Nach einem Unfall Rente zu beziehen, ist kein Schicksal, das man sich wünschen sollte. Die Voraussetzungen für eine solche Leistung, unabhängig, ob sie aus einer privaten Unfallversicherung oder von staatlicher Seite kommen, sind schwere und permanente körperliche Schäden. Wer auf sie angewiesen ist, wird in den meisten Fällen nur eine sehr begrenzte Hilfe erfahren, während die meisten Kosten aus der eigenen Tasche beglichen werden müssen.
Wenig hilfreich ist es auch, wie viele Leute die Gefahr eines schweren Unfalls verdrängen und eine Beschäftigung mit dem Thema meiden. Natürlich ist es unangenehm, sich vorzustellen, wie das eigene Leben mit einer Behinderung oder sogar einer Pflegebedürftigkeit aussehen würde. Und die Kosten sind nur sehr schwer abzusehen.
Umso wichtiger ist es, einen Überblick über die vorhandenen Formen und Arten der Unterstützung zu erhalten! Leider kommt es immer wieder vor, dass Betroffene Leistungen, auf die sie ein Anrecht hätten, nicht wahrnehmen oder zu spät gelten machen.
Unfall Rente: Die gesetzliche Unfallversicherung
Viele verlassen sich auf die gesetzliche Unfallversicherung, wenn es um die eigene Absicherung geht. Es handelt sich bei ihr um eine Form von Sozialversicherung, bei der sind die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen als Träger auftreten.
Sie dient der in erster Linie zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Auszubildenden, aber auch von Schülern und Studenten, welche einen berufs- oder ausbildungsbedingten Unfall erleiden. Jedoch fallen Selbstständige nicht unter den Schutz. Der einzelne muss dafür keine speziellen Beiträge leisten, denn diese werden vom Arbeitgeber und dem Staat bezahlt.
Leistungsfall
Die gesetzliche Unfallversicherung wird dann aktiv, wenn ein Unfall am Arbeitsplatz, im Kindergarten, in der Schule oder in der Universität passiert. Auch ein sogenannter „Wegeunfall“ ist abdeckt, da der Weg zur und von der Arbeit ist hier ausdrücklich miteingeschlossen wird. Diese Reglung gilt auch für alle im Homeoffice Beschäftigten, bei denen es ausschlaggebend ist, ob sie zum Zeitpunkt des Unfalls für ihre Arbeit tätig waren.
Wobei es immer extrem wichtig ist, eine Verbindung zur Arbeit oder Ausbildung zu haben. Unfälle in der Freizeit werden generell nicht unterstützt und durch sie entstandene Kosten muss der Betroffene vollständig selber tragen.
Und es sind wirklich nur Unfälle versichert. Also Verletzungen, die auf plötzlichen äußeren Einwirkungen basieren. Wie etwa ein Sturz oder eine Schnittverletzung. Gesundheitsschäden, die ohne äußere Einwirkung entstanden sind, werden nicht mitgetragen. Selbst wenn diese am Arbeitsplatz auftreten. Ein Schlaganfall wäre hier ein klassisches Beispiel.
Was leistet die Unfallversicherung
Es ist zwar möglich durch einen Unfall Rente zu erhalten, die meisten Versicherungsleistungen nehmen jedoch andere Formen an. So werden nach einem Arbeitsunfall die medizinischen Kosten von der Unfallversicherung übernommen. Dies bezieht sich auf die ärztliche Behandlung, die erforderlichen Medikamente und den Aufenthalten im Krankenhaus. Auch der Aufenthalt in einer Reha-Einrichtung sowie Physio- und Psychotherapie werden finanziert.
Der Verdienstausfall durch die Heilung wird ausgeglichen. Ein Verletztengeld kann ausgezahlt werden. Es beträgt 80 Prozent des entgangenen Bruttoentgelts bis zur Höhe des Nettolohns und wird für höchstens 78 Wochen gezahlt. Der Vorteil von ihm ist ein höherer Betrag als das Krankengeld der Krankenkasse, den diese zahlt nur 70 Prozent des Bruttolohns.
Die Kernfrage lautete aber die nach einer Unfallrente, und tatsächlich gibt es diese. Dauert die Heilung mehr als 26 Wochen und liegt eine mindestens 20-prozentige Erwerbsminderung vor, wird von der Versicherung eine Rente ausgezahlt. Deren Höhe berechnet sich aus den bisherigen Einkommen und dem Grad der Beeinträchtigung.
Wie hoch ist die Unfallrente?
Wer eine vollständige Arbeitsunfähigkeit erleidet, was als Minderung der Erwerbsfähigkeit um 100 Prozent bezeichnet wird, erhält die größte mögliche Rente. Sie entspricht zwei Dritteln des letzten Bruttojahresgehalts. Ist die eigene Beeinträchtigung geringer, sinkt auch die Rente dementsprechend. Eine Minderung um 50 Prozent reduziert auch die Rente um die Hälfte, man würde dann nur noch Rente in Höhe von einem Drittel des letzten Jahresverdienstes erhalten.
