Gibt es sie, eine Rente Führungskräfte und Geschäftsführer angemessen? Das hängt von den gewollten Leistungen ab! Rein rechtlich gesehen sind auch Manager und leitende Angestellte in erster Linie Arbeitnehmer. Damit haben sie die gleichen Optionen wie andere Arbeiter auch. Spezielle Vorgaben oder Angebote, die auf ihr Anforderungsprofil zugeschnitten sind, gibt es kaum. Tatsächlich entstehen die meisten Probleme für ihre Altersversorgung nicht aufgrund ihrer Position in einem Unternehmen, sondern wegen des überdurchschnittlichen Gehalts, welches sie meist beziehen.
Der Focus ihrer Anlagestrategie entspricht daher größtenteils dem, von anderen Besserverdienern. So wird etwa der richtige Umgang zum Steuersparen mit höheren Abgabensätzen immer wichtiger und wird zu einem Hauptthema. Dafür rücken weitere Absicherungen in den Hintergrund. Allerdings gibt es gerade im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ein paar Tricks, die nur Führungskräften wirklich offenstehen. Es lohnt sich also auch hier wieder einmal einen breiten und umfassenden Blick auf alle möglichen Angebote und Ideen zu werfen. Wobei natürlich die Hilfe eines Experten von unschätzbarem Wert sein kann.
Rente Führungskräfte: Probleme mit der Rentenkasse
Eines der Kernprobleme für Führungskräfte, wie auch für Besserverdiener im Allgemeinen, ist die ausgesprochen große Rentenlücke. Was verbirgt sich dahinter? Als Angestellter eines Unternehmens sind auch leitende Mitarbeiter in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie müssen daher, wie alle anderen Mitarbeiter auch, jeden Monat einen Teil ihres Gehalts in die Rentenkasse einzahle. Die dafür erworbenen Ansprüche erhöhen die spätere Rente.
Jedoch gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze! Sie liegt 2022 bei 7.050 Euro monatlich (West) beziehungsweise 6.750 Euro monatlich (Ost), was einem Jahreseinkommen von 84.600 Euro oder 81.000 Euro entspricht. Wer ein höheres Gehalt bekommt, muss trotzdem nicht mehr in die Rente einzahlen, sondern darf das Geld anderweitig nutzen.
Rentenlücke
Was wie eine Wohltat klingt, kann eine erhebliche Belastung werden, wenn es wirklich zum Bezug der Rente kommt. Es ist der Normalfall, beim Eintritt in den Ruhestand eine Einkommenseinbuße hinnehmen zu müssen. Das Niveau der Rente liegt fast immer deutlich unter dem des letzten Gehalts. Ein Phänomen, welches als Rentenlücke bekannt ist und für die private Altersvorsorge eine enorme Bedeutung hat. Nun haben gerade Hochverdiener natürliche ein sehr hohes Gehalt, aber unter anderem wegen der Beitragsbemessungsgrenze, nur eine durchschnittliche Rente. Während bei anderen die Rentenlücke ein paar hundert Euro ausmacht, müssen sie schnell mehrere tausend Euro ausgleichen. Private Altersvorsorge ist daher von noch größerer Wichtigkeit.
Rente Führungskräfte: Basisrente
Eine sehr beliebte Art der Rentenversicherung ist die Basisrente, umgangssprachlich auch Rürup genannt. Sie ist gerade bei Besserverdienern beliebt, da sie es ermöglicht beim Aufbau der Altersversorgung erheblich an Steuern zu sparen, aber gleichzeitig die Anlagestrategie sehr offenlässt. Bei ihr wird das Geld verwendet, um ein Vermögen zu erwirtschaften, welches wiederum zur Finanzierung einer lebenslangen Leibrente eingesetzt wird.
Steuervorteil beim Einzahlen
Die Beiträge zu einer Basisrente können vom Sparer frei gewählt werden. Sowohl eine Einmalzahlung, als auch regelmäßige Raten sind gestattet. Bis zu 25.639 EUR können pro Person steuerliche gelten gemacht werden (2022) und bis zu 94 % dieser Summe sind absetzbar. Bis 2025 wird dieser Anteil jedoch auf 100 % steigen. Für den Zahler des Spitzensteuersatzes bedeutet dies eine fast 50 % Unterstützung durch das Finanzamt! Eine enorme Sparmöglichkeit, welche die Rendite dieses Vertrages noch einmal erhöht.
Freie Strategie, aber feste Auszahlung
Wie das Geld dabei investiert wird, darf vom Sparer fast vollkommen frei bestimmt werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Produkten ist auch der Erwerb von risikoreichen Anlagen gestattet. Selbst ein Wechsel dieser Strategie ist ohne weiteres erlaubt.
