Kann man mit EM Rente auswandern?

Ja, man kann mit der EM Rente auswandern, allerdings kann die Rentenhöhe unter Umständen gekürzt werden. Ohne Kürzungen ist eine Auswanderung ins EU-Ausland möglich. Auch in EWR-Ländern (Liechtenstein, Island oder Norwegen) oder Abkommensstaaten, etwa Schweiz, Israel, Marokko oder Tunesien, kann eine Rentenzahlung bei voller Erwerbsminderung weiter gezahlt werden. In anderen Ländern kann es rentenkürzungen geben. In diesem Fall bitte bei der deutschen Rentenversicherung frühzeitig genauer informieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Erwerbsminderungsrente oft nur eine begrenzte Absicherung bietet und die Höhe der Leistungen möglicherweise nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine BU-Versicherung kann eine zusätzliche Schutzmaßnahme sein, um finanzielle Lücken im Falle der Berufsunfähigkeit zu schließen.

 

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