Unfall Rente: Private Unfallversicherungen
Bedauerlicherweise ereignen sich die meisten und schwersten Unfälle nicht auf der Arbeit, sondern in der Freizeit, in der die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz gewährt. Wer auch hier abgesichert sein will, muss eine private Unfallversicherung abschließen.
Es handelt sich um eine der bekannteren Standard-Versicherungen, die von fast allen Anbietern im Programm geführt wird. Die einzelnen Leistungen werden dabei durch den genauen Vertrag bestimmt. Häufig kann man als Kunde verschiedene Leistungen dazu- oder abwählen. Auch das Erhalten einer lebenslangen Unfallrente ist dabei eine Option!
Neben verschiedenen Leistungen zu Rettung und Heilung, soll sie hauptsächlich bei schweren Unfällen mit permanenten Schäden, den Wiedereinstieg ins Leben finanziell unterstützen.
Gliedertaxe
Art und Höhe der Leistungen dreht sich dabei um das Konzept der Gliedertaxe. Es handelt sich dabei um eine Liste, die angibt, welche Verletzung wie viel Beeinträchtigung nach sich zieht. Das Ergebnis wird als Invalidität angegeben. So führt vollständige Blindheit zu einer Invalidität von 100 %, während der Verlust eines Armes vielleicht nur zu 50 % bewirkt. Dieser Prozentsatz wird dann als Grundlage verwendet, um die Höhe der Leistung zu bestimmen.
Kern der Versicherung, ist in der Regel eine einmalige Zahlung, welche die Umstellungskosten für den Betroffenen decken soll. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, wird sie ab dem ersten 1 % geleistet. Etwas anderes ist es mit der Rente. Sie wird normalerweise nur bei schweren Verletzungen ausgezahlt, die eine Invalidität von 50 % zur Folge haben.
Doch es sollte beachtet werden, dass die verschiedenen Versicherungen erhebliche Spielräume bei der Ausgestaltung ihrer Verträge haben. Man sollte sich auf jeden Fall genau mit ihnen auseinandersetzten und sich nicht scheuen, einen Vergleich durchzuführen. Auch die Hilfe eines ungebundenen Experten kann hier sehr hilfreich sein.
Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr
Es sollte außerdem erwähnt werden, dass eine Unfallversicherung nicht viel kosten muss. Häufig sind sie schon für wenige Euro im Monat zu haben. Wem das auch zu viel ist, kann sich immer noch für eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr entscheiden. Diese werden für eine bestimmte Dauer abgeschlossen und haben etwas höhere Beiträge, dafür erhält man am Ende der Laufzeit auch das gesamte eingezahlte Geld wieder zurück. Mit etwas Glück sogar verzinst!
Unfall Rente: Erwerbsminderungsrente
Sollten die Schäden durch den Unfall besonders heftig ausfallen, kann es auch möglich sein, eine staatliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Voraussetzung ist neben einem sehr langen Heilungsverlauf vor allem die Herabsetzung der allgemeinen Erwerbsfähigkeit. Bei einem Unfall kann dies durch einen Verlust der Bewegungsfähigkeit oder anhaltende Schmerzen erzeugt werden.
Gesundheitszustand und Arbeitszeit
Wie ihr Name es bereits andeutet, erhält man diese Rente, wenn die eigene Fähigkeit zum Erwerb eines Lebensunterhalts deutlich gemindert oder vollständig unmöglich ist. Woher dieser Verlust stammt, ist unwichtig, eine Krankheit kommt genauso infrage wie ein Unfall. Wichtig ist ausschließlich die Einschränkung der eigenen Erwerbsfähigkeit. Ausgedrückt wird diese durch die maximal mögliche Anzahl an Arbeitsstunden pro Tag.
Wer pro Arbeitstag höchstens 6 Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Damit ist das Annehmen einer Teilzeitstelle denkbar und wird auch erwartet. Deshalb ist diese Rente auch geringer, hat aber eine höhere Grenze beim Hinzuverdienst, um diesem Umstand Rechnung zu tragen.
Von einer vollen Erwerbsminderung wird gesprochen, wenn die tägliche Arbeitszeit unter 3 Stunden sinkt. Mit einer derartigen Einschränkung fällt praktisch jede Form von Arbeit aus, die Rente ist deutlich höher, deckelt den jährlich erlaubten Zuverdienst aber auf 6.300 Euro.
Beitragszeiten
Im Gegensatz zur Unfallrente der Unfallversicherungen handelt es bei den Erwerbsminderungsrenten wirklich um Leistungen des Rentensystems. Ähnlich wie die reguläre Altersrente müssen für sie bestimmte Beitragszeiten in der Rentenversicherung erfüllt werden. Dieser Begriff beschreibt Zeiten, in denen man Beiträge in die Rentenkassen eingezahlt hat. Außerdem werden verschiedene andere Lebensabschnitte automatisch als solche gewertet. Wichtig sind insbesondere die Ausbildung und Studium, sowie die ersten zehn Jahre der Kindererziehung und die unentgeltliche Pflege eines Angehörigen.
