Kann die Rente mit 60 ausgezahlt werden?

Rente mit 60 Jahren satt mit den eigentliche vorgesehenen 67 zu bekommen, ist eigentlich nicht mehr möglich. Über Jahrzehnte hinweg war das Rentenalter mit 65 Jahren erreicht, doch wer wollte, konnte schon früher in Rente gehen. In einigen ausgewählten Fällen war es sogar möglich, die Rente mit 60 Wirklichkeit werden zu lassen und 5 Jahre […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

10. Jun 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Kann die Rente mit 60 ausgezahlt werden?

Rente mit 60 Jahren satt mit den eigentliche vorgesehenen 67 zu bekommen, ist eigentlich nicht mehr möglich. Über Jahrzehnte hinweg war das Rentenalter mit 65 Jahren erreicht, doch wer wollte, konnte schon früher in Rente gehen. In einigen ausgewählten Fällen war es sogar möglich, die Rente mit 60 Wirklichkeit werden zu lassen und 5 Jahre vor der Regel in den Ruhestand zu gehen. Doch diese Zeiten sind vorüber. Mit der Anhebung des allgemeinen Rentenalters gehört es der Vergangenheit an.

Wer dennoch in die Frührente gehen möchte, wird nicht darum herumkommen, weitere Vorkehrungen zu treffen und sich von langer Hand vorzubereiten. Ein Unterfangen, bei dem Horizon65 behilflich sein kann! Sowohl die Bestandsaufnahme bereits bestehender Geldanlagen, die Optimierung des Portfolios also auch das Entwerfen einer langfristigen Investmentstrategie gehören zu unseren Spezialitäten. Doch für den Augenblick soll diese Einführung reichen.

Rente mit 60: Wer hat Anspruch?

Eigentlich niemand mehr. Die betreffenden Gesetzte sind zwar noch in den Büchern und gelten, ihr praktischer Nutzen ist aber erloschen. Glücklicherweise ist der dazugehörige Text recht eindeutig und leicht verständlich. Wir können daher direkt zur Quelle gehen und uns das „Sechste Sozialgesetzbuch“ und die Regeln (SGB VI, §§ 237) zur Rente ab 60 ansehen. Dort heißt es:

„1) Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, (und) das 60. Lebensjahr vollendet haben“

Warum 2022, 70 Jahre nach dem Stichdatum, diese Vorschrift keine Anwendung mehr findet, sollte jedem sofort klar sein. Nachgeborene haben somit keine Möglichkeit, einen Nutzen hieraus zu ziehen. Um jedoch noch einige Vorstellungen geradezurücken, lohnt es sich, den Text weiterzulesen.

„Entweder a) bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen haben

oder b) die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit im Sinne der §§ 2 und 3 Abs. 1 Nr. 1 des Altersteilzeitgesetzes für mindestens 24 Kalendermonate vermindert haben,

in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben, wobei sich der Zeitraum von zehn Jahren um Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente aus eigener Versicherung, die nicht auch Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sind, verlängert, und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.“

Die Rente mit 60 war somit niemals eine normale Altersrente, sondern immer eine Maßnahme zur sozialen Entlastung, die es alten, und damit schwer vermittelbaren, Arbeitslosen ermöglichte, das Berufsleben vorzeitig zu verlassen.

Altersrente für Frauen

Eine speziellere Nebenform war die Frauenaltersrente. Sie sollte ebenfalls dabei helfen, Arbeitslose aus der Statistik und in den Ruhestand zu befördern. Da Frauen aber eine andere Erwerbsbiografie als Männer hatten, wurde auf sie Rücksicht genommen und die Bedingungen waren etwas lockerer.

Wie die allgemeine Rente mit 60 setzte sie den 01.01.1952 als Stichtag für die Geburt und ein Mindestalter von 60 Jahren voraus. Gleichzeitig musste man nach dem 40. Lebensjahr mehr als zehn Jahre in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet haben. Die verlangte Wartezeit von 15 Jahren in der Rentenversicherung gezahlt spiegelte ebenfalls die allgemeine Variante. Doch musste man darauf achten, die Hinzuverdienstgrenze nicht zu überschreiten.

