Wie erfolgt bei der Rente Besteuerung?

Dass die Rente Besteuerung erfährt, ist eine unangenehme Tatsache. Dabei orientiert sich die Steuer an dem Vorgehen während der Zeit als arbeitender Steuerzahler. Übersteigen die Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.984 Euro, wird man steuerpflichtig. Der Startsteuersatz beträgt 14 % und steigt schrittweise bis zum Spitzensteuersatz von 45 % an. Dies gilt allerdings nur für Alleinstehende […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

18. Aug 2022

Lesezeit: ca. 7 Minuten

Rente Besteuerung

Dass die Rente Besteuerung erfährt, ist eine unangenehme Tatsache. Dabei orientiert sich die Steuer an dem Vorgehen während der Zeit als arbeitender Steuerzahler. Übersteigen die Einkünfte den Grundfreibetrag von 9.984 Euro, wird man steuerpflichtig. Der Startsteuersatz beträgt 14 % und steigt schrittweise bis zum Spitzensteuersatz von 45 % an. Dies gilt allerdings nur für Alleinstehende ab einem Jahreseinkommen von rund 260.000 Euro. Allerdings können noch die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag hinzugerechnet werden.

Rente Besteuerung: Warum muss Steuer gezahlt werden?

Auch wenn es lange anders war, heute muss die Rente versteuert werden. Was vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bewusst ist, obwohl diese Veränderung schon 2005 stattfand. Nicht wenige denken, dass die Rente steuerfrei ist und vollständig für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Eine Fehlinformation, die bei der Rente und der Rentenlücke verheerende Folgen haben kann, wenn es um jeden Euro geht. 

Woher diese Idee kommt, ist nicht festzustellen und kann aus verschiedenen Gründen entstanden sein.  Die Rente der Großeltern, vollkommen veraltetes Wissen und Desinteresse, sowie die Vermischung von Rente und Sozialhilfe, sind wohl die vorrangigen Ursachen. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass Aufgaben der Rentenkasse deutlich von staatlichen Unterstützungsleistungen getrennt sind. Einen ganz verwandten Fehler sehen wir im Glauben an eine Mindestrente. Eine falsche Annahme! Die Rente hängt von den erworbenen Rentenansprüchen ab und wird als fast wie ein Gehalt behandelt. Die Besteuerung der Rente entspricht somit dem eines Arbeitslohns und verwendet die persönliche Einkommensteuer.

Rente Besteuerung: Was unterliegt genau der Besteuerung 

Das Ausmaß der Besteuerung erfährt man, durch das Sammeln aller steuerpflichtigen Einkünfte und das Vergleichen des Ergebnisses mit dem persönlichen Steuersatz. Dieser wird zwar auch durch die Steuerklasse beeinflusst, den Ehestand und ein mögliches Arbeitsverhältnis, am wichtigsten ist aber die Gesamthöhe des zu versteuernden Einkommens. Aufgrund der Steuerprogression führt ein größeres Einkommen auch zu einem prozentual größeren Anteil, den das Finanzamt fordert.

Bei den Einkünften sind eigentlich alle Einnahmen zu nennen, die nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Außer der Rente wären dies etwa Zinsen von einem Sparkonto, Nebeneinkünfte, Miet- und Pachterträge sowie Gewinne aus einem noch bestehenden Unternehmen. Insgesamt beträgt die Einkommensteuer zwischen 14 % und 45 % des Betrags.

Wie schon gesagt, bildet die Abgeltungssteuer eine große Ausnahme von dieser Regel. Wer möchte, kann Kapitalgewinne von der Einkommensteuer ausnehmen und sie stattdessen durch diese Abgabe „abgelten“ lassen. Ein Vorgang, der von den verwaltenden Finanzinstituten automatisch durchgeführt wird. Auf die Gewinne ist dabei immer und ausschließlich ein Steuersatz von 25 % zu zahlen. Was gerade für Besserverdiener eine große Erleichterung sein kann.

