Für die eigene Rente Steuervorteile zu sichern, ist ein wichtiger Teil der Altersvorsorge. Die Abgaben an den Staat sind eine der größten Belastungen für das eigene Einkommen. Je nach Steuerklasse können sie fast bis zur Hälfte des Einkommens reichen! Probleme kann dies sowohl bei der Einzahlung als auch beim Nutzen der Altersversorgung bereiten. Für den Aufbau einer guten Rente ist es notwendig Geld zu investieren und eine ordentliche Rendite zu erwirtschaften, die wiederum in den Kapitalstock fließen kann. Wenn jede diese Zahlungen durch die Abgeltungsteuer von 25 % reduziert wird, ist dies ein harter Schlag gegen den Gesamtertrag.
Schaft man es zum Ruhestand, wird man mit der Rentenlücke konfrontiert. Der gewohnte Lebensstandard richtet sich nach dem letzten Gehalt und die durch ihn erzeugten Kosten mit der eigenen Rente zu begleichen ist nicht leicht. Viele Rentner müssen sich einschränken und auf jeden Euro achten. Für die Rente Steuervorteile zu nutzen stellt mehr eine Notwendigkeit als einen Bonus dar. Darum soll hier kurz vorgestellt werden, wie die Abgaben Situation im Alter aussieht und welche Gelegenheiten es bei der Einsparung gibt.
Rente Steuervorteile: Die Steuer beim Rentenbezug
Steuern sind unvermeidlich und sind für jeden eine Belastung und ein Ärgernis. Sie sind dadurch aber allen Bürgern bereits auf das engste vertraut und bilden ein bekanntes Thema und Problem ab. Wie stark der einzelne von ihnen betroffen ist, hängt neben den eigenen Aufwendungen vor allem vom Gehalt ab. Geringverdiener zahlen wegen der progressiven Steuer weniger als Gutverdiener. Für die gesetzliche Rente ist der Umgang dennoch etwas ungewohnt, den über Jahrzehnte hinweg war die Altersrente steuerfrei.
2005: Als die Rente steuerpflichtig wurde
Die heute geltende Steuerpflicht geht auf die Reformen um das Jahr 2005 zurück. Um die Altersarmut zu reduzieren, wurden verschiedene Schritte unternommen, um die Bürger zu privaten Altersvorsorge zu ermutigen und ihre Abhängigkeit von den gesetzlichen Rentenkassen zu reduzieren. Die Erschaffung der Basisrente (Rürup) und der Riester-Rente war Teil dieses Vorganges.
Die neuen staatlich geförderten Rentenversicherungen sollten steuerfrei bespart werden. Dies setzte aber aus Gründen der Steuergerechtigkeit voraus, dass sie beim Beziehen nachbesteuert werden. Was wiederum ein Nachteil gegenüber der staatlichen Rente gewesen wäre. Die Lösung war es für die Rente Steuervorteile zu streichen und sie dem Finanzamt zu unterwerfen.
Rentenfreibetrag
Um den Aufruhr und Widerstand gegen diesen Schritt zu verringern, wurde beschlossen, die Steuerpflicht nicht auf einen Schlag einzuführen, sondern über mehrere Jahrzehnte zu verteilen. 2005 wurden alle existierenden Renten zu 50 % pflichtig. Die anderen 50 % wurden als Rentenfreibetrag weiterhin unbesteuert gelassen. In den folgenden 15 Jahren sank er um jeweils 2 % pro Jahr. 2020 waren somit nur 20 % der Rente steuerfrei. Es ist vorgesehen, ihn für jedes Jahr um 1 % weiter nach unten gehen zu lassen, bis die Rente 2040 vollständige steuerpflichtig sein wird.
Rente Steuervorteile: Steuervorteile bei der Einzahlung
Die erste Gelegenheit Steuervorteile zu nutzen ist bei der Einzahlung. Die Änderungen von 2005 haben einige Optionen geschaffen, die es ermöglichen, eine eigene Versorgung für den Ruhestand aufzubauen. Welcher Rahmenvertrag für jemanden geeignet ist, muss man durch seine eigenen Ziele und Interessen selbst herausfinden. Doch durch die Kombination von Produkt, Anbieter und Vertragsbedingungen sollte fast alle möglichen Umstände berücksichtigt werden.
