Zuschuss zur Rente – So bekommst Du ihn
Du kannst nicht früh genug damit beginnen, Geld fürs Alter zurückzulegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du dabei sogar von staatlichen Förderungen profitieren.
Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, staatliche Zuschüsse zur Rente zu erhalten. In diesem Beitrag liest Du, welche Voraussetzungen Du erfüllen musst und wie hoch die Zuschüsse sein können.
Staatlicher Zuschuss zur Rente: Die Riester-Rente
Die Riester-Rente kann für Dich eine sehr gute Möglichkeit sein, schon mit kleinen monatlichen Beiträgen etwas für Deine Altersvorsorge zu tun.
Die Basis der staatlichen Förderung besteht aus der Grundzulage pro Förderberechtigtem und der Kinderzulage. Hast Du den Mindestbeitrag von vier Prozent Deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttogehalts eingezahlt, bist Du dazu berechtigt, die vollen Zulagen zu erhalten (siehe Aufzählung). Hast Du weniger eingezahlt, werden die Zulagen gekürzt.
Auch Ehepartner profitieren vom Abschluss eines Vorsorgevertrags, denn auch sie bekommen Anspruch auf die Zulage, sofern sie mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen. Diese Regelung tritt selbst dann in Kraft, wenn sie nicht berufstätig oder aus anderen Gründen nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.
Hast Du bis zu Deinem 25. Lebensjahr einen Riester-Vertrag abgeschlossen, erhältst Du einen Bonus von 200 Euro als Berufseinsteigerbonus.
Das sind die Förderungen, die Du beim Abschluss einer Riester-Rente bekommen kannst:
– Der Sonderausgabenabzug, der sich auf bis zu 2.100 Euro und bei Eheleuten mit einem mittelbar förderberechtigtem Partner auf 2.160 Euro beläuft.
– Eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro.
– Die Kinderzulage pro Kind in Höhe von 185 Euro beziehungsweise 300 Euro für Kinder, die ab 2008 geboren wurden.
– Einmalig 200 Euro als Berufseinsteigerbonus.
Wer ist förderungsberechtigt?
Unmittelbar förderungsberechtigt bist Du, wenn Du Pflichtmitglied in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte, Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten bist. Gehörst Du zu diesen Personengruppen, ist Dein Ehegatte auch automatisch berechtigt, die Förderungen zu erhalten, sofern dieser einen eigenen Vorsorgevertrag abschließt und mindestens 60 Euro im Jahr einzahlt.
Nicht gefördert wirst Du hingegen, wenn:
– Du selbstständig und damit nicht pflichtversichert bist.
– Du geringfügig entlohnt wirst und Dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen.
– Du freiwillig versichert bist.
– Du in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert bist.
– Du Sozialhilfe beziehst.
– Du Student bist.
– das von Dir abgeschlossene Finanzprodukt nicht zertifiziert ist.
Staatliche Zuschüsse zur Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist staatlich gefördert und ermöglicht es Dir, durch regelmäßige Einzahlungen Kapital aufzubauen, das später als Rente ausgezahlt wird. Besonders geeignet ist diese Vorsorgeform für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler.
Bei der Rürup-Rente liegt der Nutzen der Zuschüsse ganz klar bei den Steuervorteilen, denn bis zu 88 Prozent Deiner Einzahlungen kannst Du steuerlich absetzen. Als Single liegt die Grenze der steuerlich absetzbaren Beiträge für Dich bei 24.305 Euro. Bist Du mit Deinem Ehepartner steuerlich gemeinsam veranlagt, verdoppelt sich die Summe auf 48.610 Euro.
Bis zum Jahresende kann sich so eine große Summe ansammeln, die Du dann vom Staat zurückbekommst. Erst mit Beginn der Auszahlungsphase musst Du die Leistungen auch versteuern.
Betriebliche Altersvorsorge
Zusätzlich zu allen Vorsorgemöglichkeiten, die Du im privaten Rahmen treffen kannst, unterstützen viele Unternehmen ihre Angestellten mittlerweile bei der Altersvorsorge mit einer betrieblichen Altersvorsorge. Dabei handelt es sich um eine Direktversicherung, bei der Du einen Teil Deines Bruttogehalts in Vorsorgeleistungen für Deine Rente umwandelst.
Seit 2019 sind die Arbeitgeber sogar verpflichtet, Dich mit 15 Prozent zu unterstützen, indem sie diesen Beitrag dazugeben. Solltest Du den Arbeitgeber wechseln, nimmst Du Deine bereits eingezahlten Beiträge natürlich mit.
Wie Du die staatlichen Zuschüsse zur Rente für Dich nutzen kannst
Staatliche Zuschüsse können sich, wie Du siehst, sehr positiv auf Deine Altersvorsorge auswirken. Der Zuschuss zur Rente von staatlicher Seite bedarf zwar einiger Formalitäten, sollte von Dir aufgrund des Aufwandes aber nicht vernachlässigt werden.
Am Ende liegt es jedoch an Dir, wann Du mit der Altersvorsorge beginnst und für welche Du Dich entscheidest. Solltest Du bei Deiner Planung Unterstützung brauchen, kann Dir der App-basierte Rentenplaner von Horizon65 weiterhelfen. Hier bekommst Du gebündelt die wichtigsten Informationen zur Planung Deiner Altersvorsorge. Und solltest Du einen Ansprechpartner brauchen, stehen Dir unsere Rentenexperten mit Rat und Tat zur Seite.
Es gibt also keine Ausreden mehr, Dich nicht mit Deiner Zukunft zu beschäftigen und Deinen Ruhestand zu planen. Damit Du später wohlverdient die Füße hochlegen kannst – und Dir von jetzt an nicht mehr den Kopf über Deine Altersvorsorge zerbrechen musst.