Der Unterschied zwischen Rente Frührente, scheint auf den ersten Blick ein recht eindeutiger zu sein. Das offizielle Rentenalter liegt bei 67, jeder der schon vorher eine bekommt ist damit ein Frührentner. Aber diese Ansicht ist viel zu vereinfacht, um noch als korrekt zu gelten. Sie unterschätzt auch, wie viele verschiedene Leistungen aus der Rentenversicherung erfolgen können und welche anderen Arten der Unterstützung bei der Existenzsicherung im Alter zum Tragen kommen.
Das Themenfeld Rente ist weitaus vielschichtiger und komplexer, als viele sich es vorstellen. Bedauerlicherweise beschäftigen sie sich nur mit ihm, wenn der eigene Ruhestand bereits nahe ist, oder man auf andere Weise Unterstützung benötigt. Ein Zeitpunkt, an dem es bereits zu spät ist, Vorkehrungen zu treffen, oder noch lenkend einzugreifen. Dabei wäre es sinnvoll und klug bereits lange vorher den eigenen Ruhestand zu planen und alles in die Wege zu leiten, damit man ihn ohne finanzielle Not genießen kann. Gerade dann, wenn man eine Frührente erhalten möchte!
Rente Frührente: Die reguläre Altersrente
Über Jahrzehnte hinweg war in der Bundesrepublik Deutschland der 65. Geburtstag die Grenze zwischen Arbeitsleben und Ruhestand. Ab diesem Alter konnte man die erworbenen Ansprüche an die Rentenkasse endlich verwenden, um selber eine Rente zu erhalten. Doch leider wurde dies geändert, und die vor einiger Zeit veranlasste Umstellung nähert sich ihrem Ende. Ab dem Jahrgang 1964 gilt für alle eine neue Grenze von 67 Jahren.
Beitragszeiten
Da es auch für die Frührente von Belang ist, lohnt es sich, die benötigten Beitragszeiten für die Rente anzugeben und zu erklären. Nur wer mindestens fünf Jahre als Beitragszahler in der Rentenversicherung vorweisen kann, ist später auch dazu berechtigt eine Rente zu erhalten. Allerdings können diese auch verschiedene andere Weisen angesammelt werden und erfordern trotz des Namen nicht zwingend eine Zahlung von Rentenbeiträgen. Tatsächlich werden die geforderten Beitragsmonate von den meisten Bürgern bereits angesammelt, bevor diese überhaupt berufstätig werden!
Neben Zeit als im Rentensystem Pflichtversicherter, zählen auch freiwillige Rentenbeiträge, Zeiten in denen Krankengeld oder Arbeitslosengeld (I) erhalten wurde oder ein Minijob, wenn man nicht bewusst auf Versicherungspflicht verzichtet hat. Auch die Zeit für die Kindererziehung kann mit bis zu 10 Jahren gewertet werden. Wie auch die nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege eines Angehörigen.
Besonders wichtig ist auch die Anrechnung von Schule, Ausbildung und Studium. Ab dem 17. Lebensjahr können bis zu 8 Jahre der Bildung als Beitragszeit gewertet werden. Was eine Anwartschaft auf die Rente praktisch garantiert.
Ausnahmen von der Rente mit 67
Es sollte erwähnt werden, dass es dennoch Formen der Rente gibt, die nicht als Frührente, sondern als reguläre Rente zählen, obwohl man schon vor 67 in den Ruhestand geht. Schwerbehinderte haben schon mit 65 Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente. Daneben gibt es auch eine Reihe von Vorgaben für verschiedene Berufe, die besondere körperliche Fähigkeiten erfordern. Dies reicht von hoch spezialisierten Fluglotsen, über Feuerwehrmänner, bis hin zu Bergarbeitern. Allerdings sind dies alles sehr spezielle Fälle, die jede allgemeine Information sprengen würden.
Besonders langjährig Versicherte
Die letzte verbleibende Option, eine reguläre Rente schon vor der Altersgrenze zu beziehen, ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Allerdings setzt sie eine Beitragszeit von mindestens 45 Jahren voraus! Um bei ihr überhaupt noch einen früheren Rentenbeginn zu haben, muss man praktisch noch vor der eigenen Volljährigkeit mit dem Sammeln von Beitragszeiten angefangen haben, und dies ohne jegliche Unterbrechung über 45 Jahre durchhalten.
Rente Frührente: Frührente ab 63
Wenn es nun zur Frührente geht, gibt es weitere Vorgaben. Insbesondere die Vorgaben zu den Beitragszeiten sind weitaus umfangreicher und schränken die Anzahl der Frührente berechtigten deutlich ein.