Um sich für eine Erwerbsminderungsrente zu qualifizieren, muss man eigentlich zwei Bedingungen erfüllen. Zum einen muss man insgesamt 5 Jahre lang als Beitragszahler gegolten haben. Zum anderen sind mindestens 36 Monate als Beitragszahler in den letzten 5 Jahren nachzuweisen.
Bei einem Unfall wird jedoch eine Ausnahme gemacht! Sie wird gezahlt, solange man beim Zeitpunkt des Unfalls in der Rentenversicherung pflichtversichert war. Was gerade für Berufsanfänger eine enorme Erleichterung darstellt.
Die Höhe
Wie bei allen Leistungen der Rentenkasse basiert die Höhe auf den angesammelten Rentenansprüchen. Je mehr man eingezahlt hat, umso mehr erhält man aus ihr heraus. Es besteht somit ein enger Zusammenhang zwischen der Versorgungsleistung und dem in der Vergangenheit erhaltenen Gehalt. Gerade bei Geringverdienern und Menschen mit abweichender Erwerbsbiografie, wie Selbstständige oder Hausfrauen, besteht somit eine große Gefahr nur sehr mangelhafte Leistungen zu erhalten.
Der nach einem Unfall als Rente mögliche Betrag sollte sich eigentlich in der Renteninformation finden. Will man eine Faustformel haben, so ist es in den meisten Fällen möglich 30 % der momentanen Altersrente als ungefähre Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente zu veranschlagen. Eine teilweise, ist nur halb so hoch.
Dauer der Rente
Nach erfolgtem Antrag gilt die Rente für maximal 3 Jahre. Sollte innerhalb dieser Frist keine Heilung erfolgt sein, darf sie bis zu zweimal verlängert werden. Sollten diese 9 Jahren nicht ausreichen die Gesundheit wieder herzustellen, gilt eine Erholung als unmöglich und eine zeitlich unbegrenzte Rente tritt in Kraft. Sie erhält man, bis man alt genug ist, die normale Rente zu erhalten.
Erwerbsminderung ist nicht Berufsunfähig
Es ist extrem wichtig darauf hinzuweisen, dass ein Unterschied zwischen Erwerbsfähigkeit und der Ausübung des eigentlichen Berufes besteht. Die maximal leistbare Arbeitszeit bezieht sich wirklich auf jede Art von Arbeit, nicht nur den tatsächlichen Beruf. Sollte man nur für irgendeine Tätigkeit geeignet sein, entfällt die Erwerbsminderung
Unfall Rente: Die Berufsunfähigkeitsrente
Um die Pflicht zur Arbeit in einem schlechteren Arbeitsverhältnis zu vermeiden und das eigene Einkommen auch nach einem Unfall zu schützen, führt an einer Berufsunfähigkeitsversicherung fast kein Weg vorbei.
Dies ist eine private Versicherung ohne staatliche Beteiligung. Solange der Schutz besteht, haftet die Versicherung für die eigene Arbeitsfähigkeit. Sollte nun die Ausübung des gewählten Berufes aus medizinischen Gründen nicht mehr möglich sein, erhält man vom Anbieter eine Rente in vorher vereinbarter Höhe, welche die Zeit bis zum eigentlichen Ruhestand abdeckt.
Berufsbindung und vereinbarte Höhe
Die Berufsbindung ist der beste Vorzug gegenüber der staatlichen Alternative. Es wird in modernen Verträgen ausschließlich der wirklich ausgeübte Beruf untersucht. Wender muss man eine weitere Beeinträchtigung der Gesundheit nachweisen, noch ist man gezwungen eine andere Beschäftigung zu suchen. Ist der eigene Beruf unmöglich, erhält man die Rente.
Fast ebenso wichtig ist die Unabhängigkeit von der Rentenkasse. Eine Erwerbsminderungsrente orientiert sich ja an den Rentenansprüchen, was sie insbesondere für junge Arbeitnehmer fast nutzlos macht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen hat die erlaubte Rente bereits im Vertrag festgelegt. Wer das Unglück hat, schon früh durch Krankheit oder Unfall auf Rente angewiesen zu sein, erhält hier zumindest eine, mit der man den Lebensunterhalt auch tatsächlich bestreiten kann.
Vertragsbedingungen
Allerdings sollte man bei den genauen Vertragsbedingungen vorsichtig sein. Auch wenn sich der Standard der Verträge in den letzten Jahren stark verbessert hat, gibt es leider immer noch Anbieter, die weniger gute Bedingungen anbieten oder „Spar Tarife“ im Programm haben, die den Kunden benachteiligen. Es lohnt sich hier besonders aufmerksam bei den einzelnen Angeboten zu sein und die sorgsam miteinander zu vergleichen. Am besten mit der Unterstützung eines unabhängigen Beraters, der einem bei der Orientierung im nicht immer einfach zu verstehenden Vertragswerk hilft.