Mit Schwerbehinderung früher in Rente?

Schwerbehinderte dürfen grundsätzlich früher als andere Versicherte in Rente gehen. Voraussetzung ist aber ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Beispielsweise dürfen schwerbehinderte Versicherte, die ab 1954 geboren wurden, mit 63 Jahren und acht Monaten ohne Rentenkürzung in Altersrente gehen.

Bei Horizon65 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rentenlücke in der gesetzliche Rente zu verkleinern, um Geld im Rentenalter zur Verfügung zu haben.

 

Mit unserer mobilen App können Sie überprüfen, wie groß Ihre Rentenlücke ist, um diese zu schließen. Unsere mobile App deckt auch andere Anlagen wie Immobilien, Betriebsrenten und Edelmetalle ab.

 

Wenn Sie ein wirklich individuelles Angebot wünschen, können Sie sich auch direkt mit unseren Experten in Verbindung setzen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Rentenlücke zu schließen.

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