Die passende Altersvorsorge Auswanderer betreffend

Welche Altersvorsorge Auswanderer auswählen sollten, ist keine leichte Frage. Die allermeisten Rentenprodukte gehen von standorttreuen Beziehern aus und sind aus diesem Grund steuerlich und verwaltungstechnisch auf einen lebenslangen Aufenthalt im eigenen Land ausgerichtet. Was natürlich nicht bedeutet, den eigenen Lebensabend nicht woanders verbringen zu können! Jedoch muss man eine Reihe von Faktoren beachten, die sich […]

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Seamus Wolf
Von Seamus Wolf

28. Apr 2022

Lesezeit: ca. 5 Minuten

Welche Altersvorsorge Auswanderer auswählen sollten, ist keine leichte Frage.

Welche Altersvorsorge Auswanderer auswählen sollten, ist keine leichte Frage. Die allermeisten Rentenprodukte gehen von standorttreuen Beziehern aus und sind aus diesem Grund steuerlich und verwaltungstechnisch auf einen lebenslangen Aufenthalt im eigenen Land ausgerichtet. Was natürlich nicht bedeutet, den eigenen Lebensabend nicht woanders verbringen zu können! Jedoch muss man eine Reihe von Faktoren beachten, die sich auf die Höhe und sogar die Möglichkeit einer Rentenzahlung auswirken können. In welchem Land man seinen Ruhestand verbringen möchte, wie viele Monate man tatsächlich außerhalb der Heimat sein wird und welche Form von Rentenversicherung man eigentlich genau hat, sind alle von Belang.

Altersvorsorge Auswanderer: Steuern

Wichtigste Frage ist die nach dem Aufenthaltsland. Sämtliche Formen der Altersvorsorge müssen in der Bundesrepublik Deutschland, auf die eine oder andere Weise, versteuert werden. Staatliche und staatlich geförderte Renten sind generell steuerpflichtig. Während bei privaten Optionen zumindest der Ertragsanteil für den Fiskus relevant ist.

Bei einem Lebensmittelpunkt im Ausland führt dies es zu einer doppelten Steuerbelastung. Sowohl die Bundesrepublik als auch das neue Heimatland haben beide Anspruch auf die anfallenden Abgaben.

Aus diesem Grund wird dringend empfohlen, sich zu erkundigen, ob zwischen den beiden Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Diese Abkommen regeln, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie es genau verwaltet wird. Weitere Informationen und eine Liste aller betreffenden Länder findet man beim Bundesfinanzministerium.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Taxes/Internationales_steuerrecht/Staaten related_Information/staaten related_info.html

Beschränkt steuerpflichtig

Problematisch ist auch der Status der Steuerpflicht. Wer mehr als sechs Monate des Jahres im Ausland verbringt, ist nicht mehr „unbeschränkt steuerpflichtig“, sondern nur noch „beschränkt steuerpflichtig“. Was sich wie eine Verbesserung anhört, ist in Wirklichkeit ein erheblicher Nachteil für den Betroffenen.

Im Normalfall werden beschränkt Steuerpflichtige nicht zur Einkommensteuer veranlagt, denn mit dem Abzug der Steuer zum Beispiel vom Lohn oder von den Kapitaleinkünften gilt die Steuer als abgegolten. Was auch bedeutet, dass es keinen Grundfreibetrag gibt und das Einkommen wird ab dem ersten Euro besteuert wird. Zahlreiche Leistungen wie Ehegattensplitting und außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten werden nicht mehr berücksichtigt. Es gibt auch keine Sonderleistungen für Kinder und Alleinerziehende.

Abhängig von den konkreten Lebensumständen kann es hierdurch zu einer erheblichen Mehrbelastung kommen, welche die Altersvorsorge Auswanderer betreffend weiter erschweren.

Es ist zwar möglich einen Antrag auf Beibehaltung der unbeschränkten Steuerpflicht zu stellen, dafür muss man aber mindestens 90 % seiner Einkünfte innerhalb Deutschlands erzielen und mit den Einkünften aus dem Ausland unter dem Grundfreibetrag von 9.984 € (2022) liegen.

Altersvorsorge Auswanderer: Staatliche und geförderte Renten

Für viele Deutsche macht die gesetzliche Rente den Großteil der Altersvorsorge aus. Als verpflichtende Abgabe für Angestellte und Arbeiter hat die überwältigende Mehrheit (über 84 %) der Bundesbürger Ansprüche an die staatlichen Rentenkassen.

Von der bereits erwähnten Schwierigkeiten mit der Besteuerung abgesehen, verhält sich das Leben im Ausland mit ihr allerdings recht unproblematisch. Da das Anrecht auf Rentenzahlungen an die Person gebunden ist, kann es auch im Ausland aus ausgeübt werden. Die betreffenden Rentenzahlungen werden einfach auf ein Konto nach Wahl des Beziehers gebucht, unabhängig wo sich der momentane Wohnort befindet.

