Welche Rente Minijobs ermöglichen

Es ist eher ungewöhnlich für die Rente Minijobs aufzunehmen, dabei sind sie ein durchaus praktischer Weg Beitragszeiten zu erwerben! Grundsätzlich sind auch Minijobs, verpflichtet in die Rentenkasse einzuzahlen. Der Begriff Minijobs beschreibt Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Verdienst unter 450 €. Ursprünglich war die Grenze bei 400 €, doch sie wurde angepasst, um mit der Lohnentwicklung Schritt zu […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

13. Mai 2022

Lesezeit: ca. 4 Minuten

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Es ist eher ungewöhnlich für die Rente Minijobs aufzunehmen, dabei sind sie ein durchaus praktischer Weg Beitragszeiten zu erwerben! Grundsätzlich sind auch Minijobs, verpflichtet in die Rentenkasse einzuzahlen.

Der Begriff Minijobs beschreibt Beschäftigungsverhältnisse mit einem monatlichen Verdienst unter 450 €. Ursprünglich war die Grenze bei 400 €, doch sie wurde angepasst, um mit der Lohnentwicklung Schritt zu halten; weshalb auch eine weitere Anpassung in der Zukunft durchaus möglich ist.

Fast immer handelt es sich bei ihnen um kleine Aufgaben und Nebentätigkeiten. Zeitungszusteller, Regalbefüller bis zu nebenberuflichen Frisören sind einige Tätigkeiten, die in diese Kategorie fallen. In den allermeisten Fällen sind die Beschäftigten noch in der Ausbildung oder haben eine andere Tätigkeit, die ihre Zeit in Anspruch nimmt. Der Minijob soll als eine Unterstützung und als Zusatzeinkommen dienen, um die eigenen Ausgaben besser bestreiten zu können.

Die Beiträge zu den Sozialversicherungen sind für den einzelnen Arbeiter meist weniger wichtig als das verfügbare Gehalt. Die Auswirkungen eines Minijobs können jedoch ausgesprochen schwerwiegend und, was bei Pflichten ungewöhnlich ist, sehr positiv sein! Bevor man eine vorschnelle Entscheidung trifft, sollte man sich über die grundlegenden Regeln zur Rente bei Minijobs im Klaren sein.

Rente Minijobs: Pflicht zur Rentenversicherung

Seit 2013 sind Minijobs von der Versicherungspflicht für die staatliche Rente betroffen. Wie auch andere Arbeitnehmer muss man in die betreffende Rentenkasse einzahlen. Allerdings sind die Beitragssätze anders geregelt. Während der Rentenbeitrag bei normalen Arbeitsverhältnissen in zwei gleich große Hälften geteilt wird, die jeweils vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden, ist die Verteilung hier unsymmetrisch. Der Minijobber zahlt in der Regel einen Eigenanteil von nur 3,6 %. Bei 450 € Gehalt also 16,20 € im Monat. Demgegenüber ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Pauschalanteil von 15 % aufzubringen.

Eine Sonderregel gibt es für das untere Ende der Lohnskala. Liegt der Verdienst unter 175 Euro im Monat, wird zwar die tatsächliche Summe mit 3,6 % belegt. Zusätzlich muss aber eine weitere Zahlung erfolgen. Dafür wird die Differenz zwischen Einkommen und 175 € genommen und 18,6 % von ihr als weiterer Beitrag verlangt. Auf diese Weise sollen Kleinst- und Mikrorenten verhindert werden, bei denen die Verwaltungskosten in keinem Verhältnis zur eigentlichen Rente stehen.

Befreiung von der Versicherungspflicht

Von Gesetz her ist diese Einzahlung der gewollte Normalzustand. Wenn man aber als Minijobber auf keinen Fall in die Rentenkasse einzahlen will, darf man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Jederzeit kann man bei seinem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag dazu stellen. Dieser muss weiterhin seinen Pauschalbeitrag abführen, der Eigenbeitrag des Jobbers entfällt jedoch und das Geld darf von ihm frei verwendet werden.

