Durch Private Altersvorsorge Steuern sparen

Kann ich durch eine Private Altersvorsorge Steuern sparen? Eine gute Frage, die sich zwar mit Ja beantworten lässt, aber weitere Erklärungen benötigt. Bei den Steuern ist nämlich nicht nur das Einzahlen in die Altersvorsorge zu beachten, sondern auch die Auszahlung, denn hier muss man besonders aufpassen. Was ist Private Altersvorsorge? Der Begriff Private Altersvorsorge ist […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

02. Mai 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Durch Private Altersvorsorge Steuern sparen

Kann ich durch eine Private Altersvorsorge Steuern sparen? Eine gute Frage, die sich zwar mit Ja beantworten lässt, aber weitere Erklärungen benötigt. Bei den Steuern ist nämlich nicht nur das Einzahlen in die Altersvorsorge zu beachten, sondern auch die Auszahlung, denn hier muss man besonders aufpassen.

Was ist Private Altersvorsorge?

Der Begriff Private Altersvorsorge ist von der Bedeutung her etwas ungenau. Häufig wird er verwendet, um jede Form der Ruhestandvorsorge neben der staatlichen Rente zu beschreiben. Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung würden in diesem Fall dazu gehören, obwohl sie staatlich gefördert werden und eine Reihe an Vorgaben beachten müssen.

Verwendet man dagegen die enge Definition, bezieht er sich ausschließlich auf rein privatwirtschaftliche Rentenverträge und Geldanlagen. Bei diesen wird eine Abmachung zwischen Anleger und Finanzinstituten geschlossen, ohne staatliche Stellen einzubinden. Eine derartige Altersvorsorge ist bei den möglichen Optionen und Rahmenbedingungen weitaus variantenreicher und flexibler. Dafür werden sie aber aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen finanziert und nicht steuerlich gefördert.

Private Altersvorsorge Steuern: Einzahlung und Auszahlung

Weniger eine Ersparnis als ein Ausgleich, ist die steuerliche Behandlung der privaten Altersvorsorge bei der Auszahlung. Es relativiert das Hauptargument für die geförderten Renten und rückt die Perspektive gerade.

Jede Altersvorsorge hat zwei Phasen; zuerst Einzahlungs- und Ansparphase, sowie im Alter die Auszahlungsphase. In der ersteren wird das Geld investiert und angelegt, in der zweiten wird Investitionen aufgelöst und der Ertrag ausgezahlt.

Staatliche und staatlich geförderte Renten ermöglichen eine Steuerersparnis bei der Investition. Beim tatsächlichen Nutzen der Altersversorgung verlangen sie jedoch eine Besteuerung der vollständigen Anlagesumme, dem ursprünglichen Kapital und dem erwirtschafteten Ertrag. Die vorangegangene Steuererleichterung war somit nur eine Verschiebung in die Zukunft.

Nettoeinkommen

Bei der privaten Altersversorgung werden Steuern anders gehandhabt. Die ursprüngliche Investition wird aus dem Nettoeinkommen getätigt. Dies bedeutet, dass die Versteuerung dieses Geldes bereits stattgefunden hat und der Staat keine weiteren Ansprüche dieser Art stellt. Auch hier wird ihm erlaubt als Investitionen einen Gewinn zu erwirtschaften und Kapital anzusammeln. Sollte es dann zur Auszahlung kommen, muss nur dieser Ertrag versteuert werden. Die gesammelten Einzahlungen hingegen bleiben weiterhin steuerfrei.

Wie man also sehen kann ist die eigentliche Frage nicht, ob man Steuern sparen kann, sondern wann man sie genau zahlen möchte. Die staatlich geförderten Renten ermöglichen eine größere Investitionssumme in der Einzahlungsphase, schmälern aber durch die nachgelagerte Besteuerung die Auszahlungssumme. Sogar noch vor der Einzahlung muss die private Altersvorsorge Steuern zahlen. Dafür ist die Belastung im Ruhestand, in dem es auf jeden Euro ankommt, geringer. Die Entscheidung liegt auch hier in den Wünschen, Zielen und Planungen des Anlegers begründet.

Private Altersvorsorge Steuern: 12/62 Regel

Es gibt allerdings eine weitere Regelung, welche für die private Altersvorsorge Steuern und Abgabenlast verringert: die 12/62 Regel.

Es handelt sich dabei um eine Vorgabe aus dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), die für Kapital-Lebensversicherungen einen Vorteil bei der Auszahlung festlegt. Sie gilt für fast alle als private Rentenversicherung angebotenen Verträge und verschafft diesen einen weiteren Vorteil gegenüber den staatlich geförderten Renten, als auch anderen Privatinvestitionen.

Sie besagt, dass jeder, der eine private Rentenversicherung für mehr als zwölf Jahre hält und sie nicht vor dem 62. Lebensjahr auflöst, nur einen Teil des Ertrages versteuern muss.

