Die Verbindung Rente Steuersatz und sonstige Abgaben spiegelt eigentlich die Verhältnisse in der Berufstätigkeit wider. Wer beim Einkommen den Grundfreibetrag von 9.984 € überschreitet, wird steuerpflichtig. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 % und steigt sukzessive bis zur Höhe des Spitzensteuersatzes von 45 % an. Allerdings greift dieser bei Alleinstehende erst ab einem Jahreseinkommen von rund 260.000 €. Jedoch können die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag noch hinzukommen.
Rente Steuersatz: Muss für die Rente Steuer gezahlt werden?
Auch wenn es Jahrzehnte lang anders war, muss in der heutigen Zeit auf die Rente Steuer gezahlt werden. Eine Situation, die vielen Bürgern nicht bewusst ist, obwohl diese Änderung bereits 2005 erfolgte. Recht viele denken, die Rente wäre Abgaben befreit und vollständig für die Lebenskosten nutzbar. Eine Missinformation, die in Bezug auf den Ruhestand und die Rentenlücke, wenn es um jeden Euro geht, schlimme Auswirkungen haben kann.
Der Ursprung dieser Vorstellung lässt sich nicht genau bestimmen und dürfte aus verschiedenen Quellen stammen. Neben Erinnerungen an die Zeit vor 2005, hoffnungslos veralteten Ratgebern und mangelndem Interesse, dürfte vor allem die Vermengung von Rente und Sozialhilfe einer der Hauptgründe. Viele Leute wissen nicht, wie stark und deutlich die Leistungen der Rentenversicherung von den staatlichen Hilfeleistungen abgegrenzt werden. Einen ähnlichen Irrtum sehen wir auch beim Glauben an eine Mindestrente. Doch dies ist eine falsche Annahme. Die Rente basiert auf den erworben Rentenanwartschaften und wird wie ein Gehalt behandelt. Daher gilt für die Rente der Steuersatz wie für die persönliche Einkommensteuer.
Unbeschränkte Steuerpflicht
Der Ursprung der Steuerpflicht liegt im Jahr 2005, genauer gesagt bei den Reformen der Altersvorsorge. Schon in den Jahren davor hatte sich abgezeichnet, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Schwierigkeiten geraten war. Insbesondere der demografische Wandel erschwerte die Finanzierung des Umlageverfahrens und es wuchs die Gefahr einer weit verbreiteten Altersarmut. Anstatt einen grundlegenden Systemwechsel zu veranlassen, entschied sich die Politik für den Ausbau der privaten Altersvorsorge. Nicht, um das bestehende System zu ersetzen, sondern als Ergänzung und als Alternative Lösung.
Rente Steuersatz: Private Renten und neue Steuern
Die Erschaffung einer ganzen Reihe an Renten-Produkten fällt in diese Zeit, die Rürup- und Riester-Rente zählen dazu. Außerdem wurden bereits bestehende Optionen wie die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die private Lebensversicherung ausgebaut und auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Dies sollte ihre Sicherheit und Bekanntheit erhöhen, während sie zugleich stärker in das Gesamtkonzept eingebettet werden sollten.
Ein Problem mit der Steuergerechtigkeit
Eine große Frage war nun, welche Anreize man den Bürgern zur Nutzung dieser Angebote geben könnte. Es war klar, dass eine Steuerersparnis der einfachste und zuverlässigste Weg der Förderung sein würde. Doch dies hätte ein unter den alten Regeln einen Konflikt mit dem Konzept der Steuergerechtigkeit bedeutet. Diese besagt, dass alles Einkommen einer Person mindestens einmal an den Fiskus gemeldet werden muss. Was für die neuen Produkte eine Steuerpflicht im Alter bedeutet hätte, um sie beim Einzahlen fördern zu können.
Sie wären somit weitaus weniger attraktiv gewesen als die steuerfreie gesetzliche Rente, was die gesamte Reform konterkariert hätte. Der Staat entschloss sich daher, die Rente steuerpflichtig zu machen und für die neuen Rentenprodukte eine nachgelagerte Besteuerung einzuführen.
