Erlaubt die Rente Hinzuverdienst?

Insgesamt gesehen ist für die Rente Hinzuverdienst kein Problem. Was nicht bedeutet, dass es keine Grenzen oder Regeln gibt! Tatsächlich hängt der Umfang des möglichen Zusatzeinkommens eng mit der genauen Art der Rente zusammen. Einige limitieren die Höhe des Betrages sehr strikt und machen einen Nebenerwerb fast unmöglich, an anderer Stelle ist ein Hinzuverdienst in […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

15. Juli 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Erlaubt die Rente Hinzuverdienst?

Insgesamt gesehen ist für die Rente Hinzuverdienst kein Problem. Was nicht bedeutet, dass es keine Grenzen oder Regeln gibt! Tatsächlich hängt der Umfang des möglichen Zusatzeinkommens eng mit der genauen Art der Rente zusammen. Einige limitieren die Höhe des Betrages sehr strikt und machen einen Nebenerwerb fast unmöglich, an anderer Stelle ist ein Hinzuverdienst in unbegrenzter Höhe nicht nur ausdrücklich erlaubt, sondern kann selbst den Betrag der Rente erhöhen! Es ist daher unglaublich wichtig, die rechtlichen Unterschiede und Vorgaben zu kennen, um nicht bei der eigenen Rentenplanung eine unliebsame Überraschung zu erleben.

Natürlich wäre es am allerbesten nicht einen Hinzuverdienst angewiesen zu sein, und ihn mehr als ein Hobby zu betreiben. Dafür ist es aber fast immer nötig, sich bereits früh mit dem Ruhestand zu beschäftigen und sich langfristig auf ihn vorzubereiten. Ein Unterfangen, bei dem der Rat eines Experten von unschätzbarem Wert sein kann. Doch für den Augenblick sollte diese Auflistung ausreichend sein.

Rente Hinzuverdienst: Was genau ist ein Hinzuverdienst?

Die Frage, was ein Hinzuverdienst genau ist, wird weniger genau definiert, als man es meinen könnte. Für den durchschnittlichen Bürger steht der Begriff in erster Linie für Gehalt und Arbeitseinkommen, entweder als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer. Für die Rentenkassen fallen allerdings auch andere Formen des Einkommens in diese Kategorie. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft, erhaltende Mieten oder auch Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung, können alle dazu zählen.

Eine Faustregel

Wer einen großen Merksatz wünscht, sollte sich an dieser Konstruktion orientieren: Je näher die Rente an der Sozialhilfe ist, desto schwere wird Hinzuverdienst. Was die Situation zur Folge hat, dass eine Ergänzung der Rente umso schwere wird, je bedürftiger man ist.

Rente Hinzuverdienst: Grundsicherung

Da es sich bei der Grundsicherung nicht wirklich um eine Rente, sondern um eine Sozialleistung handelt, ist eine bedeutender Hinzuverdienst nicht erlaubt. Sämtliches Einkommen muss angegeben werden und führt direkt zu einer Verringerung der ausgezahlten Grundsicherung. Zwar werden Einkünfte aus Arbeit nicht vollständig gewertet, sondern nur zu 30 %, sie führen aber dennoch zu einer Reduktion.

Renten aus alternativen Quellen werden ähnlich behandelt. Basisrente, Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge, eine private Rentenversicherung, aber auch freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenkasse, werden nicht vollständig gewertet. Bis zu einem monatlichen Betrag von 100 Euro sind sie anrechnungsfrei. Beträge, die das überschreiten, werden nur zu 70 % gezählt. Bei einer Zusatz-Rente von 300 Euro im Monat sind somit 160 Euro frei.

Rente Hinzuverdienst: Grundrente

Auch die Grundrente kennt Schranken beim Hinzuverdienst. Um sie wirklich in vollständiger Höhe erhalten zu können, darf das zusätzliche Einkommen die Grenze von 1250 Euro im Monat (1950 Euro bei Ehepaaren) nicht überschreiten. Was darüber hinausgeht, muss angerechnet werden.

Rente Hinzuverdienst: Frührente

Die Faustregel von der Verbindung zwischen Hinzuverdienst und Sozialcharakter der Rente, wäre keine richtige Regel, wenn es keine Ausnahme gäbe. Die Entscheidung bereits früher in Rente zu gehen ist nicht an irgendeine Form der Bedürftigkeit geknüpft, sondern die freie Wahl des Rentners. Dennoch gibt es für sie strenge Vorgaben, die eine erhebliche Minderung der Rente bedeuten können.

