Beiträge zur privaten Altersvorsorge – das solltest Du wissen

Beiträge zur Altersvorsorge richtig zu planen, ist extrem wichtig. Du solltest also eine Kombination aus gesetzlicher und privater Altersvorsorge nutzen. Die Rürup-Rente kannst Du in der Steuererklärung geltend machen. Auch das Sparen mit der Riester-Rente kannst Du im Jahresabschluss angeben und absetzen. Du möchtest einen entspannten Ruhestand verbringen, ohne finanzielle Sorgen oder Engpässe? Dann ist […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

02. Jun 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Beiträge zur privaten Altersvorsorge – das solltest Du wissen

  • Beiträge zur Altersvorsorge richtig zu planen, ist extrem wichtig.
  • Du solltest also eine Kombination aus gesetzlicher und privater Altersvorsorge nutzen.
  • Die Rürup-Rente kannst Du in der Steuererklärung geltend machen.
  • Auch das Sparen mit der Riester-Rente kannst Du im Jahresabschluss angeben und absetzen.

Du möchtest einen entspannten Ruhestand verbringen, ohne finanzielle Sorgen oder Engpässe? Dann ist es wichtig, dass Du in eine gute Altersvorsorge investierst. Die sollte in der heutigen Zeit nicht allein aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, da die Höhe dieser Rente nicht ausreicht, um Deinen gewohnten Lebensstandard zu finanzieren.

Du solltest also eine Kombination aus gesetzlicher und privater Altersvorsorge nutzen, um Deine Rentenlücke zu minimieren oder komplett zu schließen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, privat vorzusorgen und Kapital anzusparen. Das können zum Beispiel klassische monatliche Beitragszahlungen sein, Immobilienerwerb oder auch das Investment in eine fondsgebundene Altersvorsorge.

Nun stellt sich allerdings die Frage, wie sich diese Zahlungen eigentlich zusammensetzen und noch viel wichtiger: Wie sind die Beiträge für die private Altersvorsorge in der Steuererklärung zu beachten? In unserem Beitrag geben wir Dir einen Überblick.

Sich schon vor Vertragsabschluss gut informieren

Wenn es um die private Altersvorsorge geht, ist es wichtig, dass Du Dich am besten schon vor Abschluss des Versicherungsvertrages umfassend informierst oder fachlich beraten lässt. In der Regel können nämlich dann schon Fragen geklärt werden, die für die Steuer und den Jahresabschluss relevant sind.

Außerdem beeinflussen diese Informationen möglicherweise Deine Wahl, was das Modell der Altersvorsorge betrifft. Sicher würdest Du nämlich eher ein Angebot in Anspruch nehmen, dessen Beiträge für die private Altersvorsorge in der Steuererklärung absetzbar sind. Das bedeutet aber nicht, dass andere Modelle automatisch weniger rentabel sind.

Eine Auseinandersetzung mit diesem Thema und den verschiedenen Vorsorgeangeboten ist aus diesem Grund vor Abschluss durchaus sinnvoll. So investierst Du in die Altersvorsorge, die am besten zu Dir und Deinen Bedürfnissen passt und holst das Beste aus Deiner Rente heraus.

Beiträge zur privaten Altersvorsorge – kannst Du sie von der Steuer absetzen?

Sorgst Du neben der gesetzlichen Rentenversicherung aktiv für Deine Rente vor und investierst in private Vorsorgemodelle? Dann solltest Du Deine Beiträge für die private Altersvorsorge in der Steuererklärung angeben. Allerdings unterscheidet sich mit dem Modell auch die Stelle in Deinem Jahresabschluss, an der Du Deine Investition verbuchen kannst.

Das wichtigste Formular in Bezug auf die Altersvorsorge ist in Deiner Steuererklärung in der Anlage Versorgungsaufwand zu finden. Sparst Du darüber hinaus mit einem Riester-Vertrag, ist auch die Anlage AV für Dich relevant. Wo genau Du das jeweilige Versicherungsmodell aber eintragen musst, erläutern wir Dir im Folgenden.

Die Rürup-Rente absetzen

Investierst Du in die Rürup-Rente, um für Deine Zukunft und den Ruhestand vorzusorgen? Dann fragst Du Dich sicher, ob Du diese Zahlungen auch steuerlich absetzen kannst. Und Du wirst Dich freuen: Die Rürup-Rente kannst Du tatsächlich als Beiträge für die private Altersvorsorge in der Steuererklärung geltend machen.

