Es gibt viel Fragen, wie die Rente gesetzlich gehandhabt wird. Zwar ist die staatliche Rente für die große Mehrheit der Bürger die Hauptsäule der eignen Altersversorgung, doch nur wenige informieren sich über die genauen Abläufe und verfolgen den exakten Zustand ihrer eigenen Rentenansprüche. Es ist leider die Regel, die Funktionsweise, die Struktur und die möglichen Leitungen nicht zu kennen. Die Rente gesetzlich zu verstehen, ist häufig ein Buch mit sieben Siegeln.
Hier sollen daher einige Fragen zu ihr erläutert und ein kurzer Überblick über ihre Beschaffenheit gegeben werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass eine Reihe von Fragen offenbleiben müssen und eine tiefergehende Auseinandersetzung mit dem Thema erforderlich machen. Doch für den Anfang sollten die folgenden Punkte reichen.
Rente gesetzlich: Pflichtversicherung
Bei der gesetzlichen Rente handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Angestellte und Arbeiter müssen einen Teil ihres Gehalts direkt in die betreffende Rentenkasse einzahlen, ohne darauf verzichten dürften. Dafür erhalten sie im Gegenzug Ansprüche auf die Auszahlung einer Leibrente, sollten sie die grundlegenden Bedingungen erfüllen.
Daneben gibt es aber auch einige Ausnahmen. Selbstständige und Freischaffende müssen in der Regel nicht in die Rente einzahlen, dafür müssen sie selber verstärkt für den Ruhestand vorsorgen. Und auch Beamte sind nicht auf die Rente angewiesen, denn sie erhalten eine Pension aus ihrem Dienstverhältnis.
Wieder anders ist für Mitglieder in einem berufsständischen Versorgungswerk. Diese Institutionen fungieren als Ersatz zu den staatlichen Rentenkassen und ersetzen diese. Die Leistungen gleichen aber weitgehend der gesetzlichen Rente. Vorsicht ist dennoch bei einigen Themen, wie der Riester-Rente, geboten.
Beiträge
Insgesamt handelt es sich um 18,6 Prozent des Bruttolohns. Davon tragen die Arbeitnehmer 9,3 Prozent selbst, 9,3 Prozent trägt der Arbeitgeber. Sie werden bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze fällig. Wer darüber hinaus verdient, muss keine weiteren Zahlungen leisten. 2022 betrug sie 6.750 € (Ost) bzw. 7.050 Euro (West) im Monat.
Die Höhe der Beiträge ist von entscheidender Bedeutung für die spätere Rente. Je mehr Geld man im Zuge seines Lebens eingezahlt hat, desto größere Ansprüche hat man angesammelt. Geringverdiener haben aus diesem Grund auch eine geringere Rente als Besserverdiener. Man sollte dabei insbesondere die Gültigkeit des ganzen Berufslebens beachten. Wer lange wenig einzahlt und nur in den letzten Jahren ein großes Einkommen besitzt, wird nicht deswegen mehr Rente bekommen! In der Vorstellung vieler Leute wird hier die Rente mit der Beamtenpension vermischt.
Freiwillige Sonderzahlungen
Neben den Pflichtabgaben sind auch Sonderzahlungen und freiwillige Einzahlungen erlaubt. Der Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien ist nur, ob man selber pflichtversichert ist oder nicht, die Auswirkungen sind aber dieselben. Die weiteren Einzahlungen erwerben weitere Ansprüche und verbessern die spätere Rente. Sie können dabei von der Steuer abgesetzt werden, was einen weiteren Anreiz ausmacht. Gleichzeitig dienen sie dazu, die Beitragszeiten zu erweitern und zu erhalten. So kann zum Beispiel durch sie ein Selbstständiger seinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sichern.
Beitragszeiten
Was sind diese Beitragszeiten aber eigentlich? Sie halten fest, wann und wie lange in die Rentenkasse eingezahlt worden ist. Die Höhe der Zahlungen ist hier irrelevant. Ob man Anspruch auf eine spezielle Rente hat oder nicht, wird im großen Maße über diese Zeiten bestimmt. Die Altersrente setzt etwa eine Beitragszeit von 5 Jahren voraus. Was viel und lange klingt, wird praktisch immer durch die Beitragszeiten aufgefüllt, die man in Schule, Ausbildung und Studium gutgeschrieben bekommt. Durch ihre Unverfallbarkeit gibt es bei der Altersrente aber eigentliche keine Probleme mit den Beitragszeiten, für die weiteren Leistungen der Rente gilt dies nicht!
Rente gesetzlich: Weitere Leistungen
Die Rente für den Ruhestand mag die wichtigste und bekannteste Art der Unterstützung sein, sie ist aber nicht die einzige. Neben der Versorgung im hohen Alter sichert die gesetzliche Rente auch in gewissem Maße die Hinterblieben ab und hilft bei Erwerbsunfähigkeit.
Erwerbsminderungsrente
Die teilweise und die volle Erwerbsminderungsrente sollen Leuten helfen, die medizinisch nicht in der Lage sind, einem Erwerb nachzugehen. Die teilweise Rente setzt voraus, dass pro Tag nur weniger als 6 Stunden gearbeitet werden kann. Die volle erlaubt sogar nur 3 Stunden. Um sie erhalten zu können, muss der Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung in mindestens 36 Monaten Rentenbeiträge gezahlt haben.
Witwen und Witwer Renten
Ehepartner werden durch die Witwen- und Witwerrente gegen den Tod des Beitragszahlers abgesichert. Ihre Begründung geht auf die alte Vorstellung von der Familie mit einem einzigen Verdiener und die häufig vorhandene Asymmetrie bei Einkommen zurück. In gewisser Weise versichert sie den Überlebenden in der Rentenversicherung mit.
Sie hat folgende Bedingungen: Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben (gilt nicht bei Tod durch Unfall), der Verstorbene hat die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt, starb durch Unfall oder war bereits Rentner und der Hinterbliebene hat nicht wieder geheiratet.
Bei der Auszahlung wird in kleine oder große Rente unterschieden. Die große Witwen-/Witwerrente erhält man, wenn: Man 47 Jahre oder älter ist, erwerbsgemindert ist oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erziehen, das noch keine 18 Jahre alt ist. Sollte das Kind behindert sein und kann nicht selbst für sich sorgen, wird diese Rente unabhängig vom Alter des Kindes ausgezahlt. Sie beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente des Verstorbenen.
Wer diese Forderungen nicht erfüllt, bekommt stattdessen die kleine Witwen-/Witwerrente. Sie beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Sie wird höchstens zwei Jahre lang ausgezahlt.
Waisenrente
Minderjährige Kinder können eine Waisen- oder Halbwaisen-Rente erhalten. Sie wird bis zum 18. Geburtstag ausgezahlt, kann jedoch bei längerer Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Von der Höhe her beträgt sie 10 % für Halbwaisen oder 20 % für Vollwaisen (es zählt nur der bessere Anspruch).
Rente gesetzlich: Probleme
Bedauerlicherweise haben die staatlichen Kassen einige Probleme. Es handelt sich bei ihr um ein umlagefinanziertes System, was eine extrem große Abhängigkeit der Rente gesetzlich und politischen Entwicklungen gegenüber zur Folge hat. Hier findet sich eine andere weitverbreitete Vorstellung, die einfach falsch ist. Es wird immer wieder geglaubt, die Kassen würden die Beiträge sammeln und wieder an den einzelnen Beitragszahler zurückerstatten. Dies ist inkorrekt. Die heutigen Beiträge werden direkt verwendet, um die heutigen Renten zu bezahlen, eine wie auch immer geartete Verwahrung oder sogar Anlage des Geldes findet nicht statt.
Demografischer Wandel
Insbesondere der demografische Wandel ist deshalb ein Problem für die Rente. Durch das Absinken der Geburtenrate hat sich mit der Zeit ein Überhang an Rentenempfängern gebildet, die nicht mehr von den Beitragszahlern ohne Probleme finanziert werden können. Diese Schieflage hat das Renten-System insgesamt infrage gezogen. Eine Reform wäre eigentlich überfällig, wird aber auch politischen Überlegungen immer wieder auf die lange Bank geschoben. Wer noch jung ist, sollte deshalb Vorkehrung treffen, um nicht vollständig auf sie angewiesen zu sein.
Inflation
Ein weiteres Problem ist die Inflation. Die Rentenansprüche werden ausschließlich in Euro angegeben und die Rente selbst stellt ein fixes Einkommen dar. Sollte die Währung durch eine andauernde Inflation weiter an Wert verlieren, trifft dies Rentner besonders hart. Was ursprünglich für einen gesicherten Lebensabend ausgereicht hätte, kann bald schon ungenügend werden. Und leider besteht im Gegensatz zu einer kapitalgedeckten privaten Rentenversicherung nicht einmal die Möglichkeit, die eigenen Beiträge in eine inflationsgeschützte Geldanlage fließen zu lassen. Ein Umstand, der bei der Planung des eigenen Ruhestandes seine Berücksichtigung finden muss.