Vom Renteneintritt, bis zur Regelaltersgrenze mit 67 ist es lediglich erlaubt 6.300 Euro pro Jahr zu verdienen. Alles Einkommen über dieser Marke führt zu einer Verminderung der eigentlichen Rente. Der Vorgang bei der genauen Berechnung ist etwas umständlich. Die Summe, die über die 6.300 Euro hinausgeht, wird durch die 12 Monate geteilt und zu jeweils 40 % auf die jeweilige Monatsrente angerechnet.

Ein Beispiel: Ein Frührentner erhält pro Monat 1000 Euro aus der Rentenkasse. Ergänzt wird dies durch Gesamteinkommen von 2000 Euro, ebenfalls pro Monat. Auf das gesamte Jahr gerechnet, werden somit 24.000 Euro eingenommen. Damit liegt unser aktiver Ruheständler ganze 17.700 Euro über der Grenze. Diese Summe wieder auf die Monate aufgeteilt ergibt 1475 Euro. Davon werden 40 % auf die Rente angerechnet, was 590 Euro sind. Die erhaltene Altersrente sinkt damit auf 410 Euro pro Monat ab, weniger als die Hälfte der ursprünglichen Summe!

Rente Hinzuverdienst: Erwerbsminderung

Die Rente wegen Erwerbsminderung verhält sich ganz ähnlich wie die Frührente, wen es zur Frage es Zuverdienst geht. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente gilt ebenfalls die Grenze von 6.300 Euro pro Jahr. Und der Abzug von der Rente beträgt ebenfalls 40 %. Man kann somit das gleiche Beispiel verwenden, wie für die Abzüge bei der Frührente.

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Etwas großzügiger sind die Vorgaben bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Die Einkommensgrenze orientiert sich an dem höchsten Entgelt aus den letzten 15 Jahren vor dem Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Jedoch beträgt sie mindestens 15.989,40 Euro. Wird sie überschritten, greift wieder die Anrechnung von 40 %.

Hintergrund ist die Beschäftigung in Teilzeit, die eine teilweisen Erwerbsminderungsrente unausgesprochen erwartet. Die hohe Grenze soll dem Betroffenen genug Spielraum geben, um diesen Verdienst ausüben zu können. Eine Situation, auf die eine volle Erwerbsminderungsrente keine Rücksicht nehmen muss.

Rente Hinzuverdienst: Witwenrente

Auch bei der Witwenrente kommt es zu einer Anrechnung des Zusatzverdienstes. Wie auch die vorhergehenden Renten hat sie eine Grenze und die Anrechnung von 40 % der darüberhinausgehenden Summe. Statt allerdings eine genaue Zahl zu nennen, wird hier der sogenannte Freibetrag verwendet. Er liegt bei 950,93 Euro (West) oder 937,73 Euro (Ost) pro Monat.

Rente Hinzuverdienst: Reguläre Altersrente

Ganz anders ist die Lage bei der regulären Altersrente mit 67. Hat man sie einmal erreicht, fallen sämtliche Vorgaben und Grenzen zum Hinzuverdienst und man darf nun in unbegrenzter Höhe weitere Einnahmen haben, ohne eine Minderung der Rente hinnehmen zu müssen.

Wer es möchte, darf selbst weiterhin vollständig beruflich tätig sein und trotzdem die vollständige Rente beziehen. Sollte man sich dabei dafür entscheiden, weiterhin den Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung zu zahlen, kann man sogar weitere Rentenansprüche erwerben. Die Rente steigt somit, selbst wenn man sie bereits bezieht!

Rente Hinzuverdienst: Private Renten

Die letzte zu behandelnde Form der Rente sind die verschiedenen Formen der privaten und der staatlich geförderten Rentenversicherung. Da es sich bei ihnen allen um selbst finanzierte Arten der Rente handelt, haben sie keinerlei Beschränkungen beim Hinzuverdienst. Viel eher sind sie es selber, die als zusätzliches Einkommen auftreten.

Wer es möchte, kann jederzeit in beliebiger Höhe weitere Einkünfte haben, ohne dass es diese Renten auch nur interessieren würde. Ihre Auszahlungen basieren ausschließlich auf dem im Vertrag erhaltenen Vermögen.

 

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