Eine Betriebsrente, besser bekannt als betrieblichen Altersvorsorge (bAV), ist eine Rentenversicherung, auf die alle Arbeitnehmern Anspruch haben. Bei ihr wird ein Teil des Gehalts vom Arbeitgeber direkt in die Rente eingezahlt und muss daher nicht versteuert werden. Insgesamt gibt es 5 verschiedene Durchführungswege.
Betriebsrente: Entgeltumwandlung
Der eigentliche Rechtsanspruch gilt für die sogenannte Entgeltumwandlung. Sie besagt, dass der Arbeitnehmer einen Teil des Bruttogehalts direkt auf den Vertrag überwiesen bekommt. Dieser wird nicht versteuert und hat auf diese Weise einen Vorteil bei der Einzahlung.
Die gebräuchlichste Summe bei Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionskasse geht bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Pensionskasse (BBG). Der Arbeitnehmer spart bis zu dieser Marke nicht nur Steuern und Sozialabgaben, sondern erhält vom Arbeitgeber einen vorgegebenen Zuschuss von 15 % der Summe. Ein Ausgleich für die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge seitens des Unternehmers.
Sollte es gewünscht sein, kann der Beitrag pro Jahr um weitere 4 % des BBG erhöht werden auf insgesamt 8 % (ca. 7.000 €). Allerdings müssen nun wieder Sozialabgaben bezahlt werden, lediglich die Steuer wird eingespart. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds machen noch höhere Summen keinen Sinn. Vorsorgekassen und Direktzusagen erlauben jedoch unbegrenzt steuerfreie Beiträge.
Mischfinanzierte Betriebsrente
Neben einer allein vom Arbeitnehmer finanzierten Betriebsrente, gibt es solche, bei den der Arbeitgeber freiwillig einen höheren Zuschuss als vorgeschrieben zahlt, um den Arbeitnehmer bei der Vorsorge zu unterstützen. Trotzdem halten sich die Kosten in Grenzen, den die Einzahlungen dürfen als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Finanzierung durch den Arbeitgeber
In einigen Fällen werden die Kosten der Betriebsrente vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. Eine für die Firma günstigere Form von Gehaltserhöhung. Wobei ein weiter Vorteil die noch nicht eingetretene Unverfallbarkeit dieser Beiträge ist. Wer seine Betriebsrente vom Arbeitgeber bezahlt bekommt, muss mehrere Jahre warten, bis man kündigen kann, denn sonst verliert man den Rentenanspruch.
Betriebsrente: Durchführungswege
Kernfrage beim Einrichten einer betrieblichen Altersvorsorge ist die, welcher Durchführungsweg eingeschlagen werden soll. Die Unterschiede sind erheblich und können die Qualität einer Rente fundamental beeinflussen. Was für den Arbeiter oder das Unternehmen die beste Option ist, basiert auf einer Reihe an Faktoren und ist daher sehr stark von Einzelfall abhängig.
Die 5 Durchführungswege
Für die Betriebsrente gibt es insgesamt 5 verschiedene Umsetzungsmethoden, Durchführungswege genannt. Sie lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: Bei Direktzusagen und Unterstützungskassen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Rente, die direkt an den Arbeitgeber gerichtet ist, der dafür einen größeren Spielraum hat.
Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Versorgungswerken ist der jeweilige Träger für die Erfüllung der Versorgungszusage zuständig. In der Regel eine Versicherung oder Bank. Das Unternehmen ist hier vom eigentlichen Prozess der Altersvorsorge entkoppelt und hat weit weniger Entscheidungsgewalt über die Investition, gleichzeitig reduziert es aber eigene Haftungsrisiken.
Die Direktversicherung
Direktversicherungen benötigen am wenigsten Verwaltungsaufwand und sind besonders bei kleineren Unternehmen beliebt. In diesem Fall schließt der Arbeitgeber einen Versorgungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft, die den Arbeitnehmer begünstigt. Zwar werden die genauen Vertragsbedingungen beim Abschluss festgelegt, die Verantwortung für die Rente liegt beim Anbieter.
