Eine Rente als Hausfrau oder Hausmann zu verdienen, ist nicht gerade ein Leichtes. Zwar gibt es Beitragszeiten für die Kindererziehung und verschiedene Formen der Hinterbliebenenvorsorge: selber eine Rente zu bekommen, wird jedoch eigene Schritte erfordern. Ohne ein eigenes Arbeitseinkommen fällt man aus den meisten staatlichen Angeboten und Produkten heraus. Zwar kann man sich auf den berufstätigen Partner verlassen und sich auf verschiedene Weise an dessen Altersvorsorge beteiligen, was das Risiko eines plötzlichen Todes oder einer Scheidung mit sich bringt. Besser ist es, die eigene Rente als Hausfrau persönlich in die Hand zu nehmen.
Wenn man dabei unsicher ist und nicht die Zeit hat sich einzuarbeiten, was bei fast allen Hausfrauen und -männern der Fall ist, ist es sinnvoll die eigene Situation mit einem Experten zu besprechen. Horizon65 hat die dafür notwendige Erfahrung und Informationen. Gerne sind wir bereit sie zu teilen und uns direkt aller Probleme anzunehmen, kostenlos! Wenn also noch Fragen bleiben, nur zu, wir antworten gerne.
Rente als Hausfrau: Die gesetzliche Rente
Für Hausfrauen gelten die gleichen rentenrechtlichen Regeln wie für alle anderen auch. Durch das Einzahlen von Beiträgen erwirbt man Rentenansprüche, die im Alter ausgezahlt werden. Je mehr Geld in die Rentenkasse fließt, desto mehr erhält man später heraus. Wobei das reguläre Alter für eine Rente bei mittlerweile 67 Jahren liegt. Eine Frührente ist frühestens mit 63 erlaubt, bringt aber deutliche Abschläge bei der Rentensumme mit sich.
Das größte Problem für Hausfrauen sind in diesem Zusammenhang die fehlenden Beiträge. Das Recht eine Rente zu erhalten wurde fast immer, auf die eine oder andere Weise, erworben. Durch den Mangel an eingezahltes Geld ist die spätere Auszahlung häufig extrem gering. Eine monatliche Rente von unter hundert Euro ist keine Seltenheit!
Beitragszeiten und „Mütterrente“
Die Gelegenheit, verschiedene Lebensstationen als Beitragszeiten anbrechen zu können, beseitigt dieses Problem nicht wirklich. Sie können zwar das Qualifizieren für die Rente erleichtern, aber wie gesagt wurde ist dies meistens gar nicht notwendig. Und die finanziellen Leistungen sind sehr gering.
Es wird zwar von der Politik immer wieder über die „Mütterrente“ geredet, deren Auswirkungen sind jedoch überschaubar. Für alle vor 1992 geborenen Kinder 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. 36 Monate für alle danach geborenen. In diesen Monaten wird von der Rentenkasse so vorgegangen, als hätte man einen durchschnittlichen Rentenbeitrag geleistet. Umgerechnet bringt ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 € Rente pro Monat ein.
Hausmänner müssen hier übrigens aufpassen! Sollte nichts anderes beantragt werden, wird das Geld automatisch der Frau gutgeschrieben. Ein rechtzeitiges Handeln ist erforderlich.
Hinterbliebenenrente
Eine andere Leistung ist die Hinterbliebenenrente. Sollte der berufstätige Ehepartner versterben, hat man als Hausfrau Anspruch auf einen Teil der Rente. Ob dieser als kleine oder große Witwenrente ausgezahlt wird, basiert auf einigen Vorbedingungen, die schon an anderer Stelle erklärt wurden. Was auch für das Rentensplitting gilt.
Wichtig ist es zu wissen, dass die gesetzliche Hilfsleistung selbst in den besten Fällen nur einen Bruchteil der ursprünglichen Rente ausmacht. Man sollte daher nicht zu viel Vertrauen in die staatlichen Stellen stecken, um eine akzeptable Rente als Hausfrau zu erhalten.
Rente als Hausfrau: Die Basisrente
Etwas besser ist die Lage bei den staatlich geförderten Rentenversicherungen. Nur die betriebliche Altersversorgung ist, aus offensichtlichen Gründen, blockiert. Andere Optionen dürfen von Hausfrauen bespart werden, wie die Rürup oder Basisrente.
