Der Begriff Rentenlücke wird jedem, der sich mit der Altersvorsorge beschäftigt, eher früher als später begegnen. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem letzten Arbeitseinkommen, besser bekannt als Gehalt, und der zu erwartenden Höhe der gesetzlichen Rente. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dank der staatlichen Absicherung einen angenehmen und sorgenfreien Lebensabend verbringen zu können, indem sie ihren Lebensstandard zumindest halten, wenn nicht sogar verbessern können. Eine Fehlkalkulation! Denn die Rente ist in den wenigsten Fällen ausreichend.
Warum dies so ist, soll im folgenden Artikel erklärt werden. Daneben wird auch vorgestellt, an wen man sich wenden muss, um Informationen zum eigenen Anspruch an die staatliche Rente zu erhalten.
Rentenlücke: Beiträge und Grenzen
Wie viel Rente man von staatlicher Seite her bekommt, hängt in erster Linie von den Beiträgen ab, die man im Laufe seines Lebens in die Rentenkassen eingezahlt hat. Je höher die Gesamtsumme der Einzahlungen ausfällt, desto mehr Rente wird man erhalten. Der theoretische Maximalwert ist dabei im Moment 2961,90 € Bruttorente im Monat. Voraussetzung wäre das Einzahlen der maximal möglichen Beitragssumme über einen Zeitraum von 45 Jahren. Eine eher unwahrscheinliche Annahme.
Tatsächlich ist es ein Problem, dass viele Arbeitnehmer diesen Zusammenhang nicht wirklich verstehen und der falschen Annahme folgen, die Rente würde sich direkt am Gehalt orientieren. Dadurch ist es sehr leicht, die geringen oder sogar nicht vorhandenen Beiträge in der eigenen Jugend zu vergessen und sich allein auf die hohen Beiträge am Ende der eigenen Karriere zu verlassen.
Beitragshöhe
Gezahlt werden die Beiträge zur Rentenkasse genauso wie die zu den anderen Sozialversicherungen. Das Bruttogehalt wird herangezogen und um den Beitragssatz von 18,6 % reduziert. Offiziell wird die Rentenversicherung dabei jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit jeweils 9,3 % bezahlt. Das Geld, wird direkt ins staatliche Rentensystem eingezahlt und muss nicht extra angegeben werden.
Es ist aber ausgesprochen wichtig, sich die Existenz der Beitragsbemessungsgrenze noch einmal ins Bewusstsein zu rufen. Es handelt sich bei ihr um eine Obergrenze, welche die Beiträge und damit auch die erworbenen Ansprüche nach oben hin deckelt. Der genannte Prozentsatz wird nur bis zu einem Monatsgehalt von 7.050 Euro (beziehungsweise 84.600 jährlich Euro) fällig. Gehaltszahlungen, die diese Summe überschreiten, werde nicht mehr von der Rentenkasse berücksichtigt. Es kann sich aus diesem Grund bei sehr gut Verdienenden eine Lücke bilden, die größer ist als ursprünglich gedacht.
Problematisch ist die Situation aber auch am anderen Ende der Gehaltsskala. Wer nur wenige Beiträge geleistet hat, oder sogar lange Zeit überhaupt nicht in die Rentenkasse einzahlte, wird auch nur eine ungenügende Rente erhalten und muss im schlimmsten Fall sogar Sozialhilfe im Alter beantragen.
Rentenlücke: Weitere Gefahren für die Rente
Nicht nur das Einkommen bestimmt die Höhe der Rente! Auch andere Faktoren können die Ansprüche negativ beeinflussen. Dabei kann es sich um Ereignisse im Lebenslauf handeln, die vom Betreffenden überhaupt nicht als Problem wahrgenommen werden.
Erwerbsausfall
Ein großes Problem bei der Sammlung von Rentenansprüchen ist der Erwerbsausfall. Fehlende Beiträge vergrößern die Rentenlücke und können auf diese Weise zu einem Problem werden, wenn man sich an die eigentliche Ursache kaum noch erinnert.
Die meisten werden, wenn sie das Wort Erwerbsausfall hören, automatisch an Arbeitslosigkeit denken. Dies ist aber nicht vollkommen korrekt. Solange man noch Arbeitslosengeld I bezieht, wird die Rente von der Agentur für Arbeit bezahlt. Die Beiträge sind dadurch zwar geringer, aber dennoch vorhanden.
