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Hierfür musste man zum einen bis 1953 geboren sein und zudem 45 Pflichtbeitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können. Die letzten Rentner für diese dies zutraf sind 2020 in Rente.
Eine Ausnahme hier ist die Rente für langjährig beschäftigte im Bergbau. Diese haben Anspruch auf eine volle Rentenleistung ab dem 62. Lebensjahr und können somit noch ein Jahr vor dem 63. Lebensjahr in Rente gehen, und das ohne Abschläge.
Wer mit 63 in Rente gehen möchte, sollte auf Grund der Abschläge daher zwingend eine ausreichend hohe private Altersvorsorge aufbauen. Hierbei ist zu beachten, dass durch das frühere Abrufen diese privaten Leistung niedriger ausfällt als mit 67 da sich das Kapital kürzere Zeit lang verzinst.
Bei Horizon65 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rentenlücke in der gesetzliche Rente zu verkleinern, um Geld im Rentenalter zur Verfügung zu haben.
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