Bei ihr darf ein Ehepaar bis zu 51.278 € pro Jahr steuerbefreit in den Rentenvertrag einzahlen. Das Geld wird dann nach den Vorgaben der Sparer angelegt und verwendet, um mit der Zeit ein Vermögen zu erwirtschaften. Mit eintritt in die Rente, wird dieses nun verwendet, um seinerzeit eine lebenslange Leibrente zu finanzieren. Gerade bei Besserverdienern und Selbstständigen ist diese Form der Rentenversicherung in den letzten Jahren sehr beliebt geworden.
Gerade für Hausfrauen, die verheiratet sind, ist die Basisrente vorteilhaft. Sollte der Hauptsparer versterben, fällt das Kapital normalerweise an die „Gemeinschaft der Versicherten“. Weitere Hinterbliebene gehen leer aus. Ein Ehepartner jedoch darf den Vertrag übernehmen und selber Bezieher der Leibrente werden. So ist sichergestellt, dass für beide Eheleute lebenslang gesorgt ist.
Rente als Hausfrau: Die Riester-Rente
Sollte die Steuerersparnis weniger bedeutend sein, und insbesondere Kinder vorhanden sein, kann aus Sicht einer Hausfrau die Riester-Rente sogar die beste Alternative sein. Zwar ist es nicht möglich vollkommen allein einen solchen Vertrag abzuschließen, aber die meisten seiner Leistungen sind auf die Bedürfnisse von Hausfrauen und Müttern zugeschnitten.
Ohne selbst in der gesetzlichen Rentenkasse versicherungspflichtig zu sein, ist man auf einen förderfähigen Ehepartner angewiesen. Ist diese Vorbedingung gegeben, dürfen beide Ehepartner Riester-Verträge abschließen. Der Berufstätige als unmittelbar förderfähiger, die Hausfrau als mittelbar förderfähiger.
Riester-Zulagen
Mit nur der Zahlung des minimalen Sockelbetrages von 60 € kann diese Altersversorgung nun aktiv gehalten werden. Wobei es für jedes Jahr schon einmal die persönliche Zulage von 175 € gibt. Dazu kommen noch die Zulagen für alle Kinder, 185 € für Kinder die vor 2008 geboren wurden, 300 € für alle Jüngeren. Eine Mutter von zwei kleinen Kindern, kann somit 835 € pro Jahr in die Rente einzahlen, obwohl sie nur steuerbefreite 60 € zahlt!
Jedoch muss hier erneut eine Warnung an alle Hausmänner ausgesprochen werden: Die Kinderzulage fließt automatisch in den Vertrag der Frau und muss speziell Mann beantragt werden, wenn der Mann von ihr profitieren soll.
Vertragsübernahme
Ergänzt wird dies durch die Option, das angesparte Vermögen des Ehepartners im Todesfall in den eigenen Vertrag übernehmen zu können. Ähnlich wie bei der Basisrente bleibt somit das Gesamteinkommen stabil und der Lebensabend finanziell abgesichert.
Rente als Hausfrau: Private Versicherungen
Sowohl die Rente als auch die Versorgung als Hinterbliebener können gut durch rein private Versicherungen abgedeckt werden. Tatsächlich waren verbundene Lebensversicherungen über Jahrzehnte hinweg eine der wichtigsten Arten der Ruhestandvorsorge. Zwar gibt es sie noch heute, es empfiehlt sich aber, die beiden relevanten Aspekte getrennt voneinander zu behandeln. Die Absicherung im Todesfall sollte durch eine Risiko-Lebensversicherung erfolgen. Für die Rente bietet sich eine private Rentenversicherung an.
Private Rentenversicherung
Auch bei einer privaten Rentenversicherung wird Geld in den Vertrag eingezahlt und verwendet, um einen Gewinn zu erwirtschaften, der wieder reinvestiert wird. Ziel ist es ein Vermögen anzusammeln, das reicht um eine Rente bezahlen zu können, ganz ähnlich wie bei den anderen Rentenversicherungen auch. Im Gegensatz zu diesen ist sie aber ein rein privater Vertrag, der sich nicht an die einschränkenden staatlichen Vorgaben halten muss. Daher kann er auch von einer Hausfrau ohne Probleme abgeschlossen und bespart werden.