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Damit Du als Beamter in Rente gehen kannst, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Du musst minimal fünf Dienstjahre als Beamter geleistet haben.
2. Die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren muss erreicht sein
3. Bei den Vollzugsbeamten in der Justiz, bei Polizei oder Feuerwehr gilt eine besondere Altersgrenze – in der Regel das Erreichen des 60. Lebensjahres.
4. Ab dem 63. Lebensjahr kannst Du auf eigenen Antrag in den Ruhestand gehen.
5. Mit einer Schwerbehinderung kannst Du bereits ab dem 60. Lebensjahr eine Pension beziehen.
6. Bei Dir wird eine dauernde Dienstunfähigkeit (ohne grobes Verschulden) festgestellt, dann kannst Du vorzeitig die Pension beziehen.
7. Dein Dienstherr versetzt Dich in den einstweiligen Ruhestand.
Bei Horizon65 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rentenlücke in der gesetzliche Rente zu verkleinern, um Geld im Rentenalter zur Verfügung zu haben.
Mit unserer mobilen App können Sie überprüfen, wie groß Ihre Rentenlücke ist, um diese zu schließen. Unsere mobile App deckt auch andere Anlagen wie Immobilien, Betriebsrenten und Edelmetalle ab.
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