Ob man seine Rente kündigen darf, muss mit einer weiteren Frage beantwortet werden: Welche Rente genau? Von der gesetzlichen Rente, über die geförderten Varianten bis zu der privaten Rentenversicherung gibt es verschiedenste rechtliche Vorgaben und Vertragsbedingungen, die eine allgemeine Antwort verhindern.
Wem die Möglichkeit zur Kündigung sehr wichtig ist, sollte dies bereits vor Abschluss einer Rentenversicherung wissen. Die Experten von Horizon65 kenn sich mit dem Thema bestens aus, und stehen dir gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Rente kündigen: Die gesetzliche Rente
Der Kern des Vorsorgesystems ist ohne Zweifel die gesetzliche Rente. Getragen von der 16 Rentenkassen und für die allermeisten Bürger zuständig, wird sie meist gemeint, wenn man von Rente spricht. Viele ärgern sich auch um die erzwungenen Zahlungen und würden lieber die Wahl haben und sich für eine andere Form der Vorsorge entscheiden, doch dies ist nicht möglich. Einmal in die Rentenkasse eingezahlte Beträge sind fest und werden nicht zurückerstattet, unabhängig, ob aus Pflicht oder freiwillig gezahlt wurden. Dafür können die erworbenen Rentenansprüche auch nicht verfallen oder aberkannt werden und bleiben ein Leben lang erhalten.
Die einzige Methode, sich aus der Rentenkasse befreien zu können, ist für praktisch alle Bundesbürger nicht verfügbar. Die Altersrente setzt eine Mindestbeitragszeit von 5 Jahren voraus. Wer nicht so lange eingezahlt hat, darf die Rückzahlung der Beiträge verlassen. Vorausgesetzt, man ist nicht länger beitragspflichtig. Sobald man jedoch die 5 Jahre erfüllt hat, verliert man dieses Recht. Eine gravierende Einschränkung, denn in der Regel wurde die Wartezeit bereits durch die Anrechnung von Schule, Ausbildung und Studium erfüllt. Die Rente kündigen ist in der gesetzlichen Rentenkasse damit unmöglich.
Berufsständische Versorgungswerke
An dieser Stelle sollten auch Berufsständische Versorgungswerke erwähnt werden. Sie übernehmen für ihre Mitglieder die Bereitstellung einer Rente von den gesetzlichen Kassen und sind, der Name sagt es bereits, jeweils für eine bestimmte Berufsgruppe zuständig. Obwohl sie nicht als Umlagesystem arbeiten, sondern in der Regel eine Kapitaldeckung verwenden, orientieren sie sich ansonsten sehr stark an der staatlichen Rente. Ein austreten aus dem Versorgungswerk kann auf Antrag gestattet werden. Allerdings besteht dabei die Gefahr, wieder in die gesetzliche Rentenkasse zu rutschen. Man muss somit die verlangten Beiträge auf die eine oder andere Weise zahlen. Wobei häufig das Versorgungswerk die bessere Alternative ist.
Rente kündigen: Die staatlich geförderten Renten
Obwohl sie selbst in offiziellen Verlautbarungen häufig als Formen der privaten Altersvorsorge bezeichnet werden, vermitteln die vielen Vorgaben und Bestimmung einen anderen Eindruck. Die staatlich geförderten Produkte sind allesamt auf den Ruhestand spezialisierte und eine solche Rente kündigen zu dürfen stellt eine Ausnahme dar. Eigentlich ist vorgesehen, das in sie investierte Geld bis zum Ruhestand anwachsen zu lassen und es beim Renteneintritt zur Finanzierung einer lebenslangen Rente zu verwenden. Diese Rente kündigen zu können, ist natürlich eine große Abweichung von dieser Rolle.
Basisrente (Rürup)
Einer der Hauptvorteile einer Basisrente ist die recht einfache Struktur des Vertrages. Der Steuervorteil wird durch die Absetzbarkeit der Beiträge gewährt und der Rahmenvertrag besteht zwischen dem Sparer und dem Anbieter. Weder muss man Zulagen beantragen, noch seinen Arbeitgeber involvierten. Wenn es zur Auszahlung oder Kündigung kommt, wird diese Geradlinigkeit zu einem Hindernis. Die Rente kündigen ist keine erlaubte Option. Das eingezahlte Geld ist ähnlich fest wie in den gesetzlichen Kassen und man kann es ausschließlich als lebenslange Altersrente zurückerhalten.
