Ist die Rente 63 nur ein Wunschtraum?

Die Rente 63, vier Jahre vor dem eigentlichen Rentenalter von 67, ist für viele Arbeitnehmer ein Ziel. Nach einem langen Arbeitsleben die Goldenen Jahre zu genießen ist kein übermäßiger Wunsch und mit den richtigen Vorbereitungen durchaus im Bereich des Machbaren. Allerdings gilt es einige Bedingungen und eventuelle Fallstricke zu beachten.   Rente 63: Die rechtliche […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

19. Mai 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Ist die Rente 63 nur ein Wunschtraum

Die Rente 63, vier Jahre vor dem eigentlichen Rentenalter von 67, ist für viele Arbeitnehmer ein Ziel. Nach einem langen Arbeitsleben die Goldenen Jahre zu genießen ist kein übermäßiger Wunsch und mit den richtigen Vorbereitungen durchaus im Bereich des Machbaren. Allerdings gilt es einige Bedingungen und eventuelle Fallstricke zu beachten.

 

Rente 63: Die rechtliche Perspektive

Das in der Bundesrepublik Deutschland festgelegte und durch sämtliche Vorgaben auch angestrebte Regelalter einer Rente wurde vor einiger Zeit von 65 auf 67 Jahre angehoben. Momentan läuft zwar noch die Umstellung, sie nähert sich aber dem Ende. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 gilt dann die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Sowohl die Berechnungen der Rentenkasse als auch die meisten Produkte zur privaten und staatlich geförderte Altersvorsorge zielen auf diesen Termin ab. Doch es gibt Ausnahmen!

Ausnahmen von der Rente mit 67

Einige Formen der Rente wurden verändert, stiegen aber nicht bis auf 67 an. So können schwerbehinderte Menschen nicht mehr mit 63 ihre Altersrente erhalten, sondern müssen zwei weitere Jahre durchhalten, bis zu ihrem 65. Lebensjahr, um sich für eine abschlagsfreie Rente zu qualifizieren. Ebenfalls verändert, aber in ihren Bedingungen viel zu speziell, um von breitem Interesse zu sein, ist die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Sie wurde auf 62 Jahre angehoben.

Besonders langjährig Versicherte

Für den durchschnittlichen Angestellten oder Arbeiter kommen eigentlich nur wenige Varianten infrage. Die erste wäre die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Um auf sie Anspruch zu haben, ist es nötig, mindestens 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt zu haben. Wer diese Bedingung erfüllt hat, darf die volle Rente schon vor der eigentlichen Altersgrenze beziehen. Bedauerlicherweise muss man für die Rente mit 63 bereits vor seinem 20. Geburtstag mit dem Zahlen von Beiträgen begonnen haben. Das in der heutigen Gesellschaft und Ausbildungslandschaft die Ausnahme darstellt. Außerdem kommt hier auch wieder die Erhöhung des Rentenalters zu tragen. Insgesamt ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte eher für die Rente ab 65 als für die Rente 63 interessant.

Altersrente für langjährig Versicherte

Somit bleibt nur noch eine staatliche Option offen: Die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie ist für Personen geeignet, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie ist die beste Möglichkeit, um bereits mit 63 in Rente zu gehen, allerdings bezahlt man die vier Jahre Ruhestand mit finanziellen Abschlägen, welche die Rente lebenslang verringern. Es ist daher wichtig abzuwägen, ob man wirklich bereit und in der Lage ist, diese Einbuße zu stemmen.

 

Rente 63: Abzüge und Beitragszeiten

Um die Rente für langjährig Versicherte für einen Ruhestand mit 63 zu nutzen, ist es erforderlich, die 35 Beitragsjahre zu erfüllen. Was nach einer großen Aufgabe klingt, ist eigentlich leichter als es auf den ersten Blick den Anschein hat.

Angerechnete Beitragszeiten

Um sich für die Rente berechtigt zu sein, gilt es genügen Beitragsmonate zu sammeln. Woher genau diese Zeiten kommen, kann erheblich variieren. Die einfachste und häufigste Methode Zeiten zu erwerben ist es aufgrund einer beruflichen Tätigkeit in die Rentenkasse einzuzahlen. Pflichtbeiträge erfüllen die Voraussetzung, selbst wenn diese aus Krankengeld oder Arbeitslosengeld (I) gezahlt wurden. Daneben können auch freiwillige Beiträge, die man aus eigenem Antrieb in die Rente einzahlt, verwendet werden, um Anwartschaft zu erfüllen. Das Gleiche gilt auch für Minijobs, wen man sich nicht extra von der Versicherungspflicht befreien ließ. Die geleisteten Zahlungen mögen zwar von der Summe her gering sein, sie zählen aber dennoch.

