Wie die Rente Elternzeit berücksichtigt.

Gerade für Hausfrauen und -männer, ist bei der Rente Elternzeit ein wichtiger Faktor, auf den großen Hoffnungen gesetzt werden. Eine „Mütterrente“, die den großen Arbeitsaufwand bei der Erziehung und Versorgung von Kindern honoriert und den eigenen Unterhalt im Alter sichert. Leider sieht die Realität anders aus. Das Großziehen von Kindern hat Auswirkungen auf die eigene […]

post-thumb
Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

17. Jun 2022

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Wie die Rente Elternzeit berücksichtigt.

Gerade für Hausfrauen und -männer, ist bei der Rente Elternzeit ein wichtiger Faktor, auf den großen Hoffnungen gesetzt werden. Eine „Mütterrente“, die den großen Arbeitsaufwand bei der Erziehung und Versorgung von Kindern honoriert und den eigenen Unterhalt im Alter sichert. Leider sieht die Realität anders aus. Das Großziehen von Kindern hat Auswirkungen auf die eigene Rente, deren Umfang ist jedoch ausgesprochen begrenzt. Die genauen Folgen sollten hier erklärt werden.

Doch die Elternzeit selber wird nicht ausreichen, eine eigene Altersvorsorge zu ersetzen. Wer mehr darüber erfahren möchte, ist herzlich eingeladen, sich direkt an Horizon65 zu wenden. Unsere Experten sind gerne für eine persönliche Beratung bereit und wir teilen alle Informationen, die einem weiterhelfen können.

Rente Elternzeit: „Mütterrente“

Es wird von den Medien und der Politik immer wieder über eine höhere Wertschätzung für daheim bleibende Eltern und die Kindererziehung gesprochen. Doch wenn es dazu kommt, diese Anerkennung finanziell auszudrücken, fällt die ausgesprochen gering aus: Für alle vor 1992 geborenen Kinder werden 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. 36 Monate für alle danach geborenen. In diesen Monaten wird von der Rentenkasse so vorgegangen, als hätte man einen durchschnittlichen Rentenbeitrag geleistet. Umgerechnet bringt ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 € Rente pro Monat ein.

Wer nebenbei Arbeiteten geht, darf dennoch diese Unterstützung erhalten, selbst wenn es denn eigentlichen Sinn widerspricht! In diesem Fall können bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenkasse Beiträge eingezahlt werden.

Wer darf sie in Anspruch nehmen?

Die Kindererziehungszeit darf immer nur von einem Elternteil zur selben Zeit in Anspruch genommen werden. Generell gilt: Der Elternteil, der sich in einem Monat vorwiegend um das Kind kümmert, bekommt die Zeit angerechnet. Sollte eine klare Zuteilung nicht möglich sein, was die Regel ist, hat die Mutter den Anspruch. Um dem Vater die Kindererziehungszeit zuzuteilen, ist eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung beider Eltern vonnöten.

Neben diesen, dürfen übrigens auch andere Personen die Zeiten erhalten. Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sind den leiblichen Eltern gleichgestellt. Aber auch Großeltern und Verwandte sind unter Umständen berechtigt. Sofern das Kind bei ihnen dauerhaft in häuslicher Gemeinschaft als Pflegekind wohnt. Ein Obhut- und Erziehungsverhältnis zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind darf nicht mehr bestehen.

Wer wird nicht unterstützt?

Nicht angerechnet werden Kindererziehungszeiten bei Personen, die während der Erziehung bereits eine Altersvollrente, Pension oder vergleichbare Altersvorsorge erhalten. Auch der Fall, die Regelaltersgrenze erreicht zu haben, aber nie gesetzlich rentenversichert gewesen zu sein, verhindert eine Anrechnung. Eine Situation, die entstehen kann, wenn aus dem Ausland kommende Großeltern die Erziehung übernehmen.