Allerdings wurde ab 1997 die Altersgrenze der Rente für die Geburtsjahrgänge ab 1941 stufenweise angehoben. Für Frauen, die im Januar 1942 geboren wurden, gilt bereits eine Regelaltersgrenze von 62 Jahren (laut Anlage 20 SGB VI). Diese Frauen konnten zwar immer noch ab 60 in Rente gehen, mussten jedoch mit Abschlägen rechnen.

Rente mit 60: Was ist jetzt der frühste Zeitpunkt?

Wie bereits Eingang gesagt, ist die reguläre Zeit für den Rentenbeginn der 67. Geburtstag. Will man seine Rente in voller höher erhalten, muss man bis zu diesem Termin mit dem Bezug der Zahlungen warten. Wer es mit der Frührente ernst meint, kann den Renteneintritt vier Jahre vorziehen, um mit 63 in den Ruhestand gehen. Allerdings hat dies erhebliche Abschläge zur Folge. Er beträgt 0,3 % für jeden Monat, den man früher in Rente geht. Pro Jahr 3,6 Prozent. Was beim maximalen Ausnutzen der Frührente 14,4 % bedeutet.

Permanente Einbuße

Diese Reduzierung ist permanent und bleibt bis zum Ende der Rente erhalten. Tatsächlich verzichtet man sogar auf noch mehr Rente, den die eingesparten Beiträge zur Rentenkasse resultieren in weniger erworbenen Ansprüchen als ursprünglich berechnet. Die Rente ist daher auch um diesen Betrag weiter zu verringern.

Weitere Renten

Die Gleichen Auswirkungen gelten für verschiedene Formen der staatlichen geförderten und privaten Altersvorsorge. Egal ob Basisrente, betriebliche Altersvorsorge, Riester-Rente oder private Rentenversicherung. Sie alle werden durch den verkürzten Zeithorizont weniger Zeit haben, um das zur Rentenfinanzierung nötige Vermögen erwirtschaften zu können. Was gerade in den letzten Jahren der Laufzeit erhebliche Auswirkungen auf die insgesamt erzielte Summe haben kann. Und je nach Vorgehen bei der Einzahlung, fallen auch ausbleibende Beiträge und Zulagen ins Gewicht.

Rente mit 60: Ein hoffnungsloser Fall?

Trotz all dieser Hürden und Einschränkungen ist es nicht vollkommen unmöglich eine Rente mit 60 zu erhalten. Sie erfordert allerdings persönliche Einschränkungen, lange Vorbereitungen und eine aktive Gestaltung der eignen Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente kann erst mit 63 erhalten werden und fast alle Rentenprodukte haben ebenfalls Altersgrenzen in diesem Bereich. Wer mit 60 aufhört zu Arbeiten benötigt daher zwei Dinge:

Ein Ruhestand ab 63 muss mit ausreichenden Einkommensquellen abgesichert sein, welche die auftretende Rentenlücke schließen können und eine ausreichende Kostendeckung garantieren. Ob es sich dabei um Rentenprodukte, weitere Einnahmen oder Renditen aus eignen Geldanlagen handelt, ist nicht weiter von Bedeutung.

Es werden ausreichende finanzielle Reserven benötigt, um die drei Jahre zwischen 60 und 63 zu überstehen. Wer es bevorzugen kann, dies erreichen, indem ein ausreichender Haufen an Bargeld bereitgehalten wird, meist ist aber ein Konto empfehlenswerter. Weitere Alternativen sind Geldmarktfonds oder sichere und kurzfristige Anleihen. Das Geld muss liquide genug sein, um für alle Kosten in dieser Zeit verfügbar zu sein.

Man sollte sich nicht täuschen: Die Rente mit 60 ist ein Projekt, welches erhebliche finanzielle Aufwendungen mit sich bringt. Bereits eine Frührente mit 63 schreckt durch die Einbußen viele Interessenten ab. Die extra Lücke von 3 Jahren macht es nur noch schwerer. Umso wichtiger ist es, mit der Vorbereitung auf sie so früh wie möglich zu beginnen und sich ausgiebig mit den Themen Geldanlage, Renten und Finanzen auseinanderzusetzen. Horizon65 ist in der Lage dabei behilflich zu sein. Wir können nicht versprechen, die Rente mit 60 auf jeden Fall möglich zu machen, aber wir können dir den richtigen Weg zeigen und dir alle Mittel geben, die braucht um ihn zu beschreiten.

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