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Diese Entscheidung liegt grundsätzlich beim Verkäufer. Dieser kann die Immobilie an den veräußern, den er bevorzugt. Eine Ausnahme gibt es aber, wenn ein sogenanntes Vorkaufsrecht vorliegt. Sollte dies der Fall sein, muss die Immobile zuerst dessen Inhaber angeboten werden. Erst nachdem dieser ablehnt, darf der Verkauf an andere Interessenten erfolgen.
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