Was sind bei der Rente Anrechnungszeiten? Es handelt sich um Zeitabschnitte im Leben eines Bürgers, in denen er als Beitragszahler der Rentenversicherung gilt, ohne dass tatsächlich Zahlungen erfolgen müssen. Sie sollen sicherstellen, dass auch Leute ohne langjährige Berufserfahrung Anspruch auf Leistungen der Rentenkasse haben. Eine direkte Erhöhung der Rente erfolgt durch sie aber nicht.
Ihr Hauptnutzen ist es, die Erwerbsminderungsrente auch für Schüler, Auszubildende und nicht berufstätige Eltern zu ermöglichen. Was durch die etwas umständlichen Vorgaben dieser Rente notwendig ist. Die daneben erworbene Erlaubnis eine Altersrente zu erhalten ist weniger wichtig, sobald die 5 verlangten Beitragsjahre erfüllt wurden.
Doch kann dieses Thema auch relevant sein, wenn man als langjähriger oder besonders langjährig Versicherter frühzeitig eine Rente erhalten möchte. Und auch die neuartige Grundrente kann von einem Einsatz der Anrechnungszeiten abhängen. Es ist für die Planung des eigenen Ruhestandes daher wichtig, sich mit ihnen auseinander zu setzen, um die eigenen Möglichkeiten und Ansprüche zu kennen.
Rente Anrechnungszeiten: Die Funktionsweise der gesetzlichen Rentenversicherung
Um zu verstehen, warum die Beitrags- und Anrechnungszeiten wichtig sind, muss man sich mit der genauen Funktionsweise des deutschen Rentensystems auseinandersetzen. Grob gesagt, zahlt man als Arbeitnehmer Beiträge in die zuständige Rentenkasse. Im Gegenzug erhält man Rentenansprüche, welche man unter den richtigen Bedingungen verwenden kann, um eine Rente zu erhalten. Diese Bedingungen erhalten immer einen persönlichen Umstand, wie ein ausreichendes Lebensalter oder eine festgestellte Erwerbsminderung. Gleichzeitig setzten sie auch eine gewisse Anzahl an Beitragsjahren in der Rentenversicherung voraus.
Der Sinn von Anrechnungszeiten
Hier kommen die Anrechnungszeiten ins Spiel. Ihre Aufgabe ist es als Ausgleich für Leute zu fungieren, deren Berufstätigkeit durch Ausbildung, Notlage oder soziale Tätigkeit verhindert worden ist. Sie bekommen in gewisser Weise Extra-Beitragsjahre zugewiesen, die es ihnen erleichtern, die verschiedenen Vorgaben der Rentenkassen zu erfüllen.
Beitragszeiten sind nicht Beiträge
Allerdings muss hier betont werden, welcher Unterschied zwischen Anrechnungszeiten und Beiträgen besteht. Obwohl sie als Beitragszeiten gelten, werden keine wirklichen Beiträge an die Rentenkasse entrichtet. Man erwirbt also nicht automatisch weitere Rentenansprüche und es erfolgt keine Erhöhung der eignen Rente. Die Summe, auf die man später Anspruch hat, hängt in erster Linie und fast ausschließlich von den wirklich eingezahlten Beiträgen ab. Wer in seinem Leben nur wenig in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wird auch nur wenig aus ihr erhalten, egal wie viele Anrechnungszeiten ansonsten gesammelt worden sind.
Weitere Voraussetzungen
Es ist häufig nicht bekannt, dass damit eine Anrechnung der Zeiten erfolgen kann, weitere Voraussetzungen erfüllt werden müssen. So muss die Anrechnungszeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen haben und sich im selben Monat anschließen. Ein fliegender Wechsel von einer Anrechnungszeit in die nächste soll hierdurch unterbunden werden. Eine stillschweigende Aufforderung an den Bezieher, wieder in eine pflichtversicherte Tätigkeit zu wechseln.
