Gewährt die Rente Einkommensschutz?

Durch die Rente Einkommensschutz für das eigene Gehalt zu erhalten, erscheint widersinnig. Immerhin soll die Rente ja vor allem den Ruhestand nach dem Ende des Berufslebens sicherstellen. Dabei erkennt man jedoch, dass die gesetzlichen Rentenkassen weitere Leistungen anbieten. Neben der Altersrente existieren noch Maßnahmen zur Versorgung von Hinterbliebenen und zur Unterstützung von erwerbsgeminderten Personen. Gerade […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

08. Jul 2022

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Gewährt die Rente Einkommensschutz?

Durch die Rente Einkommensschutz für das eigene Gehalt zu erhalten, erscheint widersinnig. Immerhin soll die Rente ja vor allem den Ruhestand nach dem Ende des Berufslebens sicherstellen. Dabei erkennt man jedoch, dass die gesetzlichen Rentenkassen weitere Leistungen anbieten. Neben der Altersrente existieren noch Maßnahmen zur Versorgung von Hinterbliebenen und zur Unterstützung von erwerbsgeminderten Personen. Gerade der letzte Punkt ist hier von Interesse.

Im idealen Fall beginnt man nach dem Ende seiner Ausbildung mit dem Erwerbsleben. Erst mit dem Erreichen der Altersgrenze von 67, oder frühestens 63, Jahren endet dieser Lebensabschnitt. Wobei das Leben sich eher selten am ideal orientiert. Für viele Menschen wird es bereits lange vor dem Alter zu Unfällen, Verletzungen oder Erkrankungen kommen, die eine weitere Ausübung des bisherigen Berufes unmöglich machen. Die Folgen sind starke Einkommensverluste, bis hin zur vollständigen Arbeitslosigkeit.

Um diesen Fällen zumindest eine grundlegende Hilfe zu gewähren, gibt es die Erwerbsminderungsrente. Und wer bereit ist, selbst für dieses Problem Vorkehrungen zu treffen, kann mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung die eigene Absicherung deutlich verbessern.

Rente Einkommensschutz: Die staatliche Erwerbsminderungsrente

Wie bereits erwähnt, ist die Erwerbsminderungsrente eine Art Einkommensschutz. Ihr Hauptzweck ist die Unterstützung eines Heilungsprozesses und der Erholung. Sie soll es dem Betreffenden bald wieder ermöglichen, ein produktives Mitglied der Werktätigen zu werden. Aus diesem Grund wird sie auch, zumindest zu Beginn, nur auf drei Jahre begrenzt gewährt.

Gesundheitszustand

Um diese Rente zu bekommen, muss die eigene Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit deutlich beeinträchtigt sein. Was die Ursache dieser Beeinträchtigung ist, und wie sie sich genau äußert, ist unerheblich. Von Bedeutung ist in erster Linie die Einschränkung der eigenen Erwerbsfähigkeit. Diese wird durch die maximal mögliche Arbeitszeit pro Tag ausgedrückt. Wer pro Arbeitstag höchstens 6 Stunden arbeiten kann, hat eine teilweise Erwerbsminderung. Das Annehmen einer Teilzeitstelle ist zumindest möglich und wird vom Staat auch erwartet. Weswegen diese Rente auch etwas geringer ist.

Ist die medizinische Lage so, dass die tägliche Arbeitszeit unter 3 Stunden sinkt, wird von einer vollen Erwerbsminderung gesprochen. Hier wird tatsächlich von einer vollständigen Unmöglichkeit für jede Form des Verdiensts ausgegangen. Weshalb hier die Rente höher ausfällt.

Beitragszeiten

Es ist ebenfalls notwendig, bestimmte Beitragszeiten in der Rentenversicherung zu erfüllen. Darunter werden Zeitabschnitte verstanden, in denen man Rentenbeiträge eingezahlt hat, oder die vom Gesetzgeber ausdrücklich als solche angesehen werden.  Wie etwa die Berufsausbildung, oder die ersten Jahre der Kindeserziehung. Neben fünf Jahren, um insgesamt für eine Rente berechtigt zu sein, gibt auch noch kompliziertere Vorgaben für diese spezielle Hilfe. In den letzten fünf Jahren vor Beantragung der Erwerbsminderungsrente muss man mindestens 36 Monate lang Beitragszahler gewesen sein. Nur wer dies vorweisen kann, hat einen gültigen Anspruch.

