Kann die Rente Familienabsicherung garantieren?

Leider gilt es, dass nur selten die Rente Familienabsicherung unterstützt. Viele Formeln der Altersvorsorge zielen nur auf eine einzige Person ab und lassen Partner und Kinder außen vor. Verschlimmert wird dies durch die Tatsache, dass viele Rentenprodukte nur eine persönliche Leibrente garantieren. Diese ist allerhöchstens auf den Partner zu übertragen, Kinder müssen dabei sehen, wo […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

06. Mai 2022

Lesezeit: ca. 6 Minuten

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Leider gilt es, dass nur selten die Rente Familienabsicherung unterstützt. Viele Formeln der Altersvorsorge zielen nur auf eine einzige Person ab und lassen Partner und Kinder außen vor. Verschlimmert wird dies durch die Tatsache, dass viele Rentenprodukte nur eine persönliche Leibrente garantieren. Diese ist allerhöchstens auf den Partner zu übertragen, Kinder müssen dabei sehen, wo sie bleiben.

Daneben gibt es auch viele Fälle, in denen eine Familienabsicherung noch zu Lebzeiten des Betroffenen aktuell werden kann. Krankheiten, Unfälle und andere Schicksalsschläge sind erhebliche Risiken, auf die man so gut es geht, vorbereitet seien sollte. Die Familienabsicherung ist daher ein Thema, mit dem man sich separat von der Altersvorsorge für sich selbst gut auseinandersetzen sollte.  

Rente Familienabsicherung: Die gesetzliche Rentenkasse

Es soll nicht verschwiegen werden, dass auch die staatliche Rente einige Möglichkeiten zur Familienabsicherung beinhaltet. Partner können durch die Witwen- und Witwerrente abgesichert werden, während Kinder eine Halbwaisen- oder Waisenrente erhalten können.

Für die Witwen- und Witwerrente muss die Ehe oder Partnerschaft mindestens ein Jahr bestanden haben. Und es ist notwendig, dass der Verstorbene die Mindestversicherungszeit (Wartezeit genannt) von fünf Jahren bereits erfüllt hat. Obwohl es für beide Regel eine Ausnahme gibt, wenn der Tod das Resultat eines Unfalls war. Des Weiteren darf der Hinterbliebene nicht wieder geheiratet haben.

Bei der Auszahlung kann diese entweder als kleine oder große Witwen-/Witwerrente erfolgen.

Die kleine Witwen-/Witwerrente erhält man, wenn: Man jünger als 47 Jahre, nicht erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Diese Rente wird höchstens zwei Jahre lang ausgezahlt.

Die große Witwen-/Witwerrente erhält man, wenn: Man 47 Jahre oder älter, erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Sollte das Kind behindert sein und kann nicht selbst für sich sorgen, wird diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes ausgezahlt. Sie beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Die Waisenrente hingegen erhält nur ein kindergeldberechtigtes Kind des Verstorbenen bis zum 25. Lebensjahr. Danach erlischt der Anspruch. Vom Umfang her ist sie ausgesprochen bescheiden; Halbwaisen erhalten 10 %, Vollwaisen 20 % der ursprünglichen Rentenzahlung.  

Rente Familienabsicherung: Altersvorsorge

Kern der meisten Formen der Altersvorsorge ist es, durch Sparen und gutes Investieren ein Vermögen anzusammeln, welches im Ruhestand dafür verwendet wird, die eigenen Kosten zu decken und einen sicheren Lebensabend zu garantieren. Problematisch kann dieses Vorgehen jedoch werden, wenn der Sparer das Pech hat, schon früh zu versterben. Wie genau mit dem in der Rente angelegten Vermögen umgegangen wird, hängt stark vom verwendeten Rahmenvertrag ab.

Basisrente (Rürup)

Insbesondere bei der Basisrente werden Kinder stark benachteiligt. Das einmal investierte Geld ist fest im Vertrag und darf ausschließlich als Leibrente ausgezahlt werden. Im Todesfall ist es nur möglich, diese Rente auf den Ehe- oder Lebenspartner zu übertragen. Kinder und sonstige Erben hingegen werden nicht berücksichtigt. Stattdessen wird das Vermögen der sogenannten „Gemeinschaft der Versicherten“ zugutekommen. Es gibt zwar bei verschiedenen Anbietern die Möglichkeit einen Baustein zum Hinterbliebenenschutz oder zur Beitragsrückzahlung in den Rentenvertrag zu integrieren, deren Umfang ist aber ausgesprochen begrenzt und führt außerdem zu einer Verminderung der eigentlichen Rente.