Die häufigsten Gründe für ein Ausfallen oder Beenden der Beitragszahlungen sind längere Aufenthalte im Ausland und die Geburt von Kindern. In beiden Fällen wird die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit eingestellt und sich einer anderen Aufgabe gewidmet. Es stimmt zwar, dass die Kinder- und Erziehungszeit als Wartezeit für die Rente gilt, Beiträge werden aber trotzdem nicht eingezahlt. Man behält somit sein Anspruch, aber die prognostizierte Höhe der späteren Zahlung sinkt.
Wer hingegen im Ausland ist, wird auch dort arbeiten. Diese Beschäftigung fällt aber unter die dort geltende Regelungen und es wird keine Zahlung in die deutschen Rentenkassen vorgenommen. Aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland hat man lediglich ein Loch im Lebenslauf, in dem keine Ansprüche erworben worden sind.
Selbstständigkeit
Man muss aber nicht das Land verlassen, um ohne Rentenbeiträge berufstätig zu sein. Selbstständige und Freiberufler müssen ebenfalls nicht in die staatlichen Rentenkassen einzahlen. Was beim verfügbaren Nettoeinkommen sogar ein Vorteil ist, wird für die Altersvorsorge zu einem Nachteil. Es ist ziemlich sinnlos bei Selbstständigen von einer Rentenlücke zu sprechen, denn diese würde ja fast 100 % ausmachen. Wer sich folglich in einer solchen Tätigkeit versuchen möchte, muss zwangsläufig auch Vorkehrungen für den eigenen Ruhestand treffen, welche die eigene Versorgung langfristig sichern.
Sonderzahlungen und freiwillige Beiträge
An dieser Stelle soll aber auch erwähnt werden, dass es möglich ist aus freien Stücken weitere Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen. Nicht versicherungspflichtige Personen können freiwillige Beiträge zahlen. Dazu müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein und in der Bundesrepublik Deutschland wohnen bzw. normalerweise leben. Die Höhe der Beiträge kann selbst festgelegt und jederzeit verändert werden. Im Moment darf man zwischen 83,70 Euro und 1.311,30 Euro pro Monat einzahlen. Allerdings ist frei wählbar, für wie viele Monate gezahlt werden soll. Wer hingegen bereits pflichtversichert ist, darf in gleicher Höhe Sonderzahlungen vornehmen. Das Prinzip ist dabei das gleiche wie bei den freiwilligen Beiträgen.
Rentenlücke: Die Träger der staatlichen Rente
Will man weitere Informationen zum eigenen Rentenanspruch erhalten und sich einen Überblick über die eigene Rentenlücke verschaffen, sollte man zuerst einen Blick auf die eigene Rentenauskunft werfen, die einem regelmäßig zugeschickt wird. Sollten noch weitere Fragen offen sein, lohnt es sich, die verantwortliche Rentenkasse zu kontaktieren.
Insgesamt wird die Deutsche Rentenversicherung von insgesamt 16 Institutionen getragen. Dies sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die 14 Regionalträger. Zusammen bilden sie die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Sie sind keine unmittelbaren staatlichen Behörden, sondern rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Welche Kasse genau für einen zuständig ist, findet man ebenfalls auf der Rentenauskunft.
Versorgungswerk
Man darf die gesetzlichen Rentenkassen aber nicht mit den Versorgungswerken verwechseln. Bei diesen handelt es sich um eine berufsständische Versorgung. Von ihnen betreute Bürger zählen damit nicht mehr zu den gesetzlich Pflichtversicherten. Dies hat für die normale Absicherung allerdings kaum Auswirkungen.
Rentenlücke: Wie kann man sie schließen?
Zum Schluss bleibt noch die Frage, wie man die Rentenlücke nun schließen kann. Der beste und auf lange Sicht lohnendste Weg ist es, sich bereits früh mit einer weiteren Altersversorgung zu beschäftigen. Mit Basisrente, Riester, bAV und den unzähligen Angeboten der privaten Wirtschaft gibt es eine große Auswahl an Optionen, die es ermöglichen selbst für den eigenen Ruhestand zu sparen und das eigene Einkommen zu erhöhen. Für welches Vorgehen man sich dabei genau entscheidet, hängt von den eigenen Umständen, Interessen und Zielen ab.