Kinder und Pflege

Weitere Zeiten werden für Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen gutgeschrieben. Sowohl die Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Lebensjahre, als auch die Berücksichtigungszeiten, etwa bei Erziehung eines Kindes, das noch keine 10 Jahre alt ist, werden für die Rente gewertet. Auf der anderen Seite kann die nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege eines Angehörigen, mit Rentenbeitragszeiten honoriert werden.

Ergänzt wird dies durch die Anrechnung von Schule, Ausbildung und Studium. Ab dem 17. Lebensjahr können bis zu 8 Jahre der Bildung als Beitragszeit gewertet werden.

Es ist für jemanden mit einer gewöhnlichen Erwerbsbiografie extrem ungewöhnlich, die 35 Beitragsjahre bis zum 63. Geburtstag nicht erfüllt zu haben. Wo dies vorkommt, liegen in der Regel Gründe vor, die eine grundsätzliche andere Ruhestandplanung erforderlich machen. Selbständige, nicht berufstätige Hausfrauen und -männer, sowie lange Zeit auf Hartz 4 Angewiesene, können als Beispiele dienen.

Abzüge

Nachteil einer Rente mit 63 sind die Abzüge. Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, wird die normale Rente um 0,3 % gekürzt, was 3,6 % pro Jahr entspricht. Wer mit 63 satt, mit 67 Rentner wird, verzichtet folglich auf 14,4 % der eigentlichen Rente! Dies stellt eine erhebliche Einbuße dar, denn die Abschläge bleiben lebenslang erhalten. Wenn man trotzdem auf dem früheren Renteneintritt besteht, empfiehlt es sich Vorkehrungen zu treffen, um diesen Verlust etwas zu kompensieren. Dies kann durch freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse geschehen, oder durch die private Vorsorge.

 

Rente 63: Weitere Renten

Natürlich stellt sich bei der Rente 63 auch die Frage nach dem Umgang mit anderen Formen und Produkten der Altersvorsorge. Insbesondere die staatlich geförderten Renten wie Rürup, Riester und die betriebliche Altersvorsorge sind eng mit dem Bezug der gesetzlichen Rente verknüpft. Obwohl es Unterschiede bei den einzelnen Vorgaben und vorwiegend bei den Vertragsbedingungen geben wird, ist das Nutzen dieser Renten auch bei einem vorzeitigen Beginn möglich. Das Mindestalter für den Bezug liegt fast immer bei 62 Jahren und damit unmittelbar vor dem angepeilten Datum.

Rürup

Es kann bei der Basisrente vorkommen, dass der genaue Rentenbeginn durch den Vertrag festgesetzt wird. Daher ist es wichtig, schon beim Abschluss zu wissen, ob man eine Frührente in Betracht zieht. Häufig ist es aber erlaubt den Beginn der Rente vorzuziehen oder zu verschieben, die Entscheidung liegt beim Vertragspartner.

Riester und bAV

Der Bezug von Riester-Rente oder bAV ist fast nie ein Problem. Sobald man die gesetzliche Altersrente erhält, können auch sie ausgezahlt werden. Eine gewisse Vorsicht ist aber beim exakten Betrag geboten. Die Musterrechnungen für diese Produkte gehen in der Regel vom Renteneintritt mit 67 aus. Durch die vier fehlenden Beitragsjahre und vor allem den reduzierten Zinseszinseffekt ist die nutzbare Summe geringer als vorgesehen und bewirkt eine niedrigere Rente bei der Auszahlung.

12/62-Regel

Auch die private Rentenversicherung unterstützt die Rente mit 63! Durch die 12/62-Regel kann man eine Vergünstigung beim Bezug erhalten. Wenn die Versicherung mehr als 12 Jahre bestand und man mit 63 in Rente geht, wird die ausgezahlte Summe steuerbegünstigt. Insbesondere bei einer Auszahlung als Rente sind erhebliche Vorteile vorhanden, und selbst eine Einmalzahlung profitiert von diesem Bonus.

Wie man sehen kann, hilft die private Altersvorsorge auch beim Wunschtraum von der Frührente.

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