Erhalten Sie per E-Mail einen Download-Link, direkt für Ihr Handy.
Wenn Sie auf den Button klicken, akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
Oft übernehmen Angehörige die Pflege eines bedürftigen Familienmitgliedes und geben dafür teilweise sogar den Beruf auf. Damit das keine negativen Auswirkungen für die eigene Rente hat, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Rentenbeiträge der Pflegeperson.
Dieser Anspruch besteht aber nur, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt. Das ist der Fall, wenn die Pflegeperson keine oder nur eine geringe Vergütung erhält. Zusätzliche Voraussetzungen für einen Rentenanspruch der Pflegeperson sind:
1. Die Pflegeperson wohnt in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der CH.
2. Der medizinischen Dienste der Krankenkasse muss die Pflege als notwendig einstufen.
3. Es besteht ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung und ein 4. Pflegegrad von mindestens 2 wurde festgestellt.
5. Die Pflege nimmt minimal zehn Wochenstunden in Anspruch (zu Hause) und ist auf minimal zwei Wochentage verteilt.
6. Der pflegende Angehörige arbeitet daneben maximal 30 Stunden wöchentlich.
Bei Horizon65 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Rentenlücke in der gesetzliche Rente zu verkleinern, um Geld im Rentenalter zur Verfügung zu haben.
Mit unserer mobilen App können Sie überprüfen, wie groß Ihre Rentenlücke ist, um diese zu schließen. Unsere mobile App deckt auch andere Anlagen wie Immobilien, Betriebsrenten und Edelmetalle ab.
Wenn Sie ein wirklich individuelles Angebot wünschen, können Sie sich auch direkt mit unseren Experten in Verbindung setzen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Rentenlücke zu schließen.
Laden Sie unsere kostenlose App herunter und werden Sie sich Ihrer Möglichkeiten für Ihre finanzielle Zukunft bewusst