Ersparnis beim Ertragsanteil

Sollte die Summe als Einmalzahlung ausgezahlt werden, ist dieser Anteil 50 % des Gewinns. Bei einer Auszahlung als lebenslange Leibrente wird diese abhängig vom Renteneintrittsalter ebenfalls nur mit dem Ertragsanteil zum individuellen Steuersatz versteuert. Was extrem kompliziert und umständlich klingt, ist eigentlich recht einfach.

Statt wie bei der Einmalzahlung genau zu ermitteln, welcher Anteil der Summe auf Einzahlungen und welcher auf Investitionsgewinn zurückgeht, wird eine Pauschale angenommen. Für die Rente eines 62-Jährigen wird dabei der höchste Satz von 21 % genommen. 79 % der Rente sind damit steuerfrei. Ein Vorteil, der mit steigendem Lebensalter noch weiter anwächst! Alle ein bis zwei Jahre sinkt die Pauschale um einen weiteren Prozentpunkt bis zu einem Mindestsatz von ein Prozent im 97. Lebensjahr (einsehbar im Einkommensteuergesetz (EStG) § 22).

Je nach Erfolg der Anlagestrategie und erwirtschafteten Gewinn, kann auf diese Weise eine Steuerersparnis erreicht werden, welche der staatlich geförderten Rentenversicherungen gleicht oder sie sogar übertrifft!

Bedingung ist dabei der Abschluss einer privaten Rentenversicherung bzw. einer Kapital-Lebensversicherung, die als Rahmenvertrag und Berechnungsgrundlagen dient. Ein geringfügiger Verlust von Flexibilität, um einen erheblichen Steuervorteil zu erhalten.

Altverträge Lebensversicherung

Die eben vorgestellte Regel gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge. Sie wurde 2005 im Zuge einer Gesetzesnovelle eingeführt, um die bis dahin bestehende Regelung abzulösen. Es gibt aber immer noch eine erhebliche Anzahl an Altverträgen, die noch unter das alte Recht fallen.

Wurde die Kapitallebensversicherung vor dem 31.12.2004 abgeschlossen, ist die Auszahlung in voller Höhe steuerfrei. Wer noch über eine solche Versicherung verfügt, sollte sie genauer in Augenschein nehmen und überlegen, ob die zugrunde liegende Anlagestrategie noch Sinn ergibt, oder sich überlebt hat. Bei diesen früheren Verträgen waren Investitionen an den Finanzmärkten, wie etwa in Aktienfonds und ETFs, eher ungewöhnlich und stattdessen eine zugesagte Verzinsung die Regel. Je nach individueller Vertragsgrundlage empfiehlt es sich diese Lebensversicherungen weiter zu besprachen oder ruhig zu stellen und auslaufen zu lassen, um den für Neukunden unerreichbaren Steuervorteil mitzunehmen.

Private Altersvorsorge Steuern: Selbstständige Investitionen

Wem selbst eine private Rentenversicherung zu weit geht, der muss sich vollständig selbst um seine Altersvorsorge kümmern. Grundlegendes Problem dabei ist, dass bei der selbstständigen Geldanlage kein Unterschied nach geplanten Verwendungszweck möglich ist. Ob man eine Dividende mit Mitte 30 für einen Urlaub verwendet oder um mit Mitte 60 in Rente zu gehen, ist aus staatlicher Sicht unerheblich, sie wird auf die gleiche Weise besteuert.

Die Geldanlagen wurden natürlich aus dem Nettoeinkommen bezahlt, womit der Ertragsanteil steuerpflichtig ist. Ob der Ertrag durch wiederkehrende Zahlungen (zum Beispiel Dividenden, Mieten, Zinsen) oder einmalig (etwa durch Verkauf) erzeugt wird, ist unerheblich.

Es gibt aber dennoch einige Wege, um die steuerliche Belastung gering zu halten. Statt Dividendenaktien, kann man in Unternehmen investieren, die ihre Gewinne nicht ausschütten, sondern selbst reinvestiert; Amazon und Tesla sind wohl die berühmtesten Beispiele. Als Investor erzeugt man erst dann steuerpflichtigen Ertrag, wenn man die Aktien verkauft. Bis dahin kann das Unternehmen das Geld hoffentlich gut nutzen und den Kurs stärker in die Höhe treiben.

Ebenfalls aus steuerrechtlicher Sicht hochinteressant sind Immobilie. Ein Großteil der beim Erwerb angefallenen Kosten kann auf unterschiedliche Weise steuerlich geltend gemacht werden. Entweder als Abschreibungen oder als Werbekosten. Bei vermieteten Gebäuden ist es sogar möglich, sämtliche Zinszahlungen an das Baudarlehen von der Steuer abzusetzen. Die Idee eine Immobilie als private Altersvorsorge zu erwerben ist, zumindest aus steuerlicher Sicht, keine schlechte.

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