Altersrente für langjährig Versicherte
Der Fachbegriff für die Frührente lautet „Altersrente für langjährig Versicherte“. Mit ihr wird die Rente in eine Frührente umgewandelt, die man schon mit 63 Jahren erhalten kann. Sie darf von jedem genutzt werden, der mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Eine durchaus machbare Leistung, speziell, wenn man die weiteren Anrechnungszeiten verwendet. Die meisten Bürger können sie ohne weiteres erfüllen. Wer damit Problem hat, besitzt fast immer eine Erwerbsbiografie, welche einen anderen Ansatz für die Altersvorsorge nötig macht und gegen ein zu großes Vertrauen auf die staatliche Rente spricht. Nicht berufstätige Hausfrauen und -männer, Einwanderer und lange Selbstständige, unter anderem, gehören zu dieser Gruppe.
Abzüge
Nachteil einer Rente mit 63 sind die Abzüge. Um diese zu berechnen, wird die Zeit zwischen dem tatsächlichen Renteneintritt und dem regulären, also dem 67. Geburtstag, betrachtet. Je länger diese ist, desto höher werden die Abzüge bei der Rentenzahlung. Jeder Monat hat eine Kürzung von 0,3 % zur Folge. 3,6 % pro Jahr. Bis zu einer maximalen Einbuße von 14,4 %, wenn man direkt mit 63 in die Frührente geht.
Es handelt sich um eine permanente Reduktion der Rente, die bis zum Lebensende bestehen bleibt. Natürlich bedeutet dies auch eine um 14,4 % größere Rentenlücke, weshalb es dringend geboten ist selbst weitere Vorkehrungen zu treffen, wenn man wirklich eine Frührente als persönliches Ziel hat.
Rente Frührente: Andere gesetzliche Renten
Daneben gibt es noch eine Reihe von weiteren Renten, die zwar schon lange vor dem Ruhestand bezogen werden können, aber nicht Frührente im eigentlichen Sinn zählen.
Erwerbsminderungsrente
Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Unterstützungsleistung. Es gibt sie in zwei Ausführungen, einer vollen und einer teilweisen, deren Zuordnung auf der täglich maximal möglichen Arbeitszeit basiert. Ziel dieser Rente ist es, durch Unfall oder Krankheit Betroffenen, die ihrem bisherigen Beruf nicht mehr nachgehen können, für die Zeit der Heilung ein Auskommen zu sichern.
Witwenrente
Die Witwenrente und die gleichwertige Witwerrente dienen dem Unterhalt von hinterbliebenen Ehepartnern. Der Überlebende ist berechtigt, einen Teil der Rentenzahlung des Verstorbenen zu erhalten. Es gibt eine Altersgrenze, doch gibt diese nur vor, ab wann man die „Große Witwenrente“ statt der „Kleinen Witwenrente“ erhält, ohne weitere Bedingungen zu erfüllen. Durch sie ist es möglich schon mit 47 eine „Frührente“ zu erhalten, die 55 % der Rente des Verblichenen entspricht.
Waisenrente
Eine weitere Leistung der Rentenkasse zur Versorgung von Hinterbliebenen ist die Waisenrente. Sie wird an Kinder ausgezahlt, die einen oder beide Elternteile verloren haben. Die Auszahlung erfolgt offiziell nur bis zur Volljährigkeit, kann aber bei einer längeren Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden. Sie beträgt 10 % der Rente des Verstorbenen bei Halbwaisen, 20 % der Rente des besser aufgestellten Elternteils bei Vollwaisen.
Rente Frührente: Private Renten
Neben all diesen staatlichen Leistungen, existieren auch private Renten. Die meisten Banken und Versicherungen bieten verschiedene Formen von Leibrenten an, die an keinerlei Altersgrenze gebunden sind. Wer es wirklich möchte, kann einen solchen Vertrag schon lange vor dem Ruhestand abschließen und somit bereits in der Jugend ein „Rentner“ werden. Wobei die Begriffe Rentier und Privatier dafür geläufiger sind. Allerdings ist dieser Schritt finanzierungstechnisch fast immer zweifelhaft und es gibt bessere Optionen.
Besteuerung lebenslanger Rentenzahlungen
Vorsicht ist insbesondere bei der Besteuerung geboten. Wie Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 entnehmen kann, wird eine Leibrente abhängig vom Lebensalter des Beziehers herangezogen. Mit 35 muss man zum Beispiel 40 % der Rente steuerlich behandeln lassen, obwohl das Anrecht ja mit eigenem Geld erworben worden ist. Eine Leibrente könnte sich trotzdem lohnen, doch sollte man Vorsicht walten lassen und sich gut informieren.