Die private Altersvorsorge kündigen zu können, ist einer der Vorteile einer Altersvorsorge ohne staatliche Hilfe. Wo die betriebliche Altersvorsorge und Riesterrente dem Sparer riesige Hürden und Lasten aufbürden, oder eine Vertragsbeendigung vollkommen unmöglich machen, kann hier eine Kündigung jederzeit erfolgen. Die Flexibilität, die man sich mit dem Verzicht auf Steuererleichterungen erkauft, macht sich bezahlt.
Die Gründe eine private Altersvorsorge kündigen zu wollen sind sehr vielschichtig: Eventuell haben sich die Lebensumstände geändert und es wird für eine andere Sache Kapital benötigt, vielleicht gab es einen Notfall oder man ist einfach unzufrieden mit der bisherigen Entwicklung der Geldanlage. Sie alle sind legitim und müssen für eine vorzeitige Vertragsbeendigung auch nicht genannt werden. Allein die Tatsache, dass man als Kunde das bestehende Arrangement nicht weiter fortsetzen möchte, reicht aus.
Dennoch sollte man sich diesen Schritt gut überlegen. Man schließt eine Altersvorsorge ab, um für den eigenen Ruhestand zu sorgen und eine vorhandene Rentenlücke zu schließen. Ohne sie tun sich diese Probleme wieder auf und müssen zu einem späteren Zeitpunkt erneut geklärt werden. Die Kündigung kann trotz allem die richtige Entscheidung sein, aber man sollte sich bewusst werden, dass ein gelöstes Problem durch sie wieder auftaucht.
In vielen Fällen ist es deshalb sinnvoll, sich mit dem Gedanken an eine Beitragsfreistellung zu beschäftigen. Dabei hört man auf, den ursprünglich vereinbarten Beitrag zu zahlen, lässt den Vertrag an sich aber weiterhin bestehen. Das bereits investierte Geld keine weiter verwendet werden, um Renditen zu erwirtschaften, die wiederum dem Gesamtkapital zugeschlagen werden. Gleichzeitig beseitigt man als Anleger die laufenden Belastungen und schafft sich neuen finanziellen Spielraum. Mögliche Engpässe im Haushaltsbudget können so durchquert werden, ohne auf die Altersabsicherung vollkommen verzichten zu müssen. Zwar ist die Beitragsfreistellung nicht immer geeignet, sie ist aber eine vernünftige Alternative, die man als Anleger kennen sollte.
Die private Altersvorsorge kündigen: ETF-Sparplan
Die wohl freiste Form einer regelmäßigen Altersvorsorge ist ein ETF Sparplan. Durch das wiederkehrende Investieren einer festen Summe in eine Auswahl an ETFs kann man ohne komplizierten Rahmenvertrag in den eigenen Ruhestand investieren und eine ordentliche Rendite erzielen.
Eine Kündigung ist extrem einfach, häufig wird dafür nicht einmal eine E-Mail benötigt. Man logt sich in sein Wertpapierdepot ein und deaktiviert den Sparplan. Bereits erworbene Anteile können ebenso einfach verkauft werden. Sobald dies erfolgt ist, gibt es keine weiteren Verpflichtungen mehr und die Vertragsabwicklung ist vollendet.
Aufpassen muss man hier jedoch, wegen dem möglichen Verkaufsprofit. Wie auch Aktien und andere Wertpapiere, erzeugen ETFs einen Gewinn, der versteuert werden muss. 25 % des Ertrages müssen als Abgeltungssteuer an den Fiskus gezahlt werden. Zwar würde diese Abgabe auch bei der planmäßigen Verwendung als Altersvorsorge anfallen, bei einer vorzeitigen Verwendung verringert sie jedoch die für eine eventuelle Reinvestition vorhandene Summe. Außerdem ist das Kapital welches man durch den Verkauf erzielt unter Umständen zu gering für die gewünschte Verwendung.
Die private Altersvorsorge kündigen: Private Rentenversicherung
Ebenfalls recht problemlos ist die Beendigung und Ausschüttung einer privaten Rentenversicherung. Wer diese private Altersvorsorge kündigen will, muss seinen Entschluss dem ausführenden Finanzinstitut mitteilen. Die Versicherung wird daraufhin aufgelöst und das in ihr vorhandene Kapital ausgezahlt. Aufgrund des administrativen Aufwands dauert dies in der Regel einige Tage.