Die Höhe und Dauer der Rente

Wie alle anderen Leistungen der Rentenkasse auch ist die exakte Höhe der Erwerbsminderungsrente von den erworbenen Rentenansprüchen ab. Grob gesagt bekommt man von der Rentenversicherung mehr heraus, wen man selber mehr hineingezahlt hat. Wer über viele Jahre hinweg Beiträge an der zulässigen Obergrenze leisten muss, erhält somit im Rentenfall mehr als jemand, der nur sehr geringe Abgaben leisten musste.

Man kann als Faustformel für die voll Erwerbsminderungsrente ungefähr einen Betrag von 30 % der möglichen Altersrente annehmen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente ist in etwas halb so hoch. Jedoch können diese Werte weit genauer der Renteninformation entnommen werden.

Von der Dauer her ist diese Rente eigentlich begrenzt. Nach erfolgtem Antrag gilt sie für maximal 3 Jahre. Sollte sich nach dem Ablauf dieser Frist keine Besserung eingestellt haben, darf sie bis zu zweimal verlängert werden.

Ist die Gesundheit nach 9 Jahren immer noch angegriffen, wird davon ausgegangen, dass eine Erholung nicht mehr möglich ist und eine zeitlich unbegrenzte Rente tritt in Kraft. Sie erlischt erst, wenn man die Altersgrenze für die Rente überschreitet, und sie danach aus Altersgründen erhält.

Erwerb ist nicht Beruf

Es ist extrem wichtig darauf hinzuweisen, dass ein Unterschied zwischen Erwerbsfähigkeit und der Ausübung des eigentlichen Berufes besteht. Wenn die Rente für den Einkommensschutz eine Forderung an die maximal leistbare Arbeitszeit stellt, dann ist damit wirklich jede Art von Arbeit gemeint. Welchen Beruf man ausgeübt hat und welches Gehalt bezogen wurde, bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist, gilt als unerheblich. Sobald man in der Lage ist, irgendeine berufliche Tätigkeit angemessen zu erfüllen, ist die Erwerbsminderung nicht mehr gegeben.

Rente Einkommensschutz: Die Berufsunfähigkeitsrente

Wer einen weitergehenden Schutz seines Einkommens wünscht, und insbesondere die Pflicht zur Arbeit in einem schlechteren Arbeitsverhältnis Beschäftigung vermeiden möchte, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen.

Es handelt sich dabei um eine rein private Versicherung, die ohne staatliche Beteiligung angeschlossen wird. Während der Beitrags- und Laufzeit steht man unter dem Schutz der Versicherung. Sollte nun die Ausübung des gewählten Berufes aus medizinischen Gründen nicht mehr möglich sein, erhält man vom Anbieter eine Rente in vorher vereinbarter Höhe, welche die Zeit bis zum eigentlichen Ruhestand abdecken kann.

Vorteile

Der große Vorteil ist die tatsächliche Verbindung zum eigenen Beruf. Der Zwang eine schlechtere Erwerbstätigkeit auszuüben entfällt. Außerdem ist es nicht notwendig, Rentenansprüche zu sammeln, um abgesichert zu sein. Da hier der Rentenbetrag durch den Vertrag festgelegt ist, kann man auch in recht frühen Jahren eine Rente erhalten, die den Lebensunterhalt auch tatsächlich bestreiten kann.

Vertragsbedingungen

Vorsicht ist andererseits bei den Vertragsbedingungen geboten. Sie unterscheiden sich bei allen Anbietern und sind nicht immer so umfassend wie geschildert. Es gibt leider auch hier schwarze Schafe. Man tut daher gut daran, die angebotenen Bedingungen gut durchzulesen und im besten Fall die Hilfe eines Experten zurate zu ziehen. Auf diese Weise kann man sich sicher sein, nicht an der falschen Stelle gespart zu haben und wirklichen den besten Einkommensschutz erhalten zu haben.

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