Eine Ausnahme gibt es nur, wenn der betreffende sein 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat; was Berufsanfängern den Erwerb der ersten Anrechnungszeiten erleichtern soll und insbesondere wegen den häufigen direkten Wechseln von der Schulausbildung ins Studium. Bei ihnen muss keine Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung vorliegen.
Auch ist es wichtig, zu wissen, welche negativen Auswirkungen Sozialhilfe haben kann. Werden wegen des eines Tatbestands Sozialleistungen gezahlt, darf nicht zugleich eine Anerkennung als Anrechnungszeit erfolgen. Wenn man zum Beispiel erwerbsgemindert ist, kann eine Anrechnung nur erfolgen, wenn nicht zugleich Grundsicherung gezahlt wird. Lediglich das Arbeitslosengeld II ist eine Ausnahme von dieser Regel.
Rente Anrechnungszeiten: Studium und Ausbildung
Vom 17. Geburtstag an erhält man eine Anrechnungszeit für den der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Ein Abschluss wird dabei nicht benötigt, schon der Besuch der Einrichtungen reicht aus. Allerdings ist die Gesamtlänge der anrechenbaren Zeit begrenzt. Insgesamt dürfen maximal 8 Jahre gewertet werden. Alle Ausbildungszeiten darüber hinaus zählen nicht mehr.
Rente Anrechnungszeiten: Arbeitslosigkeit
Auch die Arbeitslosigkeit kann eine Anrechnungszeit bewirken. Bedingung für die Anerkennung von Anrechnungszeiten ist die Meldung bei einer Agentur für Arbeit, auch bekannt als das deutsche Arbeitsamt.
Ergänzend muss man einen öffentlich-rechtlicher Leistungsbezug, also Arbeitslosengeld, bezogen haben, oder sich zumindest um den Bezug bemüht haben muss. Hat man keine öffentlich-rechtliche Leistung erhalten, weil diese wegen eines zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens abgelehnt wurde, darf man den Zeitraum trotzdem für die Rente anrechnen lassen. Eine Anrechnung ist leider nicht möglich, wenn der Leistungsbezug jedoch aufgrund einer Sperrfrist abgelehnt wurde.
Die Bestätigung der Arbeitslosigkeit erfolgt normalerweise direkt durch die Agentur für Arbeit an die Deutschen Rentenversicherung. Wurde dies unterlassen, kann der Nachweise auch in Form von Leistungsbescheiden oder Bescheinigungen des Arbeitsamtes nachreicht werden.
Das gleiche gilt für Zeiten, in denen man auf das Arbeitslosengeld II, auch bekannt als Hartz IV, angewiesen war. Auch sie dürfen als Anrechnungszeiten gelten.
Rente Anrechnungszeiten: Krankheit und Reha
Ebenfalls als Anrechnungszeiten gültig ist eine zeitweise Arbeitsunfähigkeit oder eine langwierige Krankheit. Dies erfordert in der Regel einen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit. Das kann z. B. die Bescheinigung der Krankenkasse oder Arztes sein. Oder ein offizieller Bewilligungsbescheid für eine Rehabilitationsmaßnahme.
Rente Anrechnungszeiten: Kindererziehung
Sehr bekannt und auch häufig genutzt sind die Anrechnungszeiten für Eltern, die ihre Kinder erziehen. Der verwendungsfähige Zeitabschnitt beginnt schon beim Mutterschutz. Normalerweise setzt er etwa sechs Wochen vor der Geburt ein und endet acht Wochen nach ihr. Diese 14 Wochen werden als Anrechnungszeiten anerkannt.
Für die Rente der Eltern gibt es zwei Formen der Unterstützung: Die Kindererziehungszeit und die Kinderberücksichtigungszeiten.