Doch auch alle anderen Anleger können hiervon profitieren, wenn das abgegoltene Kapital wird nicht mehr zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes herangezogen. Einziger Nachteil ist, dass man nicht mehr seine Ausgaben auf diese Steuer anrechnen kann. Sie gilt für die meisten selbst gehaltenen Anlagen wie Aktien, Anleihen und ETFs. Wenn diese Investitionen einen Gewinn erzielen, sei es durch Verkauf oder Dividendenzahlung, kommt sie zur Anwendung.

Rente Besteuerung: Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist auch wichtig für die Berechnung der tatsächlich fälligen Rente. Er reduziert die Summe der zu versteuernden Gewinne und bildet eine Untergrenze für die Besteuerung. Die Höhe wird regelmäßig vom Staat festgelegt, meist alle ein bis zwei Jahre. Als Maßstab gilt die Sozialhilfe. Im Jahr 2022 betrug der Grundfreibetrag 9.984 Euro für Alleinstehende und 19.968 Euro für Verheiratete. Eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als er noch bei 9.744 Euro und 19.488 Euro lag. Er soll jedem Rentner das Existenzminimum garantieren und alle Beträge, die unter ihm liegen, von der Besteuerung freistellen.

Einnahmen über den Grundfreibetrag

Liegt das Einkommen über dem Grundfreibetrag, ist er trotzdem nützlich! Der persönliche Steuersatz wird nur auf Einkünfte über dem Grundfreibetrag angewendet. Seine Erhöhung, ist damit eine Entlastung für jeden Steuerzahler.

Hier ein Beispiel: Ein alleinstehender Rentner hat ein Gesamteinkommen von 10000 Euro und einen Steuersatz von 14 %. Statt 1400 Euro Steuern zu zahlen, wird dank des Grundfreibetrags der nur der Überschuss von 16 Euro beachtet. Er muss also nur 2,24 Euro an die Staatskasse zahlen!

Rente Besteuerung: Rentenfreibetrag

Allerdings gibt es Sonderregelungen und Sondervergünstigungen, die sich erheblich auf die Höhe der Besteuerung auswirken können. Der Rentenfreibetrag ist eine davon. Seine Bedeutung nimmt zwar massiv ab, wird aber noch einige Jahre bestehen bleiben und einen erheblichen Einfluss auf die Rentabilität einer Rente haben.

Die Herkunft des Rentenfreibetrages

Der Rentenfreibetrag wurde erschaffen, um die Einführung der Besteuerung bei Renten etwas abzumildern und bereits bestehende Renten besser zu stellen. Er stellt einen weiteren Freibetrag auf die Rente dar, welchen den Umfang der steuerpflichtigen Einnahmen reduziert und auf diese Weise die Steuerlast senken. Er wird jedem Rentner beim Eintritt in den Ruhestand zugeteilt, um bleibt für den Rest des Lebens auf der gleichen Höhe bestehen.

2005, bei der Einführung, betrug er 50 %. Damit waren bestehende Renten nur noch zu 50 % steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag diente hier als eine Form der Steuerbefreiung. Da das langfristige Ziel natürlich die allgemeine Steuerpflicht für die gesamte Rente ist, sinkt er mit jedem weiteren Jahr etwas ab. 2 % pro Jahr für die nächsten 15 Jahre. Der zu versteuernde Teil der Rente stiegt weiter an. 

2020 war der von der Besteuerung ausgenommene Teil der Rente auf 20 % gesunken. Danach verlangsamte sich der weitere Abstieg etwas. Der neue Satz beträgt 1 % pro Jahr. Bei einer Rente ab 2024 wären somit noch 16 % der Summe steuerfrei.

Planmäßig wird im Jahre 2040 der gesamte Rentenfreibetrag verschwunden sein und jede neue Rente zu 100 % der Besteuerung unterliegen. Der Rentenfreibetrag ist damit eine Erleichterung, deren Wichtigkeit bereits in den letzten schon erheblich abgenommen hat. Dennoch sollte man ihn kennen, um seine Bedeutung richtig einordnen zu können. 

