Kennt die Rente Familienförderung?

Ob eine Rente Familienförderung beinhaltet, hängt davon ab, was man darunter versteht. Sowohl das Einzahlen als auch die Leistungen könnten gefördert werden. Doch sollte man in keinem der Fälle die Erwartungen zu hochschrauben. Der Zweck der staatlichen Rentenkassen ist die Absicherung des Ruhestandes durch eine lebenslange, persönliche Leibrente; Familienförderung zählt nicht zu den Aufgaben und […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

24. Jun 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Kennt die Rente Familienfoerderung

Ob eine Rente Familienförderung beinhaltet, hängt davon ab, was man darunter versteht. Sowohl das Einzahlen als auch die Leistungen könnten gefördert werden. Doch sollte man in keinem der Fälle die Erwartungen zu hochschrauben. Der Zweck der staatlichen Rentenkassen ist die Absicherung des Ruhestandes durch eine lebenslange, persönliche Leibrente; Familienförderung zählt nicht zu den Aufgaben und Kompetenzen des Rentensystems. Der Schutz und die Unterstützung für Familien werden von anderen Institutionen und Verordnungen übernommen.

Trotzdem gibt es einige Eigenschaften, die einer Familie dabei helfen können, die eigenen Finanzen zu schonen und die finanzielle Sicherheit zu erhöhen. Sie sind nicht für jeden geeignet und ihr Umfang begrenzt, doch etwas ist besser als nichts! Es ist gut, zumindest Kenntnis von ihnen zu haben. Wer einen weitgehenden Einblick, in andere Formen der Unterstützung werfen möchte, um die eigene Familie wirklich optimal zu versorgen, darf sich gerne an uns wenden. Horizon65 ist jederzeit bereit, kostenlos und unverbindlich bei der Aufstellung eines persönlichen Versorgungskonzepts zu helfen.

Rente Familienförderung: Förderung bei der Kindererziehung

Eine politische Initiative, die in letzter Zeit mehrfach von verschiedenen Parteien aufgenommen wurde, ist die sogenannte „Mütterrente“. Der sich entschließt Zuhause zu bleiben und die Erziehung der eigenen Kinder zu übernehmen, soll nicht nur ideelle, sondern auch finanzielle Anerkennung erfahren. Die wirklichen Leistungen sind jedoch ausgesprochen begrenzt. Es gibt zwei Vorteile, die bei der Rente für Eltern gewährt werden: Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeiten.

Kindererziehungszeit

Hierbei handelt es sich um einen zusätzlichen Beitrag in die Rentenkasse. Solange die Kindererziehungszeit gilt, wird davon ausgegangen, dass der Betreffende einen durchschnittlichen Betrag in die Rente eingezahlt. Für alle vor 1992 geborenen Kinder werden 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. 36 Monate für alle danach geborenen. Wobei ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 € Rente pro Monat mehr einbringt. Diese Förderung kann auch gewährt werden, wenn man zur gleichen Zeit arbeiten sollte. Allerdings nur bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze.

Kinderberücksichtigungszeiten.

Daneben darf man für jedes Kind bis 10 Jahre als Kinderberücksichtigungszeiten verwenden. Dies bedeutet, man gilt für diese Zeit als Rentenbeitragszahler, selbst wenn man überhaupt keine Zahlungen geleistet hat. Nicht nur kann man auf diese Weise einen Anspruch auf Altersrente erwerben, man erhält auch die Qualifikation für andere Leistungen der Rentenversicherung, wie zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente. Eine Steigerung der eigenen Rente erhält man jedoch nicht.

Rente Familienförderung: Witwen- und Witwerrente

Wenn man zu den Leistungen der Rente geht, ist für die Familienförderung vor allem der Hinterbliebenenschutz zu nennen. Insbesondere die Witwen- und Witwerrente werden häufig verwendet und können eine erhebliche Bedeutung für den Unterhalt des verbleibenden Partners sein.

Insgesamt teilt sie sich in die kleine Witwenrente und die große Witwenrente auf. Wobei nur letztere eine dauerhafte Einrichtung ist. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen und die Bezugsdauer ist auf zwei Jahre beschränkt. Sollte man jedoch später die Bedingungen für die große Witwenrente erfüllen, meist durch Erreichen der Altersgrenze von 47 Jahren, darf man diese erhalten. Sie beträgt 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Rentensplitting

An dieser Stelle sollte noch auf eine Alternative verwiesen werden, die vornehmlich für die Witwen und Witwer interessant ist, eine erneut heiraten möchten. Auf Antrag können die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche eines Paares zusammengelegt und dann halbiert werden. Beide haben damit ihren eigenen Rentenanspruch. Welcher auch bei einer Wiederverheiratung erhalten bleibt!

