Sie treibt viele um, die Frage nach der Rente Ingenieur oder nicht. Gerade für Leute, die sich gerne mit genauen Berechnungen und Planungen auseinandersetzen, wie es bei den meisten Ingenieuren der Fall ist, kommen bei der Konzeption der Altersvorsorge viele Fragen auf. Gibt es Besonderheiten? Vorauf muss ich achten? Wie schließe ich die Rentenlücke?
Natürlich ist es nicht möglich sie mit einem einfachen Artikel alle umfänglich und verbindlich zu beantworten. Dafür sind die persönlichen Ziele und Lebensumstände zu verschieden. Jedoch gibt es einige allgemeine Besonderheiten und häufig vorkommende Probleme, auf die hingewiesen werden kann und die für die meisten Ingenieure von Interesse sind.
Rente Ingenieur: Versorgungswerke
Einer der wichtigsten Unterschiede und eine von vielen Leuten unterschätzte Quelle von Schwierigkeiten ist der genaue Träger einer gesetzlichen Rente. Ingenieure in einem Angestelltenverhältnis müssen genauso wie ihre Kollegen in anderen Berufen Beiträge in eine Rente leisten. Allerdings handelt es sich in der Regel nicht um die gesetzliche Rentenkasse, sondern um ein berufsständisches Versorgungswerk.
Was sind Versorgungswerke?
Dabei handelt es sich um vom staatlichen Rentensystem gelöste Kassen, welche für die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe zuständig sind. Etwa Ärzte, Anwälte oder eben wie hier Ingenieure. Statt das Geld durch ein Umlagesystem zu verteilen, verwenden sie es, um einen Kapitalstock aufzubauen. Die späteren Renten werden dann aus diesem Vermögen bezahlt. Sie sind dadurch weniger von dem demografischen Wandel bedroht als die staatliche Rente, was ein nicht zu verachtender Vorteil ist.
Auswirkungen auf die Rentenzahlung
Allerdings sind sie ebenfalls auf die Beitragszahlungen der Mitglieder angewiesen. Für einen berufstätigen Ingenieur gibt es bei den Einzahlungen somit keinen Unterschied zur gesetzlichen Rente. Die Beiträge haben in der Regel die gleiche Höhe und sind ebenfalls eine Pflichtabgabe, die nicht ausgesetzt werden kann. Vergleichbares gilt auch bei der Leistung. Die Versorgungswerke orientieren sich bei der Leistung ebenfalls an der normalen Rente. Was den Eindruck weiter stützt, dass beide Varianten eigentlich dasselbe sind und sich nur beim Briefkopf unterscheiden. Dich dem ist nicht so!
Probleme mit Riester
Wer von einem berufsständischen Versorgungswerk betreut wird, zählt nicht mehr zu den gesetzlich Pflichtversicherten. Die dennoch anfallenden Beiträge ändern nichts daran. Aus Sicht des Staates ist man nun in einer anderen Kategorie. Eine Situation, die besonders negativ ist, wen man über einen Riestervertrag verfügt. Dieser darf jetzt nicht mehr als unmittelbar geführt werden und erhält keine staatliche Unterstützung mehr. Lediglich die Nutzung als mittelbarer Vertrag ist noch möglich, doch dies setzt einen unmittelbar berechtigten Ehepartner voraus.
Rente Ingenieur: Selbstständigkeit
Nicht alle Ingenieure sind in Angestellte. Es gibt auch freischaffende und selbstständige, für die andere Regeln gelten. Doch auch freischaffende Ingenieure müssen in das betreffende Versorgungswerk eintreten. Die Ersparnis bei den Beiträgen und Freiheit, die eigen Altersvorsorge zu bestimmen, die einen der Vorteile der Selbstständigkeit darstellt, trifft bei ihnen somit nicht zu.
Die üblichen Einschränkungen
Andere Eigenschaften teilen sie mit ihren Standesgenossen in anderen Berufen. Der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ist ihnen verwehrt und für Riester gelten ebenfalls die bekannte Reduktion auf eine mittelbare Förderbarkeit. Das dies auch für angestellte Ingenieure gilt, ist nur ein schwacher Trost.
Mögliche Alternativen
Es bleiben somit zwei Formen der Rente übrig, die von Interesse sind. Zum einen gibt es die Basisrente, die auch als Rürup bekannt ist. Sie erlaubt sehr hohe jährliche Beiträge von bis zu 20000 €, die darüber hinaus von der Steuer abgesetzt werden können. Ähnlich wie beim Versorgungswerk, wird ein Kapitalstock zur Rentenfinanzierung aufgebaut, man hat als Einzahler aber weit größere Gestaltungsmöglichkeiten, die es erlauben, die Rendite und damit die spätere Rente zu maximieren.
Daneben gibt es auch die private Rentenversicherung. Sie kann keinen Steuervorteil bei der Einzahlung gewähren, durch die 12/62-Regel gibt es aber eine Erleichterung bei der Auszahlung im Alter. Hauptargument ist die Freiheit von übermäßigen Regeln und Vorgaben, die bei anderen Renten die Möglichkeiten beschränken.