Der Arbeitgeber profitiert davon, die Verwaltung und Haftung der Betriebsrente abgeben zu können. Nach dem Aufstellen muss er sich nicht mehr damit auseinandersetzen und kann seine Kapazitäten anders nutzen. Der Arbeitnehmer auf der anderen Seite, muss sich nicht auf die Anlagestrategie seines Bosses verlassen, sondern kann sein Geld einem professionellen Finanzunternehmen anvertrauen.
Die Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eng mit der Direktversicherung verbunden. Das Verfahren ist das gleiche, allerdings wird der Rentenvertrag mit einer Kasse und nicht mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Ursprünglich waren diese Kassen von einzelnen große Unternehmen gegründet worden, um eine Rente für die eigenen Angestellten zu ermöglichen. Dabei investierten sie hauptsächlich in Anleihen und verzinsliche Wertpapiere, um ein möglichst berechenbares Einkommen zu erzielen. Doch heute ist der Markt offen und es gibt kaum noch Unterschiede zur Direktversicherung.
Der Pensionsfond
Die Pensionskasse ist etwas anders strukturiert. Es hat sich der Fonds auf riskantere Anlagen spezialisiert und durch die Begrenzung der Leistungsgarantie kann man einen größeren Teil der Anlagesumme in Anlagen mit hohem Risiko und hoher Rendite investieren. Andere Durchführungsarten müssen die Anlagesumme zumindest zum Teil in eher sichere Anlageklassen geben, um die Garantierente zahlen zu können. Mit dem Pensionsfond ist daher eine höhere Rente möglich, für höheres Risiko.
Es wird oft gesagt, dass ein Pensionsfond nur eine Auszahlung als Rente erlaubt, aber das stimmt nicht ganz. Auch hier ist eine Einmalzahlung möglich, wenn der jeweilige Anbieter zustimmt.
Die Direktzusage
Bei einer Direktzusage zahlt der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer eine Rente aus dem Vermögen des Unternehmens. Dafür werden Rücklagen gebildet, welche wiederum im Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert sind. Dadurch wird ein Verlust bei Insolvenz des Unternehmens verhindert.
Der große Vorteil für den Angestellten ist die steuerfreie Einzahlung ohne maximal Betrag. Theoretisch ist eine monatliche Einzahlung von mehreren tausend Euro denkbar! Daneben hat die Firma auch große Freiheit bei der Geldanlage. Die Rücklagen dürfen in das eigene Unternehmen investieren werden und können so das Wachstum des Unternehmens steigern. Es ist daher am kompliziertesten in der Verwaltung, bietet dem Arbeitgeber jedoch auch die meisten Optionen. Die Unmöglichkeit, sie zu einem neuen Arbeitgeber mitzunehmen, stärkt außerdem die Unternehmensbindung; es ist daher besonders beliebt bei Vorständen und Geschäftsführern.
Die Unterstützungskasse
Eng verwandt mit der Direktzusage ist die Unterstützungskasse. Wichtigster Unterschied ist die Übertragung der Vermögensverwaltung an eine eigens geschaffene Einrichtung, die gleichnamige Unterstützungskasse. Hinsichtlich Restriktionen und Vorteilen folgt sie fast vollständig der Direktzusage, erleichtert aber durch die Trennung der Rücklagen vom eigentlichen Vermögen die Haftung.
Betriebsrente: Ergänzungen
Erweiterungen und Zusatzmodule sind Zusatzversicherungen, die mit einer Betriebsrente verbunden werden können. Die Zahlung wird dann von den Betriebsrenten -Beiträgen abgezogen. Es ist jedoch auch möglich, eine betriebliche Versicherung ohne Betriebsrente abzuschließen, allerdings müssen dann die Beiträge gesondert entrichtet werden.
Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Dies ist eine andere Art der Rentenversicherung. Anstelle einer Auszahlung im Alter wird sie fällig, wenn man durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig wird. Diese Zahlung wird in der Regel bis zum planmäßigen Beginn der Altersrente fortgeführt. Es handelt sich also um eine Risikoversicherung. Indem man diese Leistung anbietet, kann man den Mitarbeitern zeigen, dass sich die Fürsorge der Firma auch auf ehemalige Mitarbeiter erstreckt, die gezwungen wurden, das Unternehmen zu verlassen.
