Wie die Rente Krankheit behandelt

Welche Folgen für die Rente Krankheit und Verdienstausfall haben können, ist ein weiteres Thema, mit dem sich die meisten Leute nicht gut auskennen. Insgesamt scheinen zwei Positionen zu dominieren: Einige gehen von einer Rundumversorgung durch den Staat aus, bei der auch eine längere Krankheit keine negativen Auswirkungen haben wird. Die anderen haben keinerlei Vertrauen in […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

24. Jun 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wie die Rente Krankheit behandelt

Welche Folgen für die Rente Krankheit und Verdienstausfall haben können, ist ein weiteres Thema, mit dem sich die meisten Leute nicht gut auskennen. Insgesamt scheinen zwei Positionen zu dominieren: Einige gehen von einer Rundumversorgung durch den Staat aus, bei der auch eine längere Krankheit keine negativen Auswirkungen haben wird. Die anderen haben keinerlei Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme und glauben generell nichts bekommen zu können, warum sich also mit diesem Problem auseinandersetzen?

Es handelt sich um Extreme, doch das Wissen über die Möglichkeiten ist auch bei gemäßigteren Bürgern nicht vorhanden. Tatsächlich wird die Mehrheit sich erst informieren wollen, wenn sie selber durch Krankheit bedroht ist. Was bedauerlich ist, denn zu diesem Zeitpunkt ist es meistens zu spät, um selber auf das weitere Vorgehen einwirken zu können. Sich früher mit den Risiken auseinander zu setzen, lohnt sich auf jeden Fall. Horizon65 verfügt über mehrere Experten und genug Informationsmaterial, um dabei zu helfen.

Rente Krankheit: Zahlungen in Krankheitsfall

Die häufigste Situation ist es, durch eine Krankheit für mehrere Monate als Arbeiter auszufallen und auf die Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall angewiesen zu sein. Dies heißt, dass bei einer Erkrankung für 6 Wochen das Gehalt weitergezahlt wird. Somit entspricht das Vorgehen dem bei einer kurzfristigen Krankmeldung. In diesem Stadium erhält man weder eine Rente, noch eine andere Sozialleistung. Die Höhe der Lohnfortzahlungen entspricht dem regulären Lohn und es müssen die fälligen Beiträge in die Sozialversicherungen entrichtet werden.

Krankengeld

Genau ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes. Damit ist es ausdrücklich keine Rente und es gibt keine direkte Verbindung zur Rentenkasse. Es handelt sich um eine Lohnersatzleistung, die geringer als das eigentliche Gehalt ausfällt. Sie setzt voraus, dass der Patient nicht arbeitsfähig ist oder durch die Wiederaufnahme der Arbeit eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes bewirken würde. Eine Aufnahme gibt es nur für die, welche auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden. Sie haben ebenfalls auch, wenn nicht arbeitsunfähig, Anspruch auf Krankengeld.

Maximal wird in einem Zeitraum von 3 Jahren eine Dauer von 78 Wochen durch das Krankengeld finanziert. Da aber gleichzeitig keine Auszahlung erfolgt, während es Lohnfortzahlungen gibt, liegt die eigentliche Dauer bei 72 Wochen. Selbst bei Auftritt einer weiteren Krankheit kommt es zu keiner Verlängerung.

Die Höhe des Krankengeldes

Gemäß dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes, beträgt das Krankengeld 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 % des Nettoarbeitsentgelts, welches zudem nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Die Summe ist somit mehrfach gedeckelt. Rechnerisch ergibt sich ein Höchstsatz von 112,88 Euro/Tag. Es wird pro Krankheitstag geleistet.

Rentenzahlung

Das Krankengeld ist grundsätzlich zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beitragspflichtig. Wobei zur Berechnung des Beitrages 80 % des Bemessungsentgelts berücksichtigt werden. Die Zahlungen in die Rentenkasse sind somit deutlich geringer, als es bei einer ungehinderten Erwerbstätigkeit der Fall gewesen wäre. Gerade wenn es sich um eine chronische oder wiederkehrende Krankheit handelt, kann es deutlichen Einbußen bei der erhofften Rente kommen. Von den zu erwarteten Lücken im Berufsleben ganz zu schweigen.