Sollte man beim Abschluss der Basisrente falsch beraten worden sein, ist es denkbar einen Widerruf durchzuführen. Bei diesem Vorgang wird der Vertrag so behandelt, als sei er nie abgeschlossen worden. Weder darf der Anbieter seine Kosten angeben, noch darf man selber am Anlagegewinn beteiligt werden. Ein erfolgreicher Widerspruch führt daher zur Rückerstattung aller Beiträge.
Ob man diesen Schritt wirklich unternehmen möchte, sollte gut überlegt werden. Die Empfehlung lautet eigentlich den Vertrag lieber Beitragsfrei zu stellen und weiterlaufen zu lassen. Auf diese Weise behält man die erwirtschaften Gewinne und den Anspruch auf eine Rente, muss aber keine weiteren Zahlungen leisten.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Ebenfalls ausgesprochen umständlich und kompliziert ist die Kündigung bei einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Ob sie überhaupt möglich ist, hängt wie viele andere Sachen auch vor allem an dem ausgewählten Durchführungsweg der bAV. Wer eine Direktzusage hat, ist unter Umständen in der Lage, aus dem Vertrag herauszukommen. Entscheidend ist ausschließlich die Zustimmung des einzahlenden Arbeitgebers. Wenn er damit einverstanden ist und die Rücklagen freigibt, darf man diese Rente kündigen. Aber schon bei einer Unterstützungskasse, die eigentlich sehr eng mit der direkten Zusage verwandt ist, sieht das Bild anders aus. Hier ist eine Kündigung unmöglich.
Pensionsfond, Pensionskasse und Direktversicherung
Bei den drei übrigen Varianten wird ähnlich vorgegangen. Eine Kündigung ist nur im Falle einer Geringfügigkeit der Rente gestattet. Bei der sogenannten Kleinstanwartschaft, darf die bAV mit einer einzigen Auszahlung beendet werden. Möglich ist dies, wenn die spätere Rente sehr gering ausfallen würde: In den alten Bundesländern liegt die Abfindungsgrenze 2022 bei 32,90 Euro und in den neuen bei 31,50 Euro.
Zwar ist eine Kündigung offiziell auch bei bereits höheren Renten möglich. Man verliert aber alle Vorteile und das Geld wird nicht ausgezahlt. Erst beim Eintritt in den Ruhestand wird es zurückerstattet. Es ist daher angebracht, auch die bAV als unkündbaren Vertrag zu betrachten. Wie bei der Basisrente ist die Beitragsfreistellung zu bevorzugen.
Riester
Obwohl die Riester-Rente als komplizierter Vertrag kritisiert wird, hat sie einen Vorteil: Sie kann und darf gekündigt werden. Dies ist jederzeit und ohne Nennung von Gründen möglich. Allerdings sollte man sich im Klaren sein, dass hier Rente kündigen als förderschädliche Verwendung aufgefasst wird. Man erhält zwar seine Beiträge zurückerstattet und darf auch den erwirtschafteten Gewinn behalten, gleichzeitig fallen aber Kosten an. Der erhaltene Steuervorteil muss beglichen werden, alle erhaltenen Zulangen sind zurückzuzahlen und die Kosten des Anbieters sind zu begleichen. Das Resultat dieser Ausgaben ist eine deutlich geringere Summe als davor angegeben.
Deshalb wird auch in diesem Fall ein anderes Vorgehen ans Herz gelegt. Dir Riester-Rente darf ebenfalls beitragsfrei gestellt werden, die Summe kann in den Riestervertrag des Ehepartners übertragen werden und es ist möglich sie für den Immobilen Erwerb zu nutzen. Doch wer darauf besteht, darf in der Tat diese Rente kündigen.
Rente kündigen: Private Renten
Im Gegensatz zu den staatlich regulierten Rentenversicherungen ist die rein private ohne größere Probleme kündbar. Auf Wunsch des Kunden wird der Vertrag beendet und das in ihm erhaltene Vermögen ausgeschüttet. Weder wird Geld weiter zurückgehalten, noch müssen weitere Kosten beglichen werden.
Fazit
Wie hier gezeigt wurde, ist es fast schon schwere heraus- als hereinzukommen. Eine Rente kündigen zu wollen ist ein Wunsch der aus verschiedenen Gründen auftreten kann, ein leichter Vorgang ist er aber nur in den wenigsten Fällen. Umso wichtiger ist es bereits von Anfang gut beraten zu werden. Etwas, das wir bei Horizon65 ganz gut können.