Betriebskrankenversicherung
Ein weiterer beliebter Zusatznutzen, der besonders bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter wertvoll ist, wäre eine Betriebskrankenversicherung. Sie ermöglicht den vergünstigten Zugang zu einer Zusatzversicherung, die den öffentlichen Krankenversicherern auch Leistungen und Ausgaben erstattet, die normalerweise nur privaten Versicherern zustehen. Welche genau, ergibt sich aus dem Einzelvertrag. Denkbar wären aber Zahnersatz, freie Ärztewahl oder Krankentagegeld. Das wirklich ungewöhnliche ist jedoch der weitgehende Verzicht auf einen Gesundheitscheck! Auch Menschen mit Vorerkrankungen können über sie eine Versicherung abschließen, welche sie sonst ablehnen würde.
Die betriebliche Unfallversicherung
Tatsächlich ist jeder Arbeitnehmer durch die gesetzliche Unfallversicherung vor Arbeitsunfällen geschützt. Was in der Freizeit passiert, ist jedoch nicht abgedeckt und die bereitgestellten Leistungen sind häufig ungenügend. Die Berufsunfallversicherung kann diese Lücken schließen und einen umfassenderen Schutz bieten. Ähnlich wie bei der Betriebskrankenversicherung werden Verträge für das vollständige Unternehmen abgeschlossen, was bessere Konditionen ermöglicht.
Betriebsrente: Ist die Kündigung der Betriebsrente möglich?
Für viele Anleger stellt sich die Frage, ob man eine Betriebsrente kündigen kann. Der Lebensweg ist nicht immer gerade und ohne Hindernisse. Schwierigkeiten und sich veränderte Lebenssituationen, insbesondere in Bezug auf Ausgaben und Einnahmen, können eine sorgfältig und solide erstellte Finanzplanung zerstören. Geldanlagen, von dem angenommen wurde, dass sie für die Altersvorsorge verwendet werden, findet plötzlich neue und dringendere Verwendungszwecke.
Da die Betriebsrente sehr beliebt ist und beachtliche Werte erreichen kann, ist es nicht verwunderlich, wenn sie die Begehrlichkeiten ihrer Anleger weckt. Alle Versuche, eine betriebliche Altersversorgung zu kündigen, sollten jedoch gut überlegt sein! Nicht nur bedeutet es einen Verzicht auf einen wichtigen Teil der eigenen Altersvorsorge, sondern auch auf die Steuervorteile, die die betriebliche Altersvorsorge interessant machen; und zwar rückwirkend!
Ob eine Kündigung überhaupt möglich ist, ist jedoch äußerst ungewiss. Die staatliche Förderung geht mit äußerst strengen Auflagen einher, die verhindern sollen, dass die betriebliche Altersversorgung für andere Zwecke als die Altersvorsorge verwendet wird. Man wird daher auch nach der Kündigung das Kapital bis zur Pensionierung nicht erhalten können. Aus diesem Grund sollte man sich vor einer tatsächlichen Beendigung der betrieblichen Altersvorsorge über Alternativen und andere Möglichkeiten Gedanken machen.
Beitragsfreistellung und Vertragsmitnahme
Die starren Vorgaben gegen eine Kündigung lassen eine große Flexibilität bei der sonstigen Vertragsgestaltung zu. Vor allem die Direktversicherung kann auch nach Abschluss des Vertrages noch an die Bedürfnisse des Sparers angepasst werden.
Kommt es beispielsweise zu einem Problem mit den Beitragszahlungen, ist eine nachträgliche Kürzung problemlos möglich. Reicht dieser Schritt nicht aus, besteht sogar die Möglichkeit, den Vertrag komplett beitragsfrei zu setzen. Es verhindert weitere Einzahlungen in die Altersvorsorge und der Sparer kann über das gesamte Gehalt verfügen, als hätte es nie eine betriebliche Altersvorsorge gegeben. Das bedeutet natürlich auch, dass keine weiteren Mittel angelegt werden. Die Altersvorsorge selbst bleibt jedoch aktiv und das bereits investierte Vermögen kann weiterhin Rendite erwirtschaften.
