürftigkeit treibt. Was zur Grundsicherung berechtigen würde und nur den bürokratischen Aufwand vergrößert.

Ihre Anpassung findet häufig, aber nicht immer regelmäßig satt. Für gewöhnlich kommt es alle ein bis zwei Jahre zu einer Veränderung, fast immer einer Erhöhung, der Summe.

Rente Freibetrag: Rentenfreibetrag

Der Rentenfreibetrag hat einen grundsätzlich anderen Verwendungszweck. Er wurde 2005 eingeführt, zusammen mit der Steuerpflicht für die staatliche Rente. Da ein plötzliches Einführen einer vollständigen Besteuerung der Rente für viele Ruheständler eine unzumutbare Belastung gewesen wäre, entschloss man sich den gesamten Prozess in mehreren Schritten durchzuführen.

Methodik

Der Rentenfreibetrag ist ein unveränderlicher, personengebundener Prozentsatz. Er gibt an, wie viele Prozent der eigenen Rente nicht besteuert werden müssen. In seiner Höhe richtet er sich nach dem Jahr des Renteneintritts.

2005 wurde die Rente steuerpflichtig, doch gleichzeitig jedem Bestandsrentner ein Rentenfreibetrag von 50 % zugewiesen. Im Endeffekt mussten sie damit nur die Hälfte der Renten versteuerten. 2006 war der Rentenfreibetrag bereits gesunken und Neurentner mussten 52 % ihrer Rente versteuern. Diese 2 % dauerten bis 2020 an. Zu diesem Zeitpunkt war der Rentenfreibetrag schon auf 20 % abgesunken. Seitdem verwendet er 1 % Schritte, um in Zieljahr 2040 vollkommen zu verschwinden. Jeder, der erst danach in Rente geht, wird diese vollständig versteuern müssen.

Rente Freibetrag: Grundrente

Eine weitere Leistung, die zwar nichts mit dem Freibetrag an sich zu tun hat, aber immer wieder mit diesem verwechselt wird, ist die Grundrente. Es handelt sich um eine spezielle Form der Rente, die vor allem Minderverdienern und ehemaligen Teilzeitkräften im Ruhestand helfen soll. Da es sich bei diesen überdurchschnittlich um berufstätige Frauen handelt, wurde von der Politik der Begriff „Mütterrente“ verwendet, obwohl diese Leistung keinerlei Bedingungen an das Geschlecht oder die Existenz von Kindern stellt.

Bedürftigkeit

Neben einer ganzen Liste an Bedingungen, die an anderer Stelle bereits behandelt wurden, setzt die Grundrente auch eine Bedürftigkeit voraus. Um die volle Grundrente zu erhalten, müssen die kompletten monatlichen Einnahmen weniger als 1250 Euro betragen. Bei Ehepaaren liegt diese Grenze bei 1950 Euro. Was über dieser Summe liegt, wird auf die Grundrente angerechnet und kann diese reduzieren. Wer möchte, kann daher von einem Freibetrag in dieser Höhe sprechen.

Rente Freibetrag: Grenzen für den Hinzuverdienst

Ein weiteres Feld, bei dem Freibeträge eine Rolle spielen können, ist der Hinzuverdienst. Es ist nicht ungewöhnlich, eine knappe Rente durch eine weitere berufliche Tätigkeit auszugleichen. Je nach Art der Rente, gibt es hier jedoch strenge Vorgaben, welches das mögliche Einkommen deckeln.

Grundsicherung

Wer bedürftig und ohne Einkommen ist, hat auch im Alter die Möglichkeit Sozialhilfe zu erhalten. Die Aufgabe dieser Grundsicherung ist es, die Lebenshaltungskosten zu decken. Dabei gibt es zwar keine feste Freibetragsgrenze, den jede Art von Einkommen reduziert die Bedürftigkeit, es werden aber Anreize geschaffen, indem nicht alle Einkünfte vollständig versteuert werden. Der Ertrag aus Arbeit wird nur 30 % berücksichtigt, und kann somit als Ergänzung zur Grundsicherung dienen. Und die Zahlungen aus privaten Renten habe sogar einen festen Freibetrag von 100 Euro pro Monat. Beträge, die das überschreiten, werden nur zu 70 % gezählt. Bei einer Zusatz-Rente von 200 Euro im Monat sind somit 130 Euro steuerfrei.

Frührente und Erwerbsminderungsrente

Einschränkungen gibt es auch Frührentner und Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente. Wer vor dem normalen Rentenalter von 67 eine Rente bezieht, darf nur 6.300 Euro pro Jahr dazuverdienen. Ein höherer Verdienst bewirkt eine Verringerung der erhaltenen Rente!

Die genaue Berechnung ist ausgesprochen umständlich. Die Summe, die über die 6.300 Euro hinausgeht, wird durch die 12 Monate des Jahres geteilt und zu jeweils 40 % auf die jeweilige Monatsrente angerechnet.

Folgendes Szenario, soll den Vorgang veranschaulichen. Ein Frührentner erhält pro Monat 1000 Euro aus der Rentenkasse. Ergänzt wird dies durch Gesamteinkommen von 1000 Euro, ebenfalls pro Monat. Auf das gesamte Jahr gerechnet, werden somit 12.000 Euro eingenommen. Damit liegt unser Beispiel Rentner ganze 5.700 Euro über der Grenze. Diese Summe wieder auf die Monate aufgeteilt ergibt 475 Euro. Davon werden 40 % auf die Rente angerechnet, was 190 Euro sind. Die erhaltene Altersrente sinkt damit auf 810 Euro pro Monat ab. Ein Verlust von 2280 Euro pro Jahr.

Teilweisen Erwerbsminderungsrente

Da bei ihr davon ausgegangen wird, dass der Betroffene eine Teilzeittätigkeit aufnehmen kann und wird, ist der Freibetrag bei dieser Form der Rente etwas großzügiger. Der Freibetrag orientiert sich an dem höchsten Entgelt aus den letzten 15 Jahren vor dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Jedoch beträgt er mindestens 15.989,40 Euro. Auf die Monate gerechnet, entspricht dies einem Gehalt von 1332, 45 Euro. Eine durchaus brauchbare Summe. Wird sie allerdings überschritten, greift wieder die Anrechnung von 40 % des Einkommens.

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