Die private Altersvorsorge und die Steuer – Das musst Du beim Sparen fürs Alter wissen
Einen entspannten Ruhestand mit all seinen Vorteilen – das wünscht sich doch jeder von uns. Kein Job mehr, zu dem man verpflichtet ist, um die Miete zahlen zu können. Keine finanziellen Sorgen mehr. Allerdings funktioniert das nur, wenn Du auch eine gute Rente bekommst. Mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein wird das nicht klappen. Um eine private Altersvorsorge kommst Du also nicht herum, wenn Du Deine Rentenlücke schließen möchtest.
Beim Sparen mit privaten Altersvorsorge-Produkten musst Du allerdings eines bedenken: Das Finanzamt sitzt immer am längeren Hebel. Von der Steuer ist die private Altersvorsorge nicht ausgenommen. Auch auf Deine Sparpläne und Geldanlagen musst Du daher oftmals Abgaben zahlen. Es gibt dabei allerdings auch Ausnahmen. Welche das sind, erfährst Du in unserem Beitrag.
Ist die private Altersvorsorge steuerlich absetzbar?
Natürlich fragst Du Dich, ob Du Deine private Altersvorsorge von der Steuer absetzen kannst. Immerhin willst Du das Kapital, das Du fürs Alters ansparst, nicht noch mit dem Finanzamt teilen. Und tatsächlich gibt es hier einige Möglichkeiten, Dein Geld unangetastet in den Sparstrumpf zu stecken. Welche private Altersvorsorge steuerlich absetzbar ist, verraten wir Dir in der folgenden Übersicht.
Mit der privaten Altersvorsorge sparen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, im Rahmen einer privaten Altersvorsorge für den Ruhestand Kapital anzusparen. Das geht zum Beispiel mit einer Risikolebensversicherung oder einer Kapitallebensversicherung. Beide kannst Du in Deiner Einkommensteuererklärung unter Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dabei darf allerdings der jährliche Höchstbetrag von 1900 Euro bei Arbeitnehmern nicht überschritten werden. Bei Selbstständigen liegt die Grenze bei 2800 Euro im Jahr.
Die Riester-Rente steuerlich absetzen
Du hast auch die Chance, eine steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge zu nutzen. Das funktioniert zum Beispiel bei der Riester-Rente. Dieses Produkt ist nämlich nicht nur aufgrund der staatlichen Förderung über Zulagen so attraktiv. Während Du Geld fürs Alter zur Seite legst, kannst Du sogar noch Steuern sparen, indem Du Deine Riester-Rente als Sonderausgaben angibst. Allerdings kannst Du hier maximal 2100 Euro jährlich absetzen.
Hier gibt es allerdings ein Haken. Du kannst diese private Altersvorsorge von der Steuer absetzen, sofern der Sonderausgabenabzug für Dich günstiger ist als die Zulagen, die Du bekommst. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Du Mehrverdiener oder kinderlos bist. Hast Du hingegen Kinder, wirst Du Deine Riester-Rente vermutlich nicht von der Steuer absetzen können.
Mit der Rürup-Rente Steuern sparen
Auch mit der Rürup-Rente kannst Du Deine private Altersvorsorge von der Steuer absetzen. In der Ansparphase wird diese Art der Rentenversicherung nämlich nicht versteuert. Das bedeutet, dass Du Deine Beiträge als Vorsorgeaufwendungen geltend machen kannst – und zwar bis zu einer Höchstgrenze von 25.787 Euro.
Vom Finanzamt werden von dieser Summe ganze 92 Prozent steuermindernd anerkannt. Das bedeutet, dass Du so mehr als 23.000 Euro steuerfrei ansparen und in Deine private Altersvorsorge investieren kannst.
Beruflich bedingte Versicherungen absetzen
Hast Du Dich aus beruflichen Gründen abgesichert und eine Unfallversicherung abgeschlossen, die ausschließlich bei Arbeitsunfällen zur Anwendung kommt? Dann kannst Du auch die von der Steuer absetzen – und das sogar unbegrenzt.
Auch die Arbeitsrechtschutz- oder eine Berufshaftpflichtversicherung kannst Du geltend machen. Das funktioniert ganz einfach im Rahmen der Werbekosten über die Anlage N in Deiner Einkommensteuererklärung.
Fazit
Wie Du siehst, ist die private Altersvorsorge steuerlich absetzbar, wenn Du nur weißt, worauf Du genau achten musst. So kannst Du zum Beispiel die Riester-Rente bis zu einer Höchstgrenze von 2100 Euro jährlich als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Ähnlich verhält es sich mit der Rürup-Rente und Deinen Lebensversicherungen. Auch sie werden in Deiner Einkommenssteuererklärung unter Vorsorgeaufwendungen eingetragen und abgerechnet. Als Werbekosten kannst Du zudem Deine Unfallversicherung für Arbeitsunfälle absetzen.
Um bei Deiner Steuererklärung nichts falsch zu machen, solltest Du trotzdem immer eine fachliche Beratung in Anspruch nehmen. Der App basierte Rentenberater von Horizon65 kann Dir hier helfend zur Seite stehen. Er informiert Dich umfassend und individuell. So weißt Du immer genau, welche Vorsorgemodelle Du steuerlich absetzen kannst und welche Anlage Deiner Einkommensteuererklärung jeweils dafür zuständig ist.