Was ist eine Nachgelagerte Besteuerung?
Sämtliche steuer geförderten Arten der Rente werden nun gleichbehandelt, die freiwilligen Zahlung in die Rentenkasse genauso wie Rürup und Riester. Solange man noch mit dem Aufbau der Altersversorgung beschäftigt ist, darf man die Aufwendungen steuerliche gelten machen und wird auf diese Weise vom Staat beim Anlegen unterstützt. Allerdings wird als Ausgleiche die gesamte Summe bei der Auszahlung der Rente als steuerpflichtiges Einkommen angesehen und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Rente Steuersatz: Den Steuersatz Rente berechnen
Der persönliche Steuersatz wird ermittelt, indem alle steuerpflichtigen Einkommen zusammenaddiert addiert werden und deren Gesamtergebnis mit der Steuertabelle verglichen wird. Höhere Beträge bedeuten aufgrund der progressiven Steuersätze auch einen höheren Prozentsatz an zu zahlenden Steuern. Neben der Rente fließen insbesondere Sparzinsen in die Berechnung ein, aber auch ein eventuelles Nebeneinkommen muss hier aufgezählt werden, ebenso wie Erträge eines vielleicht noch bestehenden Geschäfts. Die einzelnen Grenzbeträge und Steuersätze entsprechen denen für Arbeitnehmer und deren Lohn. Insgesamt beträgt die Einkommenssteuer zwischen 14 % und 45 % des geschätzten Betrags.
Die Abgeltungssteuer
Wichtigste Ausnahme von diesem Vorgehen ist die Abgeltungsteuer. Sie greift bei den meisten selbst gehaltenen Investitionen wie Aktien, Bonds und ETFs. Erzielen diese Anlagen einen Gewinn, durch Veräußerung oder Dividendenzahlung, wird der Gewinn automatisch mit 25 % besteuert. Der tatsächliche persönliche Steuersatz wird weder für sie herangezogen, noch erhöhen die „abgegoltenen“ Einkünfte ihrerseits den Steuersatz. Besonders interessant ist dies natürlich für alle, deren persönlicher Steuersatz über 25 % liegt, da dies für sie eine sehr gute Sparmöglichkeit darstellt.
Rente Steuersatz: Rentenfreibetrag
Es gibt aber Sonderregeln und spezielle Vergünstigungen, welche unter Umständen deutliche Auswirkung auf die Höhe der Steuer haben können. Der Rentenfreibetrag ist eine davon. Zwar ist seine Bedeutung massiv am Abnehmen, jedoch wird er noch einige Jahre vorhanden sein und kann für die Tragfähigkeit einer Rente ermöglichen oder verhindern.
Ursprung des Rentenfreibetrags
Wie man sich vorstellen kann, war die plötzliche Einführung einer Steuerpflicht auf die Rente ein großer Schock für alle bereits bestehenden Rentner. Denn diese hatten mit einer steuerfreien Rente gerechnet und diese als Grundlage für den eignen Ruhestand eingeplant. Um ihnen nicht zu viel aufzubürden, und den Widerstand gegen die Einführung zu verringern, führte man den Rentenfreibetrag ein.
2005 betrug dieser 50 %. Dies bedeutete, dass schon bestehenden Renten nur zu 50 % steuerpflichtig wurden. Der Rentenfreibetrag ist somit eine Form der Steuerbefreiung. Da das langfristige Ziel selbstverständlich eine allgemeine Steuerpflicht für die gesamte Rente ist, sinkt er aber mit jedem weiteren Jahr etwas weiter ab. In den folgenden 15 Jahren um 2 % pro Jahr. Der steuerpflichtige Anteil an der Rente nahm immer weiter zu.
