Altersvorsorge Arbeitnehmer: Was muss man wissen?

Welche Form von Altersvorsorge Arbeitnehmer abschließen sollten, wird in erster Linie durch ihre persönlichen Vorlieben bestimmt. Ihnen steht wohl die breiteste Auswahl an Optionen zur Verfügung, die es geben kann. Im Gegensatz zu Freiberuflern und Selbstständigen haben Arbeitnehmer den Vorteil, von der Bundesrepublik Deutschland als das Musterbild des Werktätigen betrachtet zu werden. Fast alle staatlichen […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

02. Mai 2022

Lesezeit: ca. 6 Minuten

Altersvorsorge Arbeitnehmer: Was muss man wissen?

Welche Form von Altersvorsorge Arbeitnehmer abschließen sollten, wird in erster Linie durch ihre persönlichen Vorlieben bestimmt. Ihnen steht wohl die breiteste Auswahl an Optionen zur Verfügung, die es geben kann.

Im Gegensatz zu Freiberuflern und Selbstständigen haben Arbeitnehmer den Vorteil, von der Bundesrepublik Deutschland als das Musterbild des Werktätigen betrachtet zu werden. Fast alle staatlichen Initiativen zur Altersvorsorge wurden mit dem Ziel entworfen, Angestellten und Arbeiter beim Absichern des Ruhestandes zu unterstützen. Vorsorgeprodukte und Rentenformen, die man als Arbeitnehmer nicht nutzen kann, sind selten und sehr speziellen Ausnahmen geschuldet.

Altersvorsorge Arbeitnehmer: Pflichtmitgliedschaft in gesetzlicher Kasse

Wie man jedem Gehaltszettel entnehmen kann, sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Von jedem Bruttogehalt wird der fällige Beitrag noch vor Auszahlung abgezogen und an die zuständige Rentenkasse überwiesen. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber.

Sie soll in erster Linie die Grundsicherung der Arbeitnehmer Ruhestand sicherstellen. Wer eine darüber hinausgehende Altersvorsorge aufbauen möchte, sollte eigentlich auf andere Weise vorbauen. Aus diesem Grund gibt es auch eine Beitragsbemessungsgrenze von 7.050 € monatlich beziehungsweise 84.600 € jährlich. Es wird erwartet, dass wer sie erreicht, genug Einkommen zur Verfügung hat, um eine private oder staatlich geförderte Rentenversicherung zusätzlich abzuschließen.

Die spätere Höhe der Rente hängt direkt von den Beiträgen ab. Der rechnerische Maximalwert ist  2.961,90 Euro brutto Rente. Wobei er nur erreicht werden kann, wenn man 45 Arbeitsjahre lang ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat. Praktisch alle Renten werden daher deutlich unter dieser Summe liegen.

Leistung der staatlichen Rente

Um dem Ziel der Altersabsicherung wirklich gerecht werden zu können, wird die staatliche Rente auch ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt. Um sie zu erhalten, muss man mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben und das 63. Lebensjahr erreichen. Ab diesem Zeitpunkt kann die Rente mit Abschlägen ausgezahlt werden. Wer sie vollständig in Anspruch nehmen möchte, muss bis zum 67. Lebensjahr Geduld haben.

Im Allgemeinen kann man aber ab 63 Jahren mit Abschlägen in Rente gehen oder mit 67 Jahren die volle Regelrente erhalten.

Die Bezeichnung Pflichtversicherte weist bereits darauf hin, dass ein Austritt aus dieser Versicherung eigentlich nicht möglich ist. Ähnlich wie die Krankenversicherung und die staatliche Unfallversicherung zählt sie zu den Sozialkassen und ist auf eine breite Basis an Beitragszahlern angewiesen.

Die größte Gruppe, für die eine Befreiung möglich ist, sind geringfügig entlohnte Beschäftigte, also Jobs auf 450 € Basis. Doch auch sie müssen bei ihrem Arbeitgeber einen Antrag einreichen.

Daneben gibt es noch Angestellte, die bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtungen pflichtversichert sind. Was vor allem bei Rechtsanwälten, Architekten und vor allem Ärzten der Fall ist. Zwar gelten sie als von der Versicherungspflicht befreite, dafür müssen sie aber vergleichbare Beiträge an die betreffenden Versorgungswerke entrichten. Die Unterschiede zwischen diesen und den gesetzlichen Rentenkassen liegen vor allem in der Verwaltung und Durchführung, nicht bei den Leistungen.

Altersvorsorge Arbeitnehmer: Riester

Für die meisten Angestellten und Arbeiter kann die Riester-Rente von Interesse sein, zumindest als zusätzliche Altersvorsorge. Es handelt sich bei ihr um ein Produkt, das auch Bürgern mit einem geringen finanziellen Spielraum den Aufbau einer Ruhestandfinanzierung ermöglichen soll. Um dieses zu bewerkstelligen, kombiniert sie staatliche Zulagen mit Steuerbefreiung.