Freiwillige und Sonderzahlungen
Es ist zwar nicht die eigentliche Intention für die erfolgten Reformen und widerspricht ihr sogar. Doch wer es wirklich möchte, kann freiwillige und Sonderzahlungen in die gesetzlichen Rentenkassen leisten. Dadurch erwirbt man Ansprüche auf eine höhere Rente im Alter. Es ist kein sonderlich gutes Vorgehen, dann man verschärft die eigene Abhängigkeit vom Rentensystem. Jedoch können die Zahlungen in der Steuererklärung gelten gemacht werden und eine Aufzählung ohne sie wäre unvollständig. Den besten Nutzen bieten sie wohl Selbstständigen und anderen nicht Pflichtversicherten. Sie können durch diese Zahlungen den Anspruch auf Erwerbsminderung-Rente aufrechterhalten. Ansonsten gibt es aber bessere Alternativen.
Basisrente
Als Ergänzung und Ersatz für die gesetzliche Rente bietet sich die Basisrente an. Bei ihr dürfen bis zu 20000 € pro Jahr steuerfrei in den Rentenvertrag eingezahlt werden. Ziel ist es, ein ausreichendes Vermögen anzusammeln, um im Alter eine kapitalgedeckte Rente lebenslang beziehen zu können. Die Beiträge werden nach den Wünschen des Sparers angelegt und die Profite reinvestiert, was ein exponentielles Wachstum möglich macht. Sie ist insbesondere bei Selbständigen und Besserverdienenden beliebt.
Betriebliche Altersvorsorge
Eine sehr traditionsreiche und für die meisten Angestellten und Arbeiter nutzbare Rentenversicherung ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Wie sie exakt abläuft, wird durch den Durchführungsweg bestimmt. Es ist im Prinzip eine Versorgungszusage seitens des Arbeitgebers, bei der ein Teil des Bruttogehalts nicht ausgezahlt und versteuert wird, sondern direkt in eine Altersvorsorge fließt.
Riester
Wer nur ein geringes Einkommen hat oder eine sehr kinderreiche Familie besitzt, kann durch einen Riestervertrag Steuern sparen. Bei ihm verbindet sich staatliche Zulagen mit einer Steuerbefreiung der Beiträge. Durch diese Verbindung werden die eher geringen Steuerersparnisse für Geringverdiener aufgefangen und auch ihnen der Aufbau einer eigenen Rente ermöglicht.
Immobilien
Nicht nur spezielle Rahmenverträge zur Altersvorsorge können bei der Steueroptimierung hilfreich sein. Die einzelnen Anlageklassen unterscheiden sich erheblich im steuerrechtlichen Umgang. Wem es wirklich um eine fiskalische Entlastung geht, kann sich Immobilien als Investition zuwenden. Eine ganze Reihe an Kosten und Aufwendungen dürfen als Werbekosten und Abschreibungen in der Steuererklärung angegeben werden. Bei vermieteten Wohnungen ist es sogar erlaubt, die Zinszahlungen für das beim Erwerb verwendete Darlehen vollständig gelten zu machen. Eine steuerliche Förderung, mit der andere Anlagen nicht mithalten können.
Rente Steuervorteile: Auszahlung
Wie man sehen kann, gibt es eine große Auswahl für die Rente Steuervorteile bei der Einzahlung zu bekommen. Leider sieht es bei der Auszahlung nicht so gut aus. Für Besserverdiener ist eine eigenständige Investition mit einer 25 % Abgeltungssteuer häufig besser als spezielle Produkte, die den persönlichen Steuersatz verwenden. Dennoch gibt es eine, für alle verwendbare, Art, die Steuer auch im Alter zu reduzieren: Eine private Rentenversicherung.
12/62-Regel
Es handelt sich bei ihr um einen Anlage- und Rentenvertrag zwischen Sparer und Finanzinstitut. Sie wird durch bereits versteuertes Geld finanziert und muss im Gegenzug bei den Auszahlungen nur mit dem Gewinn versteuert werden. Diese Summe kann jedoch durch die 12/62-Regel weiter verringert werden. Wer einen Vertrag seit mehr als 12 Jahren laufen lässt und den 62. Geburtstag erreicht, darf bei den Auszahlungen den persönlichen Steuersatz für die Hälfte des Gewinns verwenden. Ein Vorteil von zumindest einigen Prozentpunkten.
Wer sich sogar für eine Zahlung als lebenslange Rente entscheidet, muss nur nach einer Tabelle aus § 22 EStG (Einkommensteuergesetz), Steuern zahlen. Diese gibt an, welchem Prozentsatz der Rente als Ertragsanteil zählt. Bereits mit 60 Lebensjahren liegt dieser nur noch bei 20 %. Auf diese Weise lassen sich für die Rente Steuervorteile in erheblicher Höhe verwirklichen.