Betriebliche Altersvorsorge

Ähnliche Probleme können auch bei einer BAV aufkommen. Diese können zwar fast immer auch als Einmalzahlung zum Rentenbeginn ausgezahlt werden, die traditionelle Vorstellung ist jedoch die von einer Ausschüttung als lebenslange Rente. Noch weit mehr als bei der Basisrente kommt es bei der betrieblichen Altersvorsorge auf die genauen Vertragsbedingungen an. In einigen Fällen ist eine Übertragung unmöglich und das verbleibende Vermögen verfällt. Andere Anbieter ermöglichen es jedoch, es an die eigenen Kinder auszuzahlen, oder sie bieten ebenfalls Optionen für den Hinterbliebenenschutz an. Es ist daher ausgesprochen wichtig, die eigenen Verträge gut durchzulesen und die Bedingungen schon vor dem Abschluss einer BVA zu besprechen.

Riester-Rente

Selbst die an sich sehr familienfreundliche Riester-Rente ist nicht ohne Schwierigkeiten. Zwar verfällt das angelegte Kapital nicht, allerdings müssen die Erben in den meisten Fällen alle Zuschüsse und Steuervergünstigungen zurückerstatten und dürfen lediglich Beiträge und Ertrag ausgezahlt bekommen. Der Wert der Rente wird auf diese Weise stark reduziert und ist in den meisten Fällen für eine Familienabsicherung nicht mehr zu gebrauchen.

Private Rentenversicherung

Beste Alternative ist, zumindest die Verwendung des Restvermögens betreffend, eindeutig die private Rentenversicherung. Solange noch Kapital in ihr vorhanden ist, wird dieses beim Tode des Begünstigten an die Erben ausgezahlt. Sie ist damit die einzige Form der Altersvorsorge, bei der es zu keinem Vermögensverlust durch vorzeitiges versterben kommen kann.  

Rente Familienabsicherung: Risikolebensversicherung

Die bekannteste Form der Familienversicherung ist ohne Zweifel die Risikolebensversicherung. Bei ihr wird mit einem Versicherungsunternehmen vereinbart, dass dieses im Falle eines plötzlichen Todes eine festgelegte Summe an die Hinterbliebenen auszahlen muss. In den meisten Fällen soll diese Zahlung dazu dienen bestehende Schulden zu bezahlen. Insbesondere bei Immobiliendarlehen wird ihr Abschluss häufig von der Bank verlangt, bevor der Kredit gewährt wird. Es ist aber genauso möglich dieses Geld anderweitig zu verwenden und auf diese Weise eine Familienversicherung zu erhalten.  

Rente Familienabsicherung: Weitere Lebensrisiken

Wie schon angesprochen, kann die finanzielle Situation einer Familie auch ohne einen Todesfall aus der Bahn geworfen werden. Insbesondere Unfälle und Krankheiten können plötzlich auftreten und erhebliche Probleme mit sich bringen. Um darauf vorbereitet zu sein, kann man aber ebenfalls Versicherungen abschließen.

Unfallversicherung

Der Name lässt bereits vermuten. Der Hauptzweck einer Unfallversicherung ist es, den Versicherungsnehmer dabei zu unterstützen mit den Folgen eines schweren Unfalls umzugehen. Vornehmlich bleibende Schäden werden dabei berücksichtigt und zur Bestimmung der Versicherungsleistung verwendet. Einfach gesagt, je mehr größer der bleibende Schaden, desto mehr Geld wird an einen ausgezahlt. Die genaue Bestimmung wird dabei anhand einer sogenannten Gliedertaxe festgelegt und in einem Prozentwert der Invalidität angegeben.

Geplanter Verwendungszweck der Versicherungssumme ist es, das eigene Lebensumfeld so umzustellen, dass man trotz Behinderung seine gewohnte Lebensweise so weit wie möglich beibehalten kann.

Besonders interessant ist es, dass es auch Unfallversicherung gibt, die eine Beitragsrückzahlung anbieten. Bei diesen erhält man am Ende der vereinbarten Laufzeit alle eingezahlten Beiträge samt einer möglichen Verzinsung zurück.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Thematisch ähnlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei ihr ist es unwichtig, ob die Einschränkungen durch einen Unfall, eine körperliche Krankheit oder durch psychische Probleme entstanden sind. Sobald eine Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist, bekommt man eine Rente ausgezahlt. Dies schwächt die Auswirkungen eines langen Erwerbsausfalls auf die Versorgung und die finanzielle Sicherheit der Familie etwas ab.

Pflegeversicherung

Als letztes, soll hier noch die private Pflegeversicherung vorgestellt werden. Zwar existiert auch eine gesetzliche Pflegeversicherung, die zusammen mit der Krankenversicherung finanziert wird, deren Leistungen reichen aber nicht aus, die Betreuung eines Pflegebedürftigen wirklich sicherzustellen. Es wird zu einer Finanzierungslücke kommt, die mit dem eigenen Vermögen ausgeglichen werden muss und im schlimmsten Fall auch die eigenen Kinder in die Pflicht nimmt. Durch eine private Pflegeversicherung ist es möglich, diese Belastung zu reduzieren. Das ausgezahlte Geld kann man einsetzen, um die eigene medizinische Versorgung zu verbessern und den Rest des eigenen Besitzes für die Familie zu erhalten.

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