Wer mindestens 4 % seines Bruttojahreseinkommens in einen Riestervertrag einzahlen, bekommt pro Jahr einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 175 €. Sollte man sich dabei auch noch Kinder kümmern, erhält man weitere Unterstützung von bis zu 300 € pro Jahr und Kind. Bei einer kinderreichen Familie kann auf diese Weise eine erhebliche Extrasumme zusammenkommen.

Alle Zahlungen in die Rente sind daneben auch steuerfrei. Bis zu einer Höhe von 2100 € darf der Beitrag von der Steuer abgesetzt werden (1925 €, wenn man den persönlichen Zuschuss berücksichtigt). Dadurch ist Riester auch für Besserverdienende eine Option.

Beim Investieren hat man eine gewisse Einschränkung, denn es muss mindestens das eingezahlte Kapital garantiert werden. Ein Teil der Summe wird daher sichere Anlagen mit eher geringer Rendite fließen. Darüber hinaus ist man aber in seiner Entscheidung frei und kann, wenn es erwünscht ist, auch in risikoreiche Anlageklassen investieren.

Vorsicht bei Versorgungswerken.

Bedauerlicherweise qualifizieren sich nicht alle Arbeitnehmer für die Riester-Rente. Wer nicht in die gesetzliche Rente einzahlt, sondern von einem Versorgungswerk betreut wird, erhält keine Unterstützung. Der Vertrag selbst darf zwar abgeschlossen werden, doch Zulagen und Steuerbefreiung entfallen beide. Für jemand der davon betroffen ist macht diese Rente nur Sinn, wenn man über einen Ehepartner verfügt der vollständig Riester berechtigt ist. In diesem Falle erhält man als mittelbar Berechtigter zumindest die Zulagen.

Altersvorsorge Arbeitnehmer: Die betriebliche Altersvorsorge

Eine sehr traditionsreiche und speziell für Angestellte erschaffene Form der Rente ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Es handelt sich bei ihr um eine Versorgungsabsprache zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Letzterer ist gesetzlich verpflichtet, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten. Welche Form diese genau annimmt, ist dem Unternehmen allerdings freigestellt. Es kann über die genaue Anlagestrategie der investierten Gelder und den Durchführungsweg bestimmen. Nutznießer des Vertrages ist jedoch der Arbeitnehmer.

Durchführungswege

Es gibt insgesamt fünf unterschiedliche Durchführungswege, die sich erheblich voneinander unterscheiden.

1. Direktzusage: Hierbei sagt das Unternehmen dem Angestellten eine Pension für den Ruhestand zu. Die dafür notwendigen Rücklagen werden von der Firma selbst verwaltet, die Zahlungen später direkt von ehemaligen Arbeitgeber an den Arbeitnehmer geleistet.

2. Unterstützungskasse: Diese ähnelt sehr stark der Direktzusage, allerdings wird die Anlage des Geldes und die spätere Auszahlung eine separate Unterstützungskasse dazwischen geschaltet.

3. Pensionsfonds: Eine noch sehr junge Durchführungsform, bei der es zwar keine garantierte Mindestrente gibt, dafür das Geld aber auch in renditestarke Aktien und andere Wertpapiere investiert werden darf. Die Auszahlung ist nur als Rente möglich.

4. Pensionskasse: Am einfachsten ist es, sich die Pensionskasse als ein vom Arbeitgeber gegründetes Versicherungsunternehmen vorzustellen. Sie ähnelt sehr stark der Direktversicherung.

5. Direktversicherung: Mit großem Abstand ist dies die beliebteste Form der bAV. Der Arbeitgeber schließt mit einem Versicherungsunternehmen einen Vorsorgevertrag, der den Arbeitnehmer als Begünstigten hat. Dieser Vertrag kann auch bei einem Arbeitsplatzwechsel mitgenommen oder vom Angestellten selber bezahlt werden, was diesen Durchführungsweg zum flexibelsten macht.

Beiträge und Investment

Finanziert wird die betriebliche Altersvorsorge in der Regel durch Entgeldumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die bAV eingezahlt.

Bei einer Umwandlung von jährlich bis zu 3.384 Euro (2022), was 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung entspricht, werden nicht nur Steuern, sondern auch Sozialleistungen gespart. Wer darüber hinaus gehen möchte, kann sogar bis zu 8 % der BBG einzahlen, wobei allerdings wieder Zahlungen in die Sozialkassen fällig werden und nur die Steuerersparnis bleibt.

Da der Arbeitgeber durch eine bAV ebenfalls Sozialabgaben spart, muss er einen Zuschuss in Höhe von 15 % des sozialversicherungsfreien Entgelts in die betriebliche Altersvorsorge dazuzahlen.

Wie das Geld genau angelegt wird, hängt vom genauen Vertrag ab. Offiziell darf der Arbeitgeber bestimmen, wo und wie die Investitionen zu tätigen ist. Allerdings wird es in den allermeisten Fällen dem Arbeitnehmer überlassen, diese Entscheidung zu treffen.

Die meisten Anbieter eine Direktversicherung verwenden für sie die gleichen Anlagemöglichkeiten, die für eine Privatrente. Eine feste Verzinsung ist dabei genauso möglich, wie ein Anlegen in ETFs und Aktien.

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