Rente Krankheit: Erwerbs- und Berufsunfähigkeit

Sollte die Frist von 78 Wochen nicht ausreichend sein, um wieder ausreichend zu heilen und zu erholen, fällt man aus der Zuständigkeit der Krankenkasse. Wer dennoch Unterstützung benötigt, kann tatsächlich Rente erhalten. Eine der Leistungen der gesetzlichen Rentenkassen und verwandter Einrichtungen ist die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Wobei zwischen teilweiser und vollständiger Erwerbsminderung unterschieden wird.

Vorbedingungen

Um überhaupt einen Anspruch auf diese Rente wegen Krankheit zu erhalten, müssen einige Vorbedingungen erfüllt werden. Der Antragsteller muss in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung insgesamt drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen und insgesamt fünf Jahre als Beitragszahler aufgetreten sein.

Es muss außerdem zu erwarten sein, dass die Beeinträchtigung länger als 6 Monate andauert. Eine Frist, die fast immer durch die 78 Wochen mit anderer Versorgung übererfüllt wurde.

Daneben gibt es noch die medizinischen Vorgaben. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Sie sind somit noch in der Lage, eine Teilzeitarbeit zu erfüllen. Volle Erwerbsminderung senkt diese Zeitvorgabe auf 3 Stunden pro Tag.

Rentenhöhe und Dauer

Wie auch die normale Altersrente hängt diese Rente von den persönlich erworbenen Rentenansprüchen ab. Wer bis dahin mehr eingezahlt hat, erhält eine höhere Rente als jemand, der wenig Beitrag zahlen musste. Die für einen selber richtige Summe, kann in der Regel der Renteninformation entnommen werden. Sie ist allerdings weit geringer als die Altersrente und eine Faustformel veranschlagt sie mit etwa 30 % von dieser! Das Bestreiten der eignen Lebenskosten nur durch sie ist praktische kaum möglich.

Gezahlt wird sie bis zur Heilung. Formal wird sie immer nur für 3 Jahre gewährt, nach der dritten Verlängerung oder wenn eine Erholung ausgeschlossen ist, erfolgt die Erteilung einer unbefristeten Rente. Diese wird erst mit dem Eintreten in die reguläre Altersrente abgelöst.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Versicherung, die wärmsten zu empfehlen ist, wäre die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei handelt es sich um die Absicherung der eigenen Arbeitskraft, sehr ähnlich wie die Erwerbsminderungsrente. Im Gegensatz zu dieser, kann sie in einer weit größeren Höhe abgeschlossen werden, welche die tatsächlichen Kosten auch sicher zu decken vermag.

Was jedoch noch schwerer wiegt, ist die Versicherung des wirklichen Berufes und nicht nur der Erwerbsfähigkeit. Die gesetzliche Rente wird nur ausgezahlt, wenn wirklich keinerlei Tätigkeit ausgeübt werden kann. Solle eine solche aber möglich sein, muss man sie ausüben, sogar wenn sie weit unter den eigenen Fähigkeiten und Qualifikationen ist. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen versichert den tatsächlichen Beruf und zahlt selbst, wenn eine geringere Tätigkeit möglich wäre.

Rente Krankheit: Pflegebedürftigkeit und die Pflegeversicherung

Die letzte und schwerste Stufe der Krankheit ist eine Pflegebedürftigkeit. Zwar gibt es eine Altersrente für Schwerbehinderte, diese kann aber auch erst mit 65 bezogen werden. Somit sind auch Pflegebedürftige auf Erwerbsminderungsrente und Altersrente angewiesen.

Das Pflegegeld wird aus der Pflegeversicherung gezahlt und steht in keiner Verbindung zur Rente. Seine Höhe ist von der eigenen Beeinträchtigung und der Art der Unterbringung abhängig. Allerdings besteht die Option auch hier durch eine private Versicherung finanzielle Unterstützung zu bekommen.

Rente Krankheit: Fazit

Es bleibt festzuhalten, dass eine Krankheit auch auf die Rente starke Auswirkungen haben kann. JE länger sie andauert, desto größer werden die Einbußen und man würde gut daran tun, bereits frühzeitig Vorsorge und Absicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Horizon65 ist gerne bereit, dabei zu helfen!

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