Kindererziehungszeit
Die Kindererziehungszeit übertrifft in ihrem Nutzen sogar die Anrechnungszeiten, denn sie beinhaltet sogar eine wirkliche Beitragszahlung im Namen des Begünstigten. Während die Kindererziehungszeit läuft, gilt die Annahme, dass der Betreffende einen durchschnittlichen Betrag in die Rentenkasse eingezahlt. Die Dauer basiert auf dem Geburtsjahr des Kindes. Für alle vor 1992 Geborenen werden 30 Monate Kindererziehungszeit anerkannt. Für alle, die nach diesem Jahr das Licht der Welt erblickten, verlängert sie sich auf 36 Monate
Konkret auf den Geldwert umgerechnet, erhöht jedes Jahr der Kindererziehungszeit die spätere Rente um ungefähr 34 Euro pro Monat. Wer sich also auf ein Neugeborenes freut, darf mit 102 Euro extra pro Monat rechnen. Dabei ist es auch unwichtig, ob man zur gleichen Zeit arbeitet. Jedoch sollte man aufpassen, nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze in Konflikt zu geraten, denn diese stellt eine feste Obergrenze für den Rentenbeitrag dar.
Kinderberücksichtigungszeiten
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den Kinderberücksichtigungszeiten eigentlich nur um reguläre Anrechnungszeiten. Für jedes Kind darf man bis zu 10 Jahre als Beitragszeiten gelten lassen, ohne wirklich zahlen zu müssen. Sie beginnt automatisch mit der Geburt des Kindes und endet mit dem 10 Geburtstag.
Allerdings ist es auch möglich, sie indirekt zu Steigerung der Rente zu verwenden. Ist man während ihrer Dauer beruflich tätig, etwa in Teilzeit, kann man unter Umständen die Gewichtung der eigenen Beiträge um 50 % erhöhen lassen. Wer zum Beispiel 20000 Euro im Jahr verdient hat, würde so behandelt werden, als hätte man für 30000 Euro Beiträge gezahlt. Die Obergrenze für diesen Bonus ist das jeweilige Durchschnittsentgelt.
Rente Anrechnungszeiten: Erwerbsminderungsrente als Anrechnungszeit
Obwohl man in dieser Situation bereits eine Rente erhält, kann auch eine Zeit mit Erwerbsminderung Anrechnungszeiten nach sich ziehen. Dafür darf man aber keine weiteren Sozialleistungen neben der Rente erhalten haben. Und es wird ebenfalls ein Nachweis für die Erwerbsminderung verlangt.
Rente Anrechnungszeiten: Die Rente mit 63
Eine der wichtigsten Gründe für das Ansammeln von Beitragszeiten ist das Eintreten in die Frührente. Für die reguläre Altersrente werden nur 5 Jahre in der Rentenkasse verlangt, alles, was darüber hinausgeht, ist eigentlich überflüssig ein weitaus weniger wichtig als die Höhe der Beiträge. Doch eine Frührente ist weitaus komplexer in ihrem Anforderungsprofil. Zumindest im Moment kann sie durch einen von zwei Wegen erfolgen: Entweder als Rente für besonders langjährig Versicherte oder als Rente für langjährig Versicherte.
Rente für besonders langjährig Versicherte
Um auf diese Rente Anspruch zu haben, muss man mindestens 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben. Sobald diese Hürde genommen wurde, darf man die volle Rente bereits vor der eigentlich gegebenen Altersgrenze von 67 Jahren beziehen.
Es dürfe schnell klar sein, dass diese Rente im heutigen Ausbildungsumfeld eigentlich nur durch den Einsatz von Anrechnungszeiten überhaupt möglich ist. Frühestens mit 62 kann man in Rente gehen und selbst dies setzt voraus, dass man ab dem 17. Lebensjahr permanent Beitragszeiten für die Rentenversicherung erhalten hat. Ohne Unterbrechung!
Da ein derartig lückenloser Lebenslauf extrem ungewöhnlich geworden ist, bleibt auch der Nutzen dieser Form von Frührente beschränkt. Nichtsdestotrotz, veranschaulicht sie gut den Nutzen von Anrechnungszeiten.