Rürup und bAV

Renten aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und der Grundrente (Rürup) werden ganz ähnlich gehandhabt wie die Leistungen der gesetzlichen Rente.

Durch freiwillige Zahlungen in die jeweilige Rentenversicherung erwirken sich Ansprüche auf eine Rente, deren Höhe sich nach dem insgesamt angesammelten und erwirtschafteten Kapital richtet. Diese sind ebenfalls an die Person gebunden und nicht vom Wohnort abhängig: Es ist problemlos möglich, beide Renten ins Ausland überweisen zu lassen.

Altersvorsorge Auswanderer: Das Problem mit Riester

Bedauerlicherweise setzt sich die unkomplizierte und einfache Vorgehensweise der anderen Altersversorgungen nicht mit Riester fort. Die Riester-Rente im Ausland zu beziehen ist extrem problematisch und es muss dringend davon abgeraten werden sie für einen Ruhestand in einem anderen Land zu nutzen.

Kern dieses Umstandes ist die hohe Komplexität eines Riestervertrages und insbesondere ihre Abhängigkeit von staatlichen Zulagen. Die anderen Renten erhalten ihre staatliche Förderung fast ausschließlich durch Steuerbegünstigungen beim Einzahlen. Riesterverträge hingegen verwenden außerdem verschiedene staatliche Zuzahlungen. Diese sind es, die auch Bürgern mit geringen Einkommen eine vernünftige Altersvorsorge ermöglichen, was das ursprüngliche Hauptziel von Riester war. Mit der Laufzeit sammelt sich auf diese Weise eine erhebliche Summe an staatlichen Leistungen an.

Zulagen zurückzahlen

Wer sich noch in der Sparphase befindet und Deutschland verlässt, kann vom deutschen Staat keine weiteren Zuschüsse mehr erhalten. Die Riester-Rente ist mit ihren Zulagen an die gesetzliche Rente gekoppelt. Da diese Verpflichtung zur Einzahlung für Auswanderer entfällt, entfallen sämtliche staatlichen Unterstützungen.

Ob bereits erhaltene Gelder zurückerstattet werden müssen, hängt von Ihrem Zielland ab. Auswanderer innerhalb der EU oder in den erweiterten Europäischen Wirtschaftsraum müssen sie nicht zurückzahlen. Doch wer dauerhaft in ein Nicht-EU-Land umzieht, verliert nicht nur seinen Anspruch auf alle Zulagen, sondern muss spätestens bei Renteneintritt alle bereits gezahlten Leistungen zurückzahlen.

Genauso wird Riester bei der Auszahlung gehandhabt. Rentner, die innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums in Rente gehen, behalten die Zulagen. Wer jedoch außerhalb Europas leben möchte, muss alle erhaltenen Zuschüsse zurückzahlen. Wer daher einen Ruhestand unter Palmen plant, sollte von einem Riestervertrag Abstand nehmen.

Altersvorsorge Auswanderer: Private Investments

Am einfachsten ist es aber immer noch, auf die staatliche Förderung komplett zu verzichten und bei der eigenen Altersvorsorge als Auswanderer eine private Alternative auszuwählen. Sowohl traditionelle Lebensversicherungen als auch kapitalgebundene Rentenversicherungen können, sowohl ihre Leistungen als auf das Kapital, an den Empfänger außerhalb des Landes überweisen.

Trotzdem ist eine gewisse Vorsicht geboten. Der Ertragsanteil unterliegt immer noch der Steuer und die, ansonsten ausgesprochen praktische, 12/62-Regel kann unter Umständen nicht vollständig zur Geltung kommen. Darauf basierende Planungen und Berechnungen müssen angepasst werden.

Eigener Besitz

Sollte man sämtliche Probleme mit der Steuer umgehen wollen, gibt es als letzte Option immer noch das selbstständige investieren und halten der Geldanlagen als Privatbesitz. Statt einen Rahmenvertrag für die Altersvorsorge als Auswanderer zu verwenden, ist es fast immer möglich, die ausgewählte Investitionen allein zu tätigen und sie als direkter Besitzer und Eigentümer zu halten.

Sobald man sich entschließt, das Land zu verlassen und einen neuen Wohnsitz bezieht, können diese Anlagen entweder übertragen oder verkauft werden. Im zweiten Fall ist es dann möglich, das erworbene Kapital in der neuen Heimat in ein Rentenprodukt zu investieren, welches an die lokalen Gesetze und Gegebenheiten besser angepasst ist, als die Altersvorsorge in Deutschland.

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