2020 waren nur noch 20 % der Rente steuerfrei. Danach ist das weitere absinken etwas langsamer. Die neue Rate ist 1 % pro Jahr. Bei einer Rente, deren Beginn ins Jahr 2022 fällt, wären noch 18 % Gesamtsumme steuerfrei.
2040 wird auf diese Weise der gesamte Rentenfreibetrag aufgebraucht sein. Er ist daher in erster Linie für Personen relevant, die kurz vor der Rente stehen. Aber selbst jetzt ist seine Bedeutung viel geringer als noch vor zehn Jahren.
Rente Steuersatz: Der Grundfreibetrag, oder „Wieviel Rente darf ich haben ohne Steuern zu zahlen“?
Für die Berechnung der wirklich fälligen Rente ist auch der Grundfreibetrag von Bedeutung. Er bestimmt zwar nicht direkt den Steuersatz, allerdings legt er fest, ab welchem Einkommen überhaupt Steuer zu entrichten ist. Seine genaue Höhe wird von staatlicher Seite regelmäßig, meist in ein oder zwei Jahres Rhythmus, festgelegt. Wobei die Sozialhilfe als Richtwert genommen wird. 2022 lag der Grundfreibetrag bei 9.984 € für Alleinstehende und 19.968 Euro für Verheiratete. Ein leichtes Wachstum zum Vorjahr, als er noch bei 9.744 Euro sowie 19.488 Euro lag. Er soll allen Rentner das Existenzminimum garantieren und stellt alle Summen, die unter ihm liegen, von der Besteuerung frei.
Auswirkungen, wenn man Steuern zahlen muss
Sollte man mit den Einkünften über dem Grundfreibetrag liegen, profitiert man dennoch von ihm! Der persönliche Steuersatz wird lediglich auf die Einkünfte angewandt, die über dem Grundfreibetrag liegen. Sollte er erhöht werden, ist dies eine Entlastung für alle Steuerzahler.
Hier ein Beispiel: Ein alleinstehender Rentner hat Gesamteinnahmen von 12000 Euro und einen Steuersatz von 14 %. Statt 1680 Euro Steuern zu zahlen, werden dank dem Grundfreibetrag die Steuern auf den Überschuss von 2016 Euro erhoben. Er muss daher nur 282,24 Euro an den Fiskus abtreten.
Rente Steuersatz: Zwischenfazit
Wie wir gesehen haben, müssen alle Renten mit Steuervorteil mit dem persönlichen Steuersatz behandelt werden. Denn die Steuergerechtigkeit lasst keine unversteuerten Einkünfte zu. Ob es sich dabei um die gesetzliche Rente, Riester, Rürup oder bAV handelt, ist irrelevant. Sie alle fallen in die gleiche Kategorie. Wer im Ruhestand den Grundfreibetrag übersteigt, wird zwischen 14 % bis 45 % der Auszahlung an das Finanzamt weitergeben müssen.
Doch wer aufgepasst hat, wird eine Lücke erkannt haben: Wie verhält es sich mit Renten, die aus bereits versteuertem Geld bezahlt wurden? Und tatsächlich muss die private Rentenversicherung für sich selber betrachtet werden.
Rente Steuersatz: Die Private Rente
Durch die Verwendung von Nettoeinkommen hat die Besteuerung des Einkommens bereits stattgefunden. Einen Steuervorteil beim Aufbau der Altersversorgung gibt es somit nicht. Auf der anderen Seite hat der Staat auch keine weiteren Ansprüche an dieses Kapital. Man kann es daher nach blieben verwenden und natürliche zur Finanzierung einer Rente verwenden.
Leider heißt dies nicht, dass eine private Rente vollkommen steuerfrei ist. Zwar muss man nicht die Auszahlung des selber angesparten Betrages versteuern, doch das Geld wurde ja verwendet, um Gewinne zu erwirtschaften und gerade diese müssen als sogenannter Ertragsanteil erneut dem Fiskus gemeldet werden. Trotzdem ist die Steuerlast immer noch weit geringer als bei den geförderten Rentenversicherungen. Aufgrund einiger gesetzlicher Vorteile ist es sogar möglich, die Abgeltungsteuer zu unterbieten! Für alle die im Alter Steuern sparen möchten, ist eine private Rente somit die beste Alternative.
Die 12/62 Regel
Einer der wichtigsten Vorteile ist die 12/62 Regel. Bei ihr handelt es sich um eine Vorgabe aus dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Der ursprüngliche Sinn war es, Kapital-Lebensversicherungen einen Vorteil bei der Auszahlung zu geben und sie für die dezidierte Altersvorsorge interessanter zu machen. Glücklich Weise gilt sie auch für kapitalgebundene Vorsorgeversicherungen, wie zum Beispiel eine Rente.
Sie besagt, dass man bei der Auszahlung eines Vertrages, der länger als 12 Jahre Bestand hatte und dessen Ende sich erst nach dem eignen 62. Lebensjahr ereignet, einen erheblichen Steuervorteil erhält. Dieser äußert sich insbesonders bei der Auszahlung als Einmalzahlung. Normalerweise, würde die Ausschüttung der Abgeltungssteuer von 25 % unterliegen. Kommt aber die Regel zu Anwendung, muss nur noch die Hälfte der Summe mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Selbst im schlechtesten Fall, hätte man daher einen Vorteil von 2, 5 % der Gesamtsumme. Was sich vergrößert, je niedriger der Steuersatz ist.
Auszahlung als Leibrente
Noch besser ist die Situation, wenn man die Rente wirklich als Leibrente ausgezahlt bekommt. Je nach aktuellem Lebensalter wird nur ein Bruchteil der Zahlung als Ertragsanteil gewertet und versteuert. Wobei erneut der individuelle Steuersatz Anwendung findet. Dieses Vorgehen scheint zwar umständlich, um mühselig zu sein, doch diese Annahme täuscht! Denn es wird nicht berechnet, wie viel Prozent einer Monatsrate tatsächlich auf Sparanteil oder Anlagegewinn basieren. Sondern es wird eine Tabelle verwendet, welche im Einkommensteuergesetz (EStG § 22) festgelegt ist.
Dabei sinkt der zu versteuernde Anteil mit jedem Jahr weiter ab. Ein 55-Jähriger muss von seiner Rente 30 % versteuern. Was selbst bei einem maximalen Steuersatz nur eine Gesamtbelastung von 13,5 % bedeutet! Bei einem 63-Jährigen sind sogar nur noch 20 % betroffen und 17 % bei einem 67-Jährigen.
Je nach Restlebensdauer, Erfolg der Anlagestrategie und erwirtschaftetem Profit lassen sich auf diese Weise Steuerersparnisse erzielen, die denen einer staatlich geförderten Rentenversicherung entsprechen oder diese sogar deutlich übertreffen!
Rente Steuersatz: Altverträge bei der Lebensversicherung
Die hier vorgestellte Regel gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge. Wie schon erklärt, wurde sie 2005 im Zuge einer Gesetzesnovelle eingeführt, um die bis dahin bestehenden Regelungen abzulösen. Jedoch gibt es noch eine erhebliche Anzahl an Altverträgen, deren steuerliche Behandlung anders abläuft.
Wurde die Kapital-Lebensversicherung vor dem 31.12.2004 abgeschlossen, ist die Auszahlung in voller Höhe steuerfrei. Wer noch eine solche Versicherung hat, sollte genauer hinsehen und überlegen, ob die zugrunde liegende Anlagestrategie noch sinnvoll ist oder ob sie obsolet geworden ist. Bei diesen früheren Verträgen waren Investitionen in die Finanzmärkte wie Aktienfonds und ETFs eher unüblich, stattdessen war eine versprochene Verzinsung die Regel. Je nach individueller Vertragsgrundlage empfiehlt es sich, diese Lebensversicherung weiter zu besprechen oder zu pausieren und auslaufen zu lassen, um den für Neukunden unerreichbaren Steuervorteil mitzunehmen.