Rente Familienförderung: Waisenrente

Aber nicht nur der Ehe- oder Lebenspartner wird abgesichert. Unter den richtigen Umständen werden auch Kinder durch die Rente unterstützt. Je nachdem, ob ein oder zwei Elternteile verstorben sind, kann eine Halb- oder Vollwaisenrente ausgezahlt werden.  Beide richten sich ebenfalls nach den Rentenansprüchen des Verstorbenen. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent der Ansprüche. Die Vollwaisenrente 20 Prozent, allerdings wird nur der Anspruch eines Elternteils berücksichtigt; der schlechtere verfällt ungenutzt.

Dauer und Empfänger

Grundsätzlich wird die Waisenrente nur bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt. Sollte das Kind sich jedoch noch in der Ausbildung befinden, Freiwilligendienst ableisten oder behindert sein, verlängert sich diese Frist bis zum 27. Geburtstag.

Neben den leiblichen Kindern, sind auch Adoptivkinder berechtigt, diese Rente zu erhalten. Selbst Stief- und Pflegekinder werden nicht ausgeschlossen, wenn die nachweisen können, dass sie auf den Unterhalt angewiesen sind. Ein Einzelfall wurde die auch schon an Enkel ausgezahlt. Wichtig ist aber in all diesen Fällen, dass die betreffenden Kinder in einer Hausgemeinschaft mit dem Verstorbenen lebten.

Rente Familienförderung: Riester

Der einzige Fall, indem es wirklich und unbestreitbar eine Verbindung von Rente und Familienförderung gibt, ist die Riester-Rente. Sie wurde im Zuge der Rentenreformen von 2005 erschaffen, um möglichst vielen Bürgern ein flexibles und anpassungsfähiges Anlageprodukt zu bieten. Einen Rahmenvertrag, der nicht nur Besserverdienern, sondern auch ärmeren und vor allem Familien, den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge ermöglichen soll.

Familienförderung durch Zulagen

Am deutlichsten wird diese Absicht, durch die möglichen finanziellen Zuwendungen für den Vertrag. Bespart man einen Riester-Vertrag, erhält man für jedes Kind zwischen 185 € und 300 € im Jahr. Abhängig ob es vor oder nach 2008 geboren wurde. Für Nichtberufstätige ist es nur notwendig den Sockelbetrag von 60 € einzuzahlen, um diese zu erhalten. Der persönliche Zuschuss von 175 € und die Kinder-Prämie können dann automatisch ins Vorsorge-Vermögen fließen. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern, muss lediglich 60 € zahlen, um auf diese Weise 775 € gutgeschrieben zu bekommen; und die 60 € sind dabei auch noch steuerbefreit!

Die Kinderzulage selber ist abhängig, von der Kindergeldberechtigung der Nachkommen. Zwar wird ein Ende mit der Volljährigkeit angestrebt, in den meisten Fällen kann die Unterstützung aber bis zum 25. Geburtstag erfolgen.

Kündigung und Todesfall

Ein anderes Thema, bei dem die familienfreundliche Struktur der Riester-Rente zum Tragen kommt, ist die Möglichkeit zur „förderschädlichen Verwendung“. Andere Rentenprodukte wie die Basisrente oder die betriebliche Altersvorsorge sind sehr streng bei der endgültigen Verwendung des angelegten Geldes. Einmal investiert ist es dafür vorgesehen dem Sparer eine persönliche Leibrente zu finanzieren. Sollte man es sich anders überlegen und das Vermögen auf andere Art verwenden wollen, ist dies nicht möglich. Um es besteht die Gefahr, dass bei einem vorzeitigen Tod das Geld an den Anbieter fällt und die Hinterbliebenen nichts erhalten.

Bei Riester ist dies nicht so. Man darf jederzeit den Vertrag kündigen, was die Ausschüttung der Beiträge und Gewinne bewirkt. Mit diesen darf man machen, was man möchte. Und auch im Todesfall ist das Geld nicht verloren, sondern kann auf die gleiche Weise an die Erben ausgeschüttet werden. Zwar ohne Steuervorteile und Zulagen, aber sie erhalten zumindest etwas. Wer daher auf Familienförderung bei der Rente Wert legt, sollte Riester einen zweiten Blick schenken.

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