Dennoch ist Vorsicht geboten! Sollte man sich einmal entschlossen haben auf die Versicherungspflicht zu verzichten, ist es nicht mehr möglich diese Entscheidung zurückzunehmen. Sie ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bindend.

Rente Minijobs: Nutzen

Der Hauptvorteil für das Zahlen der Beiträge ist der Erwerb eines vollständigen Schutzes durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Altersrente ist zwar der bekannteste Teil davon, aber weniger wichtig. Die Rente besitzt weitere Leistungen, für die man sich mithilfe eines Minijobs qualifizieren kann.

Invalidität

An erster Stelle ist die Rente bei Erwerbsunfähigkeit zu nennen. Sollte man das Pech haben durch Krankheit oder Unfall nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen zu können, erhält man durch sie eine Unterstützung beim Begleichen seiner Ausgaben. Bedauerlicherweise benötigt man gewisse Beitragszeiten, um ein Anrecht auf diese Leistung zu haben. Zum einen muss man mindestens 5 Jahre in die Rente eingezahlt haben. Komplizierter ist die zweite Bedingung: In den letzten fünf Jahren muss mindestens 3 Jahre lang ein Beitrag eingezahlt worden sein. Wenn in dieser Zeit ein versicherungspflichtiger Minijob vorhanden war, ist dies zur Erfüllung der Vorgabe ausreichend.

Altersrente

Ganz außer Acht lassen sollte man die Altersrente nicht. Sie besitzt ebenfalls eine Mindestbeitragszeit von fünf Jahren. In den meisten Fällen wird sie zwar schon durch die Ausbildungszeiten abgegolten, falls dies aber nicht so sein sollte, darf der Minijob auch hier eingesetzt werden. Selbstverständlich erhöhen die eingezahlten Summen auch die Rentenansprüche. Wer die vollen 450 € im Monat ausnutzt, steigert seine monatliche Rente um ca. 4,50 € für jedes Beitragsjahr.

Rente Minijobs: Zusatzversicherungen

Ein weiterer häufig übersehener Vorteil ist die Verwendung von staatlich geförderten Formen der Altersvorsorge. Insbesondere die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente haben besondere Ansprüche an ihre Nutzer, die nicht von allen Bürgern erfüllt werden können. Minijobs könnten in dieser Situation die Lösung sein.

Riester-Rente

Wer einen versicherungspflichtigen Minijob ausübt, gehört als in der Rentenkasse Pflichtversicherter zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Damit kann man jedes Jahr bis zu 2100 € steuerfrei in den Vertrag investieren. Das Kapital darf hierfür aus einer beliebigen Quelle stammen und muss nicht in Verbindung zum Minijob stehen. Außerdem erhält man die staatlichen Zulagen, wenn man mindestens den Sockelbetrag von 60 € im Jahr aufbringen kann. Mit einem Betrag von 175 € für den Einzahler selbst und bis zu 300 € pro Kind, kann eine ansehnliche Summe zusammenkommen, die eventuell sogar das Arbeitsentgelt übertrifft. Minijobs sind aus diesem Grund nicht nur für Geringverdiener und Schüler, sondern haben das Potenzial auch für Selbständige und andere Nicht-Förderberechtigte relevant zu sein.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Neben den Möglichkeiten einer Riester-Rente ist Berechtigung für die bAV etwas glanzlos, aber immer noch von Bedeutung. Da Minijobs ein Arbeitsverhältnis darstellen, qualifizieren sie zum Abschluss und Erhalt einer bAV. Es ist etwas albern, den die Steuerersparnis und erlassenen Sozialgaben, welche eine bAV interessant machen, sind hier irrelevant. Dennoch kann ein Minijob praktisch sein. Einige bAV Anbieter setzen voraus, dass die Verträge nicht zu lange ruhig gelegt werden. Eine geringfügige Beschäftigung kann helfen, die bAV am Leben zu halten, bis man wieder einen vollwertigen Arbeitsplatz erhält. Vielleicht nicht die beste Lösung, aber grundsätzlich eine überlegenswerte Option.

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