Wenn Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge wegen eines Stellenwechsels kündigen möchten, gibt es eine noch bessere Möglichkeit. Die meisten Betriebsrenten können auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Ein Verfahren, das ohne größere Umstände möglich ist und durch Mitteilung an das ausführende Finanzinstitut eingeleitet werden kann. Voraussetzung ist natürlich, dass der neue Job bereit ist, den Vertrag anzunehmen. Wünscht das Unternehmen andere Vorgaben oder Konzepte für die Betriebsrente, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. In diesem Fall können man aber das angesparte Kapital der alten Betriebsrente auf die neue übertragen lassen, oder die alte ohne weitere Beiträge fortbestehen lassen.
Betriebsrente: Die fünf Wege der Betriebsrente bei der Kündigung
Sich mit der Kündigung sicher ist, muss beachten, dass sich die fünf Wege zur Umsetzung der Betriebsrente auch hier deutlich voneinander unterscheiden. Ob eine Kündigung möglich ist und welche weiteren Besonderheiten zu beachten sind, hängt direkt von der Vertragsvariante ab. Die Unterschiede sind erheblich und nicht immer klar verständlich. Daher ist zunächst unbedingt zu klären, um welche Form es sich genau handelt.
Direktzusage
Die Kündigung ist reine Verhandlungssache zwischen diesen beiden Arbeitnehmer- und Arbeitgeber. Kommt es zu einer Einigung, darf das Kapital auch vorzeitig komplett an ausbezahlt werden.
Unterstützungskassen
Aufgrund der anderen Gemeinsamkeiten könnte man meinen, dass eine Kündigung hier, dem Vorgehen bei einer Direktzusage entsprechen würde, doch dies ist inkorrekt. Eine Kündigung ist nicht möglich und der Vertrag darf höchstens beitragsfrei gestellt werden. Das darin gebundene Kapital darf nicht vorzeitig verwendet werden.
Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds
Die weitgehendsten und umfassendsten Regelungen zur Kündigung findet sich bei den verbleibenden drei Varianten der betrieblichen Altersversorgung: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Eine Kündigung ist nur möglich, solange ein geringer Anspruch, eine Kleinstanwartschaft, besteht. Das bedeutet, dass man nur knapp 30 Euro monatliche Rente bekommen würden. Da die Summe hier so gering ist, darf die betriebliche Altersvorsorge gekündigt werden.
Allerdings muss der offizielle Versicherungsnehmer zustimmen, in der Regel ist dies der Arbeitgeber. Nur wer den Vertrag selbständig mit eigenem Geld weiter bespart hat, darf selber entscheiden. Bedauerlicherweise bedeutet die Zustimmung zur Kündigung nicht, die Auszahlung des Geldes. Sondern die eingezahlten Beiträge weiter im Vertrag gehalten und erst erstattet, wenn die man in die Rente eintritt. Eine Kündigung ist somit zwar möglich, aber zugleich sinnlos. Beitragsfreistellung oder Vertragsmitnahme sind praktisch immer bessere Alternative zur Kündigung, um überhaupt etwas von der Betriebsrente zu haben.
Betriebsrente: Steuern
Selbst bei erfolgreicher Kündigung gibt es ein weiteres Problem. Eine Betriebsrente nutzt Steuervorteile und Einsparungen bei den Sozialabgaben. Würde man sie bis zum Ende fortführen und im Anschluss eine Rente erhalten, müsste diese vollständig versteuert werden. Doch da diese nicht erfolgt, sind alle Vorteile auf der Stelle auszugleichen. Hinzukommt der Aufwand für das Einrichten und Verwalten der Betriebsrente. All diese Kosten reduzieren das Kapital erheblich, und können es sogar vollständig aufzehren.
Eine Kündigung der Betriebsrente ist daher fast immer eine schlechte Wahl.