Verbuchen kannst Du sie als Sonderausgaben bei den Altersvorsorgeaufwendungen in Zeile 8. Seit 2019 kannst Du in diesem Rahmen als Einzelperson bis zu 24.305 Euro geltend machen und als verheiratete Person bis zu 48.610 Euro.
Das Finanzamt erkennt dann 84 Prozent der Summe an. Dabei steigt der Prozentsatz bis zum Jahr 2025 sogar jährlich um 2 Prozent an. Das bedeutet, dass Du 2025 bis zum Höchstbetrag alle Beiträge komplett von der Steuer absetzen kannst.

Die Riester-Rente in der Steuererklärung

Auch das Sparen mit der Riester-Rente kannst Du im Jahresabschluss angeben und absetzen. Das machst Du in der Anlage AV in Zeile 7. Dort informierst Du das Finanzamt darüber, für wie viele Verträge zur Riester-Rente Du staatlich gefördert wirst. Danach gibst Du in Zeile 8 an, wie hoch Deine Beiträge sind. Auch Tilgungszahlungen darfst Du dort verbuchen, die für den Wohn-Riester gedacht sind.

Wichtig fürs Finanzamt ist ebenso die Information, welche Art der Begünstigung Du hast – also mittelbar oder unmittelbar. Des Weiteren musst Du die Zahl der Kinder angeben, für die Du möglicherweise Zulagen bekommst, und deren Geburtsjahre. Um all diese Angaben abgleichen zu können, musst Du natürlich auch die Zertifizierungsnummer Deines Vertrags und den Anbieter angeben.

Die betriebliche Altersvorsorge in der Steuererklärung

Zahlst Du Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung? Dann kannst Du sie nicht in der Steuererklärung geltend machen. Der Grund ist denkbar einfach: Du steuerst Deinen Beitrag aus Deinem Bruttogehalt bei. Dadurch sparst Du ganz automatisch Steuern, die Du im Jahresabschluss nicht noch ein zweites Mal absetzen darfst.

Lebensversicherungen steuerlich absetzen

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, in eine Lebensversicherung zu investieren und damit fürs Alter vorzusorgen. Das kann zum Beispiel eine Risiko-Lebensversicherung sein oder eine Kapitallebensversicherung. Ganz egal, welche Art von Versicherungsvertrag Du abgeschlossen hast: Bis zu einer Höhe von 1900 Euro kannst Du die Beiträge von der Steuer absetzen.

Zu beachten ist allerdings, dass dieser Höchstbetrag alle Versicherungen umfasst, die Du abgeschlossen hast. Bist Du also durch mehrere Modelle versichert, kannst Du die Beitragszahlungen nicht einzeln, sondern nur als Summe absetzen.

Fazit

Die Investition in eine private Altersvorsorge rentiert sich nicht nur mit Blick auf den Ruhestand, sondern auch in der jährlichen Steuererklärung. So kannst Du einige Beiträge nämlich steuerlich geltend machen und so doppelt Geld sparen.

Einzig die betriebliche Altersvorsorge findet keine Beachtung in Deinem Jahresabschluss. Mit Hilfe der Entgeltumwandlung sparst Du nämlich schon beim Einzahlen Steuern, da die Beiträge von Deinem Brutto-Lohn abgezogen werden. Eine doppelte Verbuchung ist also nicht zulässig.

Beiträge zur Rürup-Rente kannst Du hingehen geltend machen. Sie werden zu einen gewissen Prozentsatz vom Finanzamt erstattet. Auch Riester-Verträge werden im Jahresabschluss bedacht und begünstigt. Auch Zulagen für Kinder oder den Wohn-Riester kannst Du dabei angeben. Ebenso sind Lebensversicherungen, die Du als private Altersvorsorge nutzt, bis zu einer Höchstgrenze steuerlich absetzbar.

Bist Du Dir trotz allem unsicher, welche Beiträge für die private Altersvorsorge in der Steuererklärung angegeben werden dürfen? Dann solltest Du einen Fachmann zu Rate ziehen. Der appbasierte Rentenplaner von Horizon65 kann hier gute Dienste leisten. Er berät Dich transparent und individuell, welche Steuern in Deinem Fall anfallen oder abgesetzt werden können. So bekommst Du einen besseren Durchblick und kannst Dich ohne Bauchschmerzen an Deine Steuererklärung setzen.

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