12/62-Regel
Auch hier ist Vorsicht geboten. Der Ertrag einer privaten Rentenversicherung muss ebenfalls versteuert werden, ein Umstand der hier sogar noch schwerer wiegt als bei einem ETF Sparplan. Denn häufig wird eine Rentenversicherung abgeschlossen, um von der 12/62-Regel zu profitieren. Sie besagt, dass der Ertrag der Versicherung nicht mehr vollständig versteuert werden muss, wenn der Versicherungsnehmer das 62. Lebensjahr vollendet hat und der Vertrag mindestens zwölf Jahre Bestand hatte. Wer diese Regeln erfüllt, muss selbst im schlechtesten Fall nur die Hälfte seines Ertrages versteuern. Seine private Altersvorsorge kündigen zu müssen, kann dadurch zu drastischen Erhöhung der Steuerlast führen.
Kosten
Ein weiteres Problem ist die Kostenstruktur. Um den Vertrag auch für sich selbst von Anfang an profitabel zu machen, verrechnen Versicherungen die Aufwendungen für die Einrichtung einer privaten Rentenversicherung mit den Einzahlungen der ersten Jahre. Bei einer kurzen Laufzeit ist aus diesem Grund die Rendite sehr eingeschränkt. Im Falle eines weniger gut laufenden Investments, ist es sogar möglich weniger zu erhalten, als ursprünglich eingezahlt wurde.
Daneben muss man auch gut darauf achten, ob man sich am tatsächlichen Kapitalwert orientiert oder an der Musterberechnung des Anbieters. Um das eigene Produkt gut darstellen zu können, ist es üblich ihm vorteilhafte Prognosen beizulegen, die auf einer guten Rendite und langer Laufzeit basieren. Wer nun die Altersversorgung kündigt, weicht von diesen Vorgaben ab. Dies kann insbesondere kritisch sein, wenn die Geldanlage im hohen Maß Wertpapiere enthält, die von Schwankungen betroffen sind. Über längere Zeit erlauben Renditen und Risiko einen Ausgleich, wer ihm aber diese Zeit nicht lässt und darüber hinaus das Pech hat in einer Schwächephase zu verkaufen, muss mit erheblichen Verlusten rechnen.
Die private Altersvorsorge kündigen: Lebensversicherung
Selbst wenn sie in letzter Zeit, wegen ihrer geringen Renditen, aus der Mode gekommen ist, so ist die traditionelle Lebensversicherung immer noch prominent genug, um separat behandelt zu werden. Insbesondere weil sie gegenüber ihrer Schwester, der Rentenversicherung, einige Eigenarten hat.
Statt den Vertrag direkt zu kündigen, wird in der Regel ein sogenannter „Rückkauf“ durchgeführt. Der Versicherungsnehmer tritt seine Rechte an das Versicherungsunternehmen ab und erhält hierfür eine finanzielle Kompensation, treffender Weise „Rückkaufswert“ genannt. Dieser kann sich allerdings auch deutlich unter dem eigentlichen Wert der Versicherung befinden, ein Umstand der dringend beachtet werden muss. Allerdings existiert ein Markt speziell für Lebensversicherungen, auf dem diese an dritte Parteien weiterverkauft werden können. Unter Umständen ist auf diese Weise möglich, mit einer größeren Summe aus dem Vertrag herauszukommen.
Kombinationsprodukte
Eine weitere Ebene der Komplexität wird durch das häufige Verbinden von Lebensversicherungen mit anderen Arten der Absicherung erzeugt. Statt nur eine private Altersvorsorge zu sein, enthalten Lebensversicherungen häufig auch Komponenten zur Versorgung der Hinterbliebene, etwa eine Risikolebensversicherung. Es folgen weitere Optionen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Pflegeversicherung, eine Unfallversicherung oder sogar eine Krankenzusatzversicherung.
Bei Kündigung oder Verkauf des Vertrages erlischt auch der Schutz durch diese Zusatzversicherungen. Dies kann ein erhebliches Problem für den Versicherungsnehmer darstellen, wenn sich hierdurch eine Versicherungslücke bildet. Es empfiehlt sich daher sehr, die verschiedenen Versicherungen von vornherein in voneinander getrennten Verträgen zu haben, oder besondere Vorsicht beim Beenden der Lebensversicherung walten zu lassen.
Beleihung
Auf der positiven Seite gibt es dafür einen weiteren Verwendungszweck: Es ist möglich, die Lebensversicherung zu beleihen. Man verwendet den Rückkaufswert als Sicherheit für ein Darlehen und kann dieses frei verwenden. Zwar muss man nun neben den Altersvorsorgebeiträgen jetzt auch Zinsen und Tilgung des Darlehens aufbringen, dieses hat in der Regel aber sehr günstige Konditionen. Da es zu keiner Kündigung kommt, bleibt der Versicherungsschutz und der Anspruch auf Altersleistung bestehen.