Was zählt zum Hinzuverdienst bei Rente?

Folgende Einkunftsarten gelten bei der Deutschen Rentenversicherung als Hinzuverdienst:
Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn, etwa durch Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder aus der Land- und Forstwirtschaft sowie vergleichbare Einkünfte, wie etwa Vorruhestandsgeld.
Beziehst Du eine Rente wegen Erwerbsminderung, können unter Umständen auch Krankengeld und Übergangsgeld als Hinzuverdienst angesehen werden.
Kein Hinzuverdienst sind dagegen Renten aus der GRV, Betriebsrenten oder Beamtenpensionen sowie Einkünfte aus einer Beschäftigung vor Rentenbeginn.

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