Altersrente für langjährig Versicherte
Weitaus häufiger wird die Rente für langjährig Versicherte verwendet, wenn es um die Frührente geht. Sie erfordert nur 35 Jahre in der Rentenversicherung. Eine weitaus einfache zu erzielende Marke. Jedoch erhält man in diesem Fall nicht mehr die normale Rente, sondern muss permanente Abschläge hinnehmen, welche sie entscheidend verringern. Jeder Monat, den die Rente früher beginnt, kürzt die Zahlung um 0,3 %. Dies entspricht 3,6 % pro Jahr. Bis zu einer maximalen Einbuße von 14,4 %.
Rente Anrechnungszeiten: Erwerbsminderungsrente als Leistung
Die Erwerbsminderungsrente ist nicht nur eine Gelegenheit Anrechnungszeiten zu erwerben, sondern sie ist selber von regelmäßigen Zahlungen in die Rentenkasse abhängig. Zum einen muss man insgesamt 5 Jahre in das Rentensystem eingezahlt haben, genau wie für die reguläre Altersrente. Daneben gibt es aber auch eine recht komplizierte Vorgabe. In den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall, also bevor die Rente gebraucht wird, müssen insgesamt 36 Monate als Beitragszeiten geleistet worden sein.
Gerade für Hausfrauen und – Männer kann dies zu einem Problem werden. Sie können genau sowie berufstätige durch Krankheit oder Unfall beeinträchtigt werden und die entstandenen Kosten übertreffen häufig sogar die Belastung durch den Ausfall eines Werktätigen. Anrechnungszeiten können eine wichtige Hilfe sein, um diesem Problem zu begegnen.
Rente Anrechnungszeiten: Die Grundrente
Eine noch sehr neue Art der Rente ist die sogenannte Grundrente. Es handelt sich um eine spezielle Form der Rente, die speziell Arbeitnehmer unterstützen soll, die lange Zeit als Teilzeitkräfte tätig gewesen sind und daher viel Beitragszeiten, aber nur geringe Rentenansprüche ansammeln konnten. Da dies überdurchschnittlich bei Frauen mit Kindern der Fall ist, wird sie von Politikern und Medien auch gerne als „Mütterrente“ bezeichnet. Allerdings enthält sie keinerlei Vorgaben in Bezug auf das Geschlecht oder das vorhanden sein von Kindern.
Komplexer Anforderungskatalog
Um sie zu erhalten, müssen eine Reihe von sehr spezifischen Vorgaben erfüllt werden. So muss das lebenslange Durchschnittseinkommen zwischen 30 und 80 Prozent des jeweiligen Durchschnittsverdienstes betragen. 2019 waren dies 38.901 Euro. Der mögliche Einkommenskorridor lag somit zwischen 11.679, 30 Euro (30 %) und 31.120,80 Euro (80 %). Wer in seinem Erwerbsleben unter oder über diesen Werten blieb, hat keinen Anspruch.
Daneben ist auch der Nachweis einer Bedürftigkeit notwendig. Im Gegensatz zur Sozialhilfe wird nur das Einkommen beachtet. Bestehende Vermögenswerte und Eigentum bleiben außen vor. Für die volle Grundrente von darf das vollständige monatliche Einkommen maximal 1250 Euro betragen. Bei Ehepaaren bei 1950 Euro. Alles darüber hinaus führt zu einer Verringerung der Grundrente.
Benötigte Beitragszeiten
Ab 33 Beitragsjahre darf man einen Teil der Rente erhalten. Die volle Grundrente setzt jedoch 35 Jahre als Beitragszahler voraus. Dies scheint zwar der Forderung für die Frührente zu entsprechen, es gibt aber eine Erschwernis. Nicht alle Anrechnungszeiten werden gleichbehandelt. Anders als bei den anderen Renten werden Zeiten in der Arbeitslosigkeit, sowohl unter Arbeitslosengeld I als auch unter Hartz IV, nicht gezählt. Umso wichtiger ist es daher, etwaige andere Lücken im Lebenslauf durch die betreffenden Anrechnungszeiten zu schließen.