Es ist kompliziert für Rente Grundfreibetrag und Belastungen zu benennen, den diese verändern sich jedes Jahr ein bisschen. 2022 lag der Grundfreibetrag bei 9.984 € für Alleinstehende und 19.968 Euro für Verheiratete. Eine etwas höhere Summe als 2021, in dem die Summen noch bei 9.744 € sowie 19.488 € lagen.
Es handelt sich um eine Erleichterung, die gerade Leuten mit nur geringem Vermögen. Durch hin wird das Existenzminimum von der Besteuerung freigestellt. Sich damit auszukennen ist insbesondere dann wichtig, wenn die eigene Rente knapp ist und man wirklich auf jeden Euro angewiesen ist. Um zu verstehen, warum es wichtig ist, muss man sich mit der für die Rente erhobenen Einkommenssteuer und den Grundzügen der sozialen Absicherung vertraut machen; kein einfaches Thema! Im Folgenden wird es jedoch erläutert und möglichst anschaulich wiedergegeben.
Rente Grundfreibetrag: Steuerpflichtige Rente
2005 ist auch die gesetzliche Rente steuerpflichtig. Bis dahin wurde sie nicht belastet, doch der umfangreiche Umbau der verschiedenen privaten Rentensysteme durch die Bundesregierung änderte dies. Eigentliches Ziel war es, die Bürger verstärkt zu einer eigenständigen Vorsorge zu bewegen, doch um diese zu bewerkstelligen, wurde für fast alle Formen der staatlichen und staatlich geförderten Rente die „nachgelagerte Besteuerung“ eingeführt.
Nachgelagerte Besteuerung
Dabei wird dem Sparer die Möglichkeit gegeben beim Einzahlen in die Rente, statt einen Steuervorteil zu erhalten. Entweder wie bei Rürup und Riester durch die Absetzbarkeit der Beiträge oder wie bei der betrieblichen Altersvorsorge durch Verwendung des unversteuerten Bruttogehalts. Als Ausgleich und aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird aber die Auszahlung dieser Verträge vollständig vom Finanzamt erfasst. Eine vollkommen steuerfreie Rente würde in dieser Situation bessergestellt sein als die anderen Optionen und den gewollten Anreiz zur privaten Altersvorsorge unterlaufen. Weshalb sie ebenfalls der Einkommenssteuer unterworfen wurde.
Steuerpflichtiger Anteil
Die Einführung dieser Steuer erfolgte nicht über Nacht, sondern ist ein längerer Prozess, der immer noch andauert. 2005 wurden 50 % der Rente Einkommenssteuerpflichtig, doch mit jedem weiteren Jahr steig dieser Anteil weiter an. Bis 2020 waren es jährlich 2 Prozentpunkte, weshalb damals bereits 80 % betroffen waren. Seitdem steigt er aber nur noch um 1 Prozentpunkt im Jahr. Mit anderen Worten, 2040 wird die staatliche Rente vollständig steuerpflichtig sein.
Rente Grundfreibetrag: Sicherung des Existenzminimums
Wie kommt nun der Grundfreibetrag ins Spiel? Wie eingangs erwähnt, dient er der Grundsicherung und soll zumindest die Existenz des Rentenbeziehers absichern. Der Wert richtet sich nach den staatlichen Sozialhilfen und das dafür benötigte Einkommen. Aufgrund der Inflation und dem sich ständig verändernden Preisniveau wird der Grundfreibetrag fast jährlich neu angepasst.
Rentner, die weniger als diese Summe erhalten, müssen keine Steuern auf sie bezahlen und nicht einmal eine Steuererklärung abgeben. Es sei den sie werden vom Finanzamt direkt dazu aufgefordert eine auszufüllen.
Persönlicher Steuersatz
Sollte man unter die Pflicht zur Einkommensteuer fallen, wird der persönliche Steuersatz verwendet. Dieser hängt nicht nur von der gesetzlichen Rente ab, sondern berücksichtigt auch andere Formen des Einkommens. Insbesondere Mieten und Pacht sind dabei zu nennen, doch auch ein etwaiges Nebeneinkommen wird berücksichtigt.
Rentenanpassung
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn zu einer seiner Rentenanpassung kommt. Bei dieser Maßnahme wird die Rente angehoben, um mit der Inflation zumindest ein bisschen Schritt zu halten. Was jedoch eine Verbesserung und Unterstützung sein soll, kann schnellt zu einem entscheidenden Nachteil werden, wenn sich die eigene Rente durch sie über den Grundfreibetrag entwickelt.
Um den möglichen Schaden gering zu halten, empfiehlt es sich, die für eine Steuererklärung notwendigen Daten grundsätzlich zu sammeln und wenn nötig die abschreibungsfähigen Kosten gelten zu machen. Krankheits-, Handwerker-, Werbungskosten und sogar Spenden können die zu zahlende Steuer wieder senken.
Rente Grundfreibetrag: Verwechslungsgefahr mit dem Rentenfreibetrag!
Vorsicht ist geboten, wenn es um den Rentenfreibetrag geht. Dieser hat mit dem Grundfreibetrag nichts zu tun, sondern wird unabhängig von ihm berechnet. Auch richtet er sich nicht nach der Grundsicherung, sondern dem Jahr des Renteneintritts.
Überbleibsel der steuerfreien Rente
Genau genommen bezeichnet der Rentenfreibetrag den Anteil an der Rente, der noch nicht von der oben erwähnten Ausweitung der Steuerpflicht unterworfen ist. 2005 betrug er 50 %, 2020 nur noch 20 % und im Jahre 2040 wird er komplett verschwinden. Wer vor dem letzten Termin in Rente geht, erhält mit dem Jahr des Rententritts einen Rentenfreibetrag zu gewiesen, der bis zum Lebensende gleichbleibt. Bei einer Rente, die 2022 beginnt, wären es somit noch 18 % von der Gesamtsumme.
Mögliche Kombination
Dabei dürfen Rentenfreibetrag und Grundfreibetrag durchaus kombiniert werden. Es ist möglich, das zu versteuernde Renteneinkommen mithilfe des Rentenfreibetrags unter die Grenze des Grundfreibetrags sinken zu lassen. In diesem Fall ist es möglich, trotz höherer Rente Steuererklärung und Einkommenssteuer zu vermeiden.
Ein Beispiel: Die Rente die 2022 beginnt hat die Höhe von 10800 € im Jahr. Damit liegt sie über dem Grundfreibetrag von 9.984 € und sie müsste eigentlich versteuert werden. Vorher wird jedoch der Rentenfreibetrag abgezogen. Dieser hat bei Rentenbeginn 2022 einen Umfang von 18 %. In konkreten Zahlen bedeutet dies 1944 €. Durch diesen Betrag rutscht das zu versteuernde Einkommen auf 8856 € ab, deutlich unter dem Grundbetrag und damit steuerfrei!
Rente Grundfreibetrag: Fazit
Bei allen diesen Informationen, sollte nicht vergessen werde, dass die Rente Grundfreibetrag und auch Rentenfreibetrag hat, um eher armen Rentnern beim Erreichen des Existenzminimums zu helfen. Es ist weit angenehmer und besser sich überhaupt nicht um sie kümmern zu müssen, weil man weit höhere Einkünfte erzielt als mit ihr möglich. Vom vorhandenen Vermögen und Einkommen Steuern zu zahlen ist nicht angenehm, aber um einiges besser als dieses Geld überhaupt nicht zu haben. Daher sollte man auf jeden Fall Vorkehrungen treffen und für den eignen Ruhestand auch private Vorsorgen treffen.