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Wenn man die nötige Haltefrist überstanden hat. Bei einer selbstgenutzten Immobilie sind dies 3 Jahre, die auch unterbrochen werden können, während es bei einem vermieteten Objekt 10 Jahre sind. Trotzdem darf man innerhalb von 5 Jahren nicht mehr als 3 Objekte verkaufen, den sonst gilt man als gewerblicher Immobilienhändler.
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