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Sollte der Anbieter eines ETFs bankrottgehen, fällt den jeweiligen Depotbanken die Aufgabe zu die Vermögenswerte der Investoren zu verwalten und an sie zurückzuzahlen. Die investierte Summe zählt zum Sondervermögen und bleibt somit das Eigentum des betreffenden Anlegers. Gläubiger des Anbieters haben keinen Anspruch auf sie.
Bei Horizon65 können wir Ihnen helfen, in ETFs zu investieren und gleichzeitig Ihre Steuerabzüge zu optimieren, damit Sie entweder mehr Netto erhalten oder mehr Geld investieren können, um Ihre Zukunft zu sichern.
Mit unserer mobilen App können Sie überprüfen, ob diese Anlagen für Sie geeignet sind. Unsere mobile App deckt auch andere Anlagen wie Immobilien, Betriebsrenten und Edelmetalle ab.
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