Außerdem darf man die Zeiten nicht doppelt anrechnen lassen. Wer aufgrund der Erziehung bereits in anderen Versorgungssystemen, zum Beispiel den berufsständischen, Anwartschaften erworben haben. Wenn sie gleichwertig wie die gesetzliche Rente berücksichtigt werden, entfällt die Anrechenbarkeit.

Was gilt für gleichgeschlechtliche Eltern?

Vorrangig erhält der leibliche Elternteil die Erziehungszeit. Ist keiner der beiden der leibliche Elternteil, werden sie dem Elternteil zugeordnet, der die Elternstellung zuerst erlangt hat, z.B. bei einer sukzessiven Adoption der, der das Kind zuerst adoptiert hat. Das gilt auch bei Pflegeeltern.

Sind bei einem gleichgeschlechtlichen Paar weder ein leiblicher Elternteil noch ein Elternteil vorhanden, der seine Elternstellung zuerst erlangt hat, erfolgt die Zuordnung der Erziehungszeiten zu gleichen Teilen im monatlichen Wechsel.

Rente Elternzeit: Beitragszeiten

Etwas besser sieht es bei den Beitragszeiten aus. Für jedes Kind darf man bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten anrechnen, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Zwar erhält man keine Zahlungen für diese Berücksichtigungszeiten, sie zählen jedoch als Anrechnungszeiten. Wer bis dahin noch keinen Anspruch auf Altersrente hat, kann auf diese Weisen ihn erwerben. Und es ist möglich, den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten.

Doch auch für sie gibt es hier einige Bedingungen, die erfüllt werden müssen. So setzt das Erhalten der Berücksichtigungszeiten voraus, dass der betreffende Elternteil auch schon die Kindererziehungszeit anerkannt bekam. Ein Aufsplitten zwischen den Eltern ist nicht möglich.

Die Berücksichtigungszeit beginnt am Tag der Geburt und endet nach spätestens 10 Jahren. Werden in diesem Zeitraum weitere Kinder geboren, verlängert sie sich nicht.

Rente Elternzeit: Riester-Rente

Will man wirklich die eigenen Kinder als positiven Einfluss auf die Rente einbringen, muss man selber aktiv werden. Während die allermeisten Produkte und Angebote zur Altersvorsorge auf Kinder nicht gesondert eingehen, gibt es eine Form von Rahmenvertrag, die sie sogar stark bevorzugt: Die Riester-Rente.

Rente durch Zulagen

Bespart man einen Riester-Vertrag, erhält man für jedes Kind zwischen 185 € und 300 € im Jahr. Abhängig ob es vor oder nach 2008 geboren wurde. Um diese Zulage zu erhalten, ist es für Nichtberufstätige nur notwendig den Sockelbetrag von 60 € einzuzahlen. Der persönliche Zuschuss von 175 € und die Kinder-Prämie können dann automatisch ins Vorsorge-Vermögen fließen. Gültig ist die Kinderzulage übrigens, solange Kindergeld bezogen wird. Je nach Ausbildungsweg kann man so bis zu 25 Jahre lang dieses Geld erhalten.

Bedingungen für Riester

Um einen Riester-Vertag besparen zu können muss man entweder selbst, oder der Ehepartner, förderfähig sein. Normalerweise bedeutet dies eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Beamtenstatus. Wer dabei sich nicht ausschließlich um die Kinder kümmert, sondern auch eine Erwerbstätigkeit ausübt, muss auch mehr in den Riester-Vertrag einzahlen. Bis zu einer Obergrenze von 2100 € müssen mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Wer darunter bleibt, bekommt die Zulagen nur anteilig ausgezahlt.

Insgesamt ist die Riester-Rente aber der einzige direkte Weg, um bei der Rente Elternzeit in Ansprüche umwandeln zu können. Gerade für Paare mit vielen Kinder kann sie eine sehr gute Ergänzung zur staatlichen Rente und den anderen Vorsorgeprodukten sein.

Bist du bereit, loszulegen?

Sichern Sie Ihre langfristige finanzielle Zukunft und beginnen Sie, mithilfe unserer intuitiven und leicht verständlichen mobilen App über potenzielle Investitionen zu lernen.