Rente Besteuerung: Die Private Rente

Bis jetzt hat sich dieser Artikel der Besteuerung von generellen Einkünften und vor allen der gesetzlichen Rente gewidmet. Diese Vorgaben gelten auch alle für die staatlich geförderten Renten. Darunter sind Rentenversicherungen zu verstehen, die bei der Einzahlung durch Steuervorteile unterstützt werden, wie etwa Rürup- und Riester-Renten oder die betriebliche Altersversorgung. Jedoch sie ausdrücklich nicht für Renten, die aus bereits versteuertem Einkommen finanziert worden sind.

Wer sein Nettoeinkommen aufgewendet hat, um für das Alter vorzusorgen, muss natürlich nicht sich erneut der Besteuerung unterwerfen, denn die Besteuerung des Einkommens hat schon vor dem Einzahlen stattgefunden. Dieser Verzicht auf einen Steuervorteil beim Aufbau resultiert direkt in geringen Belastungen beim Nutzen der Rente.

Das bedeutet bedauerlicherweise nicht, dass eine private Altersvorsorge komplett steuerfrei ist. Die Auszahlung des selbst ersparten Betrags muss man zwar nicht versteuern, das Geld wurde aber zur Erzielung von Gewinnen verwendet und diese müssen als sogenannter Einkommensanteil wieder dem Finanzamt gemeldet werden. Dennoch ist das Ausmaß der Besteuerung immer noch deutlich geringer als bei den staatlich gestützten Renten. Aufgrund einiger rechtlicher Vorteile ist es sogar möglich, weniger als die Abgeltungssteuer zu zahlen! Wer im Alter Steuern sparen möchte, für den ist eine private Altersvorsorge die beste Option.

Die 12/62 Regel

Die 12/62-Regel ist die größte Erleichterung bei der Besteuerung. Sie kommt aus dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Der ursprüngliche Zweck war es, der Kapitallebensversicherung einen Vorzug bei der Auszahlung zu verschaffen und sie für die Altersvorsorge interessanter zu machen. Erfreulicherweise gilt diese Regel aber auch für kapitalgebundenen Rentenversicherungen, welche sich aus der ursprünglichen Lebensversicherung entwickelten,

Sie legt fest, dass man bei Auszahlung eines Vertrages, der erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres endet und der länger als 12 Jahre lief, bei der Besteuerung begünstigt wird. 

Dies zeigt sich vor allem dann, wenn die Zahlung als Einmalzahlung erfolgt. Eigentlich würde in diesem Fall die Abgeltungssteuer von 25 % greifen und die Summe der Ausschüttung entsprechend reduzieren. Trifft die Regel jedoch zu, muss nur die Hälfte des Betrags mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Daher hätten man selbst im ungünstigsten Fall einen Vorteil von 2,5 % der Gesamtsumme. Welche steigt, je niedriger der persönliche Steuersatz ist.

Leibrente

Dieser Vorteil wird sogar noch größer, wenn Sie die Versicherung tatsächlich als Rente ausbezahlt wird. Je nach aktuellem Alter wird nur ein Teil der Zahlung als Einkommen bewertet und besteuert. Es gilt wieder der individuelle Steuersatz. Der Rest gilt als Bestandsanteil und bleibt vollkommen steuerfrei. Wobei natürlich ermittelt werden muss, wie hoch er eigentlich ist. Dies erscheint umständlich und langwierig, doch diese Annahme ist falsch! Denn es wird nicht ermittelt, wie viel Prozent einer Monatsrate tatsächlich auf Ersparnis oder Anlagegewinn basieren. Stattdessen wird eine Tabelle verwendet, die im Einkommensteuergesetz (EStG § 22) definiert ist.

Der steuerpflichtige Anteil nimmt mit jedem Jahr weiter ab. Ein 55-Jähriger muss 30 % seiner Rente versteuern. Was bei einem maximalen Steuersatz lediglich eine Gesamtbelastung von 13,5 % bedeutet. Bei einem 63-Jährigen sind nur 20 % und bei einem 67-Jährigen sogar nur noch 17 %.

Abhängig von der Restlebensdauer, dem Erfolg der Anlagestrategie und dem erzielten Gewinn kann ein großer Teil der Besteuerung eingespart werden. Wobei es durchaus möglich ist, die Vorteile einer staatlich geförderten Altersvorsorge in den Schatten zu stellen.

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