Welche Rente Selbstständige erhalten können, wird vor allem von ihnen selber bestimmt. In Deutschland gehören Selbständige und Freiberufler nicht zu den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Damit sind sie von den Beiträgen ins Rentensystem zwar befreit, was im Umkehrschluss jedoch bedeutet, dass sie im Alter keinen ausreichenden Anspruch auf eine Rente haben werden. Kurz gesagt, die Verantwortung für den Ruhestand wird vom Staat auf den einzelnen verlagert.
Als Selbstständiger wird man sich seine eigene Rente organisieren müssen. Der eigene Bedarf und das Einkommensziel sind zu ermitteln. Ein geeignetes Produkt zu Altersvorsorge muss gefunden werden, von einem vertrauensvollen Anbieter mit guten Vertragsbedingungen. Ein regelmäßiger Beitrag ist festzulegen. Und dann muss dieser Plan konsequent über einen langen Zeitraum in die Tat umgesetzt werden. Ein Unterfangen, welches gleichermaßen Geduld, Wissen und Selbstdisziplin erfordert.
Da es sich hier um ein wirklich komplexes Thema handelt, bei dem schon kleine Details über den Erfolg oder Misserfolg entscheiden können, lohnt es sich auf jeden Fall einen Experten zumindest zurate zu ziehen. So erhält man einen genaueren Einblick in die einzelnen Angebote, und wird auf Optionen hingewiesen, die man sonst übersehen hätte. Ohne, dass man seine Wahlmöglichkeiten verringert, den die letzte Entscheidung hat man immer selbst.
Rente Selbstständige: Im schlimmsten Fall, Grundsicherung
Leider wird es nicht jedem vergönnt sein, einen guten Ruhestand mit ausreichend Einkommen genießen können. Es gibt auch genug Selbständige, die nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen und nicht genug für eine Rente übrighaben. Außerdem kann es immer wieder zu Schicksalsschlägen kommen, die bereits erreichtes zunichtemachen und einen zurückwerfen. Im Alter kann dies schnell zur sogenannten Grundsicherung führen.
Sozialhilfe für Rentner
Bei ihr handelt sich nicht um eine Leistung der Rentenkasse, sondern um steuerfinanzierte Sozialhilfe. Sie soll es bedürftigen Menschen im Alter erlauben, zumindest die Grundbedürfnisse decken zu können. Wer die Altersgrenze von 67 Jahren erreicht hat und den eigenen Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln nicht bestreiten kann, darf einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Als Folge muss das eigene Vermögen um Einkommen offengelegt werden. Dafür erhält man eine Unterstützung, die in etwa Hartz IV entspricht. 2020 lag der durchschnittliche Bruttobedarf bei der Grundsicherung bei 831 Euro.
Rente Selbstständige: Freiwillige Rentenzahlung
Wer trotz Selbständigkeit gerne in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen möchte, kann dies gerne machen. Wer mindestens 16 Jahre alt ist und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik hat, darf auch als nicht versicherungspflichtiger Rentenansprüche erwerben.
Die Höhe der dafür verwendeten Beiträge ist flexibel und darf jederzeit selbst bestimmt und verändert werden. Ebenso wird die Entscheidung, wann und wie viele Monate im Jahr man tatsächlich zahlen möchte. Fest ist nur die Obergrenze von 1.311,30 Euro pro Monat. Man kann somit maximal 15.735,60 Euro im Jahr einzahlen. Erfreulicherweise darf diese Summe von dem Steuergelten gemacht werden. Gerade bei einem hohen Steuersatz kann dies ein erheblicher Vorteil sein.
Weitere Leistungen
Positiv ist auch, dass die Einzahlungen das Beibehalten von Beitragszeiten ermöglichen. Andere Leistungen der Rentenkassen bleiben damit für einen Selbständigen beziehbar. Insbesondere die Rente wegen Erwerbsminderung hat sehr strenge Vorgaben in dieser Richtung. Diesen Anspruch am Leben zu halten, könnte bereits ausreichen, den freiwilligen Beitrag sinnvoll werden zu lassen.
Probleme mit Umlage und Inflation
In den meisten Fällen ist es aber empfehlenswert, vom staatlichen Rentensystem Abstand zu nehmen und die Befreiung von den Rentenbeiträgen nicht als Belastung, sondern als Erleichterung aufzufassen. Als Umlagesystem ist die gesetzliche Rente stark von einer positiven demografischen Entwicklung abhängig, was bereits seit mehreren Jahrzehnten nicht mehr der Fall ist! Außerdem unterliegt sie vollständig der Geldentwertung durch die Inflation. Wer sich hiervon unabhängig machen kann, hat bereits einen großen Vorteil.
Rente Selbstständige: Die Rürup- oder Basisrente
Speziell für Selbständige hat sich in den letzten Jahren die Basisrente als ein beliebtes Produkt etabliert. Sie entspricht in vielen Belangen der gesetzlichen Rente, hat aber ein paar entscheidende Unterschiede. Genauso wie ihr Vorbild ist sie stark Zweckgebunden. Einmal in den Vertrag eingezahltes Geld wird angelegt und dafür verwendet, ein Guthaben zu erwirtschaften. Sobald man in die Rente geht, wird dieses Kapital dazu genutzt, eine lebenslange Leibrente für den Sparer zu finanzieren.
Freiheit bei der Geldanlage
Durch diese Verwendung einer Kapitaldeckung verschwindet das Risiko der Umlage. Zudem gewährt es weitgehende Freiheiten bei der Investition des Geldes. Wie und wo genau es angelegt wird, bleibt dem Sparer überlassen. Es ist in der Regel ohne weiteres erlaubt, das vollständige Kapital in renditestarke Wertpapiere zu stecken, wenn man dies wünscht. Auch ein reines ETF-Investment ist in einer Basisrente eine Option.
Zweckgebunden und Steuerbegünstigt
Positiv ist, dass diese Form der Rentenversicherung ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden kann. 2022 können pro Person bis zu 25.639 EUR gelten gemacht und bis zu 94 % abgesetzt werden. Bis 2025 wird dieser Anteil jedoch auf 100 % steigen.
Ein Nachteil ist allerdings die Vorgabe bei der Auszahlung. Eine Basisrente wird nur als persönliche Leibrente ausgezahlt. Eine Einmalzahlung, etwa um einen Kredit zu begleichen, ist nicht gestattet. Daneben ist das Geld bis zum vereinbarten Rentenbeginn fest im Vertrag, und darf nicht wieder entnommen werden. Außerdem erlischt der Anspruch auf Rente mit dem Tod des Sparers. Wem es wichtig ist, die volle Kontrolle über das eigene Geld zu behalten, oder für die Familie vorzusorgen, sollte andere Renten in Betracht ziehen.
Rente Selbstständige: Private Rente
Mit weniger staatlichen Vorgaben, aber ebenfalls mit finanziellen Vorteilen, ist die private Rentenversicherung versehen. Sie ist ein Investment-/ Sparvertrag, der auch auf eine kapitalgedeckte Rente abzielt. Von der Anlage an sich gibt es bei ihm keine Unterschiede zur Basisrente. Wenn etwas, dann ist sie sogar noch freier bei der Anlagestrategie.
Am Ende der Laufzeit, die zwar in der Praxis meist mit dem regulären Rentenalter zusammenfällt, an sich aber frei ausgewählt werden darf, kann man sich entscheiden, ob man eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente erhalten möchte. Auf Wunsch darf der Vertrag aber auch vorher gekündigt oder verändert werden. Man bleibt selber immer der bestimmende Faktor bei Einsatz des Geldes.
Steuer
Ein gewisser Nachteil ist die steuerliche Verwendung. Die private Rentenversicherung ist nicht steuerlich absetzbar und muss aus dem persönlichen Nettoeinkommen finanziert werden. Wodurch gerade in der Einzahlphase die Belastungen höher sind. Dafür erhält man bei der Auszahlung eine Erleichterung. Wer seinen Vertrag seit mehr als 12 Jahren laufen hat und selber bereits über 62 ist, kann von der 12/62-Regel profitieren, diese reduziert die zu zahlenden Steuern.