Allerdings gilt dieser lockere Umgang nicht für die Auszahlung. Die Basisrente ist eine lebenslange Leibrente und wird ausschließlich als solche bei Rentenbeginn ausgezahlt. Einmalzahlungen, Kapitalentnahmen oder sogar eine Kündigung sind nicht gestattet. Einmal eingezahlt ist das Geld fest im Vertrag.
Rente Führungskräfte: Riester
Als mögliche Alternative soll hier die Riester-Rente erwähnt werden. Sie wurde zwar ursprünglich für Bürger mit geringem Einkommen entworfen, sie kann unter den richtigen Umständen aber auch für Führungskräfte von Interesse sein. Hauptsächlich, weil sie ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden kann. Pro Jahr immerhin bis zu 2100 Euro. Und im Gegensatz zur Basisrente, darf eine Riester-Vertrag auch aufgelöst werden, wenn die Notwendigkeit dafür besteht. Zwar wird sie nicht als einzige Rente ausreichen, und sie ist eine eher spezielle Lösung. Dennoch ist sie etwas Beachtung wert.
Rente Führungskräfte: Betriebliche Altersvorsorge
Das ohne Zweifel größte Feld, in dem sich gerade für Führungskräfte viele Optionen auftun, ist die bAV. Als bestimmende Kräfte in einem Unternehmen können sie direkt auf die Einrichtung und Unterhalt einer bAV nehmen. Ein Problem für viele andere Arbeitnehmer, ein unwilliger Arbeitgeber, stellt sich hier nicht. Im Fall eines geschäftsführenden Gesellschafters ist dies besonders deutlich, da in diesem Fall Arbeitnehmer und Arbeitgeber wirklich die gleiche Person sind!
Doch auch aus der Sicht des Unternehmens ist die Verwendung einer bAV für Führungskräfte nützlich, denn sie erhöht die Bindung dieser wichtigen Angestellten und reduziert die Gefahr einer kostspieligen Kündigung und Neubesetzung.
Sparen durch Entgeltumwandlung
Die bAV ermöglicht in allen Durchführungswegen das sparen, nicht nur von Steuern, sondern selbst von Sozialabgaben. Dies geschieht durch die Entgeltumwandlung.
Bei diesem Vorgang wird ein Teil der des Gehalts nicht ausgezahlt, sondern noch vor dem Versteuerten in den Rentenvertrag eingezahlt. Ein Beitrag bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenkasse (BBG) wird dabei nicht nur von der Steuer befreit, sondern wird auch nicht mehr für die weiteren Sozialabgaben herangezogen. Eine Einsparmöglichkeit, die keine andere Rentenversicherung vorweisen kann.
Zwar ist das Potenzial im Bezug auf die Sozialversicherungen damit erschöpft, für eine weitere Steuerersparnis ist aber noch Platz.
Direktversicherung, Pensionsfond und Pensionskasse
Es können natürlich die verwaltungsarmen, versicherungsbasierten Formen der bAV auch hier Anwendung finden. Für die Verwendung bei durchschnittlichen Mitarbeitern sind sie die beliebtesten Alternativen, und es spricht nicht dagegen, sie auch bei Führungskräften einzusetzen.
Bei diesen Durchführungswegen kann der jährliche Beitrag um weitere 4 % der BBG auf insgesamt 8 % (ca. 7000 €) verdoppelt werden. Die weiteren 4 % ermöglichen eine weitere Steuerersparnis. Allerdings ist mit dieser Summe der Leistungsrahmen dieser Verträge ausgereizt. Wer eine noch größere Summe zurücklegen möchte, kann aber ebenfalls einen Weg finden.
Unterstützungskassen und Direktzusagen
Unterstützungskassen und Direktzusagen sind die beiden Variationen er bAV, bei der keine weitere Institution in den Vertrag aufgenommen wird, sondern die Verantwortung bei der Firma bleibt. Dies vergrößert das rechtliche Risiko und den Verwaltungsaufwand. Dafür sind die Möglichkeiten des Unternehmens bei der Kapitalanlage jedoch fast unbeschränkt. Zwar müssen Rücklagen angelegt werden, wie diese angelegt werden, ist aber freigestellt.
Steuerfrei in unbegrenzter Höhe
Für den Sparer selbst ist es aber am wichtigsten, dass die Beiträge unbegrenzt steuerfrei sind. Wer möchte, kann auf diese Weise erhebliche Summen in die eigene Rente stecken und in